Ihr seid frischgebackene Eltern oder werdet bald welche? Doch zwischen Elternzeit, Elterngeld, Kinderzuschlag und Partnerschaftsbonus versteht ihr nur noch Bahnhof? Dann haben wir für euch den Überblick und erklären alles einfach und verständlich – versprochen!
Der allererste Brief, den unser kleiner Sohn persönlich an ihn adressiert bekam, war vom Finanzamt. Ihm wurde seine Steuer-ID zugeteilt. Bereits fünf Tage nach der Geburt – noch vor irgendwelchen Glückwunschkarten oder Ähnlichem. Mit einer Mischung aus Ungläubigkeit und Lachen haben wir – frisch aus dem Krankenhaus zurück – den Brief angeschaut und uns gesagt: Okay, es ist wirklich so. Elternsein hat von Anfang an mit Papierkram zu tun. Kinderkriegen ist auch ein bürokratischer Akt.
Es ist nicht so, als dass wir das nicht gewusst hätten. Von allen Seiten kommen Tipps wie: „Kümmert euch früh ums Kindergeld, um die Elternzeit, ums Elterngeld.“
Doch zwischen Schwangerschaftsscreenings, Kinderzimmer einrichten, Vorwehen, Stimmungsschwankungen und Blasensprung wirkt das alles wie ein riesiger Berg. Sehr undurchschaubar und verworren. Könnte das nicht mal jemand auch mit einfachen Worten erklären?
Genau das wollen wir mit diesem Artikel versuchen. Der Einfachheit halber haben wir deswegen auch manche Details weggelassen. Die gute Nachricht: Der ganze schreckliche Papierkram lohnt sich. Wir erklären euch, welche Leistungen es gibt und wo ihr sie beantragen könnt.
- Kindergeld
- Elternzeit
- Elterngeld
- Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld
- Kinderzuschlag
- Weiteren Fördermöglichkeiten für Kinder und Familien
Was ist das Kindergeld?
Das Kindergeld ist eine Basis-Absicherung vom Staat, welches die Bundesagentur für Arbeit ab Geburt auszahlt. Pro Kind bekommt ihr 250 Euro im Monat unabhängig davon, wie viel ihr verdient. Das Kindergeld wird gezahlt, bis euer Kind 18 Jahre als ist (und in manchen Fällen auch noch länger). Außerdem bekommt ihr für jedes weitere Kind ebenfalls wieder Kindergeld. Bei zwei Kindern würdet ihr also beispielsweise 2 x 250 Euro bekommen.
Wie läuft der Antrag fürs Kindergeld?
Das Kindergeld könnt ihr ab Geburt beantragen. Davor geht es nicht. Der Antrag ist aber glücklicherweise sehr überschaubar und geht wirklich schnell (wahrscheinlich seid ihr in 5-15 Minuten damit durch). Das Kindergeld könnt ihr hier direkt online beantragen. Neben eurer Bankverbindung braucht ihr eure steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Die steht zum Beispiel im Einkommensteuerbescheid oder auf eurer Lohnsteuerbescheinigung.
34, 35, 36, 37... Wann bin ich zu alt für eine Schwangerschaft?
„Jetzt wird's aber langsam mal Zeit für Euch?!“ Kinderlos und Mitte 30 hat diesen „Ratschlag“ sicher schon mal jeder und jede gehört. Aber wann ist man heute überhaupt „zu alt“ fürs Kinderkriegen? Zeit mit einigen Mythen aufzuräumen!
Was ist Elternzeit?
Neben dem Kindergeld habt ihr sicher auch schon mal vom Elterngeld gehört. Dazu kommen wir gleich. Denn um das Elterngeld zu verstehen, muss man erst mal verstehen, was Elternzeit ist:
Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, um ihr Kind selbst zu betreuen und erziehen. Das heißt, ihr legt eine Art Pause in eurem Arbeitsverhältnis ein und seid dabei sehr stark vor Kündigung geschützt. Nach der Elternzeit könnt ihr dann in den meisten Fällen an euren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Elternzeit ist in jedem Arbeitsverhältnis möglich – auch bei Teilzeit, befristeten Verträgen, „Mini-Jobs“ oder wenn ihr von zu Hause aus arbeitet.
Vereinfacht gesagt ist die Elternzeit also eine Art Pause-Taste, mit der ihr euren Arbeitsplatz schützt – obwohl ihr nicht arbeitet, sondern euch um das Kind kümmert. Beide Elternteile haben einen Anspruch auf Elternzeit und ihr könnt sie bis zu drei Jahre lang nehmen. Das muss nicht mal am Stück passieren, sondern einen Teil davon könnt ihr auch zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Ein weiterer Vorteil: Ihr könnt während der Elternzeit auch Teilzeit arbeiten.
Podcast-Kolumne Sebastian Lehmann – Elternzeit
Sebastian Lehmann, in Freiburg geboren, lebt in Berlin. Seit über zehn Jahren schreibt er Kurzgeschichten über Themen wie Langeweile, Apokalypse, Jugendkulturen, Kapitalismus und Elche (!!!). Er liest sehr erfolgreich auf Poetry Slams in ganz Deutschland und bei der Lesebühne Lesedüne in Kreuzberg. Hauptthema: Seine Jugend und die Beziehung zu seinen Eltern.
Wie kann man Elternzeit beantragen?
Elternzeit müsst ihr nicht bei irgendeiner Behörde beantragen, sondern mit eurem Arbeitgeber besprechen. Ihr habt einen gesetzlich garantierten Anspruch darauf, so dass ihr in einer wirklich starken Position gegenüber eurem Arbeitgeber seid.
Der große Haken an der Elternzeit: Sie ist unbezahlt
Eigentlich klingt alles am Elternzeit-Konzept super und nach einer tollen Möglichkeit, ganz viel Zeit mit dem Kind zu verbringen. Doch die Sache hat einen Haken: Elternzeit ist unbezahlt. Wenn ihr nicht arbeitet, gibts auch kein Geld.
Aber keine Panik, denn es gibt einen Ausgleich vom Staat: Das Elterngeld!
Noch mehr Details zur Elternzeit gibts auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums
Was ist das Elterngeld?
Mit dem Elterngeld soll also sichergestellt werden, dass Eltern während der Elternzeit nicht ohne Geld dastehen, weil sie weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Das sogenannte Basiselterngeld gleicht das aus und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Wie viel Elterngeld man bekommt, hängt mit dem Einkommen zusammen. Meistens sind es 65 Prozent des Netto-Einkommens.
Elterngeld: Das ist neu ab April 2024
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Basiselterngeld bekommt ihr für mindestens zwei Monate und bis zu zwölf Lebensmonate eures Kindes. Das ist der Fall, wenn nur ein Elternteil das Elterngeld nutzt und der andere ganz normal weiterarbeitet.
Wenn beide Elternteile das Elterngeld nutzen (also beide zeitweise in Elternzeit gehen), könnt ihr zusammen 14 Lebensmonate Elterngeld bekommen. Wer von beiden wann Elterngeld bekommt, lässt sich ziemlich beliebig aufteilen. Beispielsweise kann die Mutter sieben Monate Elterngeld bekommen und dann sieben Monate der Vater.
Podcast Lebenslänglich – der Mama-Podcast
(Ehemals Chaos² – der Mama-Podcast) Zwei Mütter reden über alles, was Mamas eben so beschäftigt: Kinder, Familie, Erziehung, Väter und das ganz normale Alltagschaos hoch zwei. Wir sind Anneta und Monja, beide Zweifachmamis, beide mit vollem Terminkalender. Die eine moderiert die Morningshow bei SWR3, die andere ist die „Mama mit Kamera“ bei Instagram. Die eine ist verheiratet, die andere alleinerziehend. Und wir haben Redebedarf: Ehrlich, direkt, klar auf den Punkt! So wie Mamas eben reden, wenn der Tag gelaufen ist und die Kids im Bett sind.
Elterngeld: Geht das auch länger als 14 Monate?
Wenn ihr länger als 14 Monate Elterngeld beziehen wollt, geht das auch – es wird aber ein bisschen kompliziert: Denn neben dem Basiselterngeld gibt es noch weitere Varianten. Zum Beispiel das ElterngeldPlus. Das gibt es doppelt so lange wie Basiselterngeld, dafür ist es aber auch nur halb so viel (zwischen 150 und 900 Euro pro Monat). Basiselterngeld und ElterngeldPlus können auch miteinander kombiniert werden. Über einen Partnerschaftsbonus kann die Dauer des ElterngeldPlus nochmals verlängert werden. Das sind zusätzliche Monate ElterngeldPlus, die ihr bekommt, wenn ihr beide gleichzeitig in Teilzeit arbeitet.
Beispiel: Die Mutter bekommt Basiselterngeld in den ersten vier Lebensmonaten, der Vater in den Lebensmonaten fünf und sechs. Beide Eltern bekommen ElterngeldPlus in den Lebensmonaten sieben bis 14. Von Lebensmonat 15 bis 18 arbeiten sie beide zwischen 24 und 32 Wochenstunden und nehmen dafür den Partnerschaftsbonus in Anspruch.
Ihr seht also, dass sich die Dauer des Elterngeldes sehr variabel gestalten lässt. Allerdings variieren damit auch die ausgezählten Beträge.
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Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben bisher alle Elternpaare, die weniger als ein zu versteuerndes Brutto-Jahres-Einkommen von 300.000 Euro haben. Das heißt, Paare, die in den 12 Monaten vor der Geburt mehr als diese 300.000 Euro brutto verdient haben, bekommen kein Elterngeld. Aktuell wird in der Politik ziemlich heftig diskutiert, diese Schwelle abzusenken. Und zwar auf ein zu versteuerndes Brutto-Jahreseinkommen von 150.000 Euro. Das heißt, dass weniger (gut verdienende) Familien Anspruch auf Elterngeld hätten. Mehr dazu in der Infobox.
Wie läuft der Antrag auf das Elterngeld?
Das Elterngeld zu beantragen ist zugegeben nicht ganz einfach und läuft in jedem Bundesland auch unterschiedlich. In Baden-Württemberg ist dafür die L-Bank zuständig. In Rheinland-Pfalz sind es die Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen. Für Anträge in Rheinland-Pfalz (und 10 weiteren Bundesländern) gibt es zudem ein digitales Formular, dass ihr dann dort einreichen könnt.
Wie viel Elterngeld ihr bekommt, hängt wie gesagt von eurem Einkommen und Arbeitsverhältnis in den 12 Monaten vor der Geburt ab. Und da es sehr genau berechnet wird, braucht ihr ziemlich viele Unterlagen wie Lohnabrechnungen etc. Denkt dabei auch an eventuelle Arbeitsplatzwechsel oder (Teil-) Selbstständigkeiten.
Meine ganz persönliche Erfahrung mit dem Elterngeldantrag in Baden-Württemberg war, dass es sehr aufwendig ist, bis man alle Unterlagen zusammen hat und es auch wirklich dauert, bis der Antrag ausgefüllt ist. Man kann aber zwischenspeichern und später weitermachen. Außerdem hilft das Personal an der Hotline recht gut weiter (sofern man denn durchkommt). Plant also genügend Zeit ein und lasst euch nicht abschrecken. Außerdem solltet ihr euch im Vorfeld Gedanken machen, wie lange und in welcher Höhe ihr Elterngeld beziehen wollt.
Daneben gibt es kostenpflichtige Elterngeld-Beratungsstellen, die ihr online finden könnt.
Wie viel Elterngeld würden wir bekommen? Hier geht's zum Online-Rechner
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Was ist Mutterschutz?
Der Mutterschutz ist eine besondere Form von Schutz für schwangere oder stillende Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Das heißt, ein Arbeitgeber muss die Gesundheit von Mutter und (ungeborenem) Kind schützen. Dieser besondere Schutz gilt sowohl in der Schwangerschaft als auch in der Stillzeit.
Der Schutz umfasst beispielsweise, dass eine Frau während der Schwangerschaft im Beruf keine Tätigkeiten ausüben darf, die sie oder ihr Kind gefährden. Das kann sogar so weit gehen, dass eine werdende Mutter nicht arbeiten darf (Beschäftigungsverbot). Außerdem ist eine Frau durch den Mutterschutz besonders vor Kündigungen geschützt (ähnlich wie in der Elternzeit).
Zwei feste Mutterschutzfristen solltet ihr kennen: Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin müssen werdende Mütter nicht mehr arbeiten (außer sie wollen das explizit und stellen einen speziellen Antrag). Nach der Geburt gibt es dann eine Schutzfrist von acht Wochen. In dieser Zeit dürfen Mütter auf keinen Fall arbeiten.
Ob und wann ihr eurem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, entscheiden ihr selbst. Aber für einen guten Schutz macht es Sinn, das möglichst früh zu tun. Genügt dem Arbeitgeber die mündliche Information über die Schwangerschaft nicht, kann er auch ein ärztliches Attest verlangen. Das gibts beim Frauenarzt. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber aber selbst tragen. Mit dem errechneten Geburtstermin werden dann die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt festgelegt. Mit eurem Arbeitgeber klärt ihr auch, ob ein eventuelles Beschäftigungsverbot ansteht.
Hier findet ihr noch mehr Details zum Mutterschutz
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Was sind Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss?
Aber wie sieht es mit dem Geld aus, wenn eine Frau im Mutterschutz nicht arbeitet? Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten während der beiden Schutzfristen vor und nach der Geburt ein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss. Zusammen sind die Leistungen normalerweise so hoch wie das durchschnittliche Einkommen in den letzten drei Monaten vor der Geburt.
In der Praxis ist es ganz oft so, dass Mütter nach den acht Wochen Mutterschutz Elternzeit nehmen und dann Elterngeld beziehen.
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Was ist der Mutterschutzlohn?
Es kann Situationen geben, in denen werdende Mütter auch vor oder nach den „offiziellen“ Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) nicht arbeiten dürfen, weil die Gefährdung am Arbeitsplatz zu hoch ist (Beschäftigungsverbot). Das kann zum Beispiel bei Erzieherinnen der Fall sein, da es in Kindergärten viele Infektionskrankheiten gibt. Aber auch eine Stuntfrau kann wohl kaum acht Wochen nach der Geburt wieder von Dächern springen – um nur zwei Beispiele zu nennen.
In so einem Fall gibt es dann einen Mutterschutzlohn. Er ist so hoch wie der durchschnittliche Brutto-Lohn der letzten drei Monate vor dem Beginn der Schwangerschaft.
Noch mehr Infos zum Mutterschutzlohn gibt's hier
Der Kinderzuschlag: Ein Extra zum Kindergeld
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Hilfe, die es zusätzlich zum Kindergeld gibt. Sie richtet sich an Familien mit kleinem Einkommen. Eltern können ihn nur dann bekommen, wenn sie zwar genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ihr schon Kindergeld bekommt.
Durch den Kinderzuschlag könnt ihr monatlich bis zu 250 Euro pro Kind bekommen. Zusätzlich zum Kindergeld! Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Normalerweise wird der Kinderzuschlag dann für 6 Monate bewilligt. Danach müsst ihr erneut einen Antrag stellen.
Ob ihr Anspruch auf den Kinderzuschlag habt, könnt ihr mit dem Tool KiZ-Lotze der Bundesagentur für Arbeit schnell herausfinden. Ihr braucht dafür etwa 10 Minuten Zeit.
Hier überprüfen, ob ihr Anspruch auf den Kinderzuschlag habt
Viele kennen den Kinderzuschlag gar nicht
Wir hatten im vergangenen November über das Thema berichtet (der KiZ lag bei 229 Euro). Damals hieß es von der Bundesagentur für Arbeit, dass viele diesen Zuschlag nicht abrufen. „Wir könnten rund 300 Millionen Euro mehr an bedürftige Familien auszahlen“, hatte der Chef der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Karsten Bunk, damals der Welt gesagt. Experten vermuteten, dass viele den Kinderzuschlag gar nicht kannten oder ihnen der Antrag zu kompliziert erschien.
Inzwischen habe sich die Lage aber stark verändert: „Die Zahl der bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erfassten Kinder und Berechtigten hat mittlerweile absolute Spitzenwerte erreicht“, erklärte die Behörde auf SWR3-Anfrage.
Welche weiteren Fördermöglichkeiten für Kinder und Familien gibt es?
Mit dem Kindergeld, dem Elterngeld, dem Mutterschaftsgeld und dem Kinderzuschuss wisst ihr über die wichtigsten finanziellen staatlichen Förderungen Bescheid. Es gibt aber noch weitere Förderangebote wie beispielsweise Mutter-Kind-Kuren, finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind oder Hilfen zur Bildung und Teilhabe. Über diese speziellen Angebote könnte ihr euch auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums informieren.
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Am Anfang dreht sich für junge Eltern natürlich alles ums Kind und das ist auch okay. Aber wie schaffen wir es, da noch ein Liebespaar zu bleiben und auch für uns selbst zu sorgen?
Unsere Quellen
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Die Bundesregierung und ihre Ministerien informieren auf ihren Websites über Aktuelles, verschiedene Themen und Gesetze, die sie auf den Weg bringen.
Die dpa ist eine Nachrichtenagentur. Dort arbeiten Journalisten, Kameraleute, Fotografen. Sie sind in Deutschland und weltweit bei wichtigen Ereignissen dabei. Informationen, Bilder und Videos stellen sie anderen zur Verfügung. Das hat den Vorteil, dass Zeitungen, Sender und Online-Portale über Themen berichten können, bei denen sie keine eigenen Leute vor Ort hatten. Weitere Nachrichtenagenturen, mit denen wir arbeiten, sind zum Beispiel Reuters, AFP, AP und SID.