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Julia Buchmaier
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Sascha Kaub
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Kemal Goga
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Laura Mero
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Was auf der Weihnachtsfeier passiert, bleibt auf der Weihnachtsfeier, oder? Für viele ist das die goldene Regel, klappt aber nicht immer. Manchmal landet das, was auf der Weihnachtsfeier passiert, eben auch vor Gericht.

Wir haben ein paar besonders interessante Fälle für euch rausgesucht. Aber zuerst seid ihr dran, selber zu grübeln. Hier findet ihr die Fragen und durch das Anklicken der Frage kommt ihr auf die Antwort.

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SWR3 Morningshow Quiz: Gerichtsurteile zu Weihnachtsfeiern

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SWR3 Morningshow Quiz: Gerichtsurteile zu Weihnachtsfeiern

Ihr fragt euch nur, wann ihr eure Weihnachtspäckchen verschicken müsst, damit sie pünktlich ankommen? Hier findet ihr alle Abgabefristen, damit eure Pakete und Päckchen an Weihnachten da sind.

Gerichtsurteil 1: Arbeitsunfall auf der Weihnachtsfeier?

Weihnachtsfeier im Bowlingcenter. Symbolbild für Gerichtsurteile: Was darf ich auf einer Weihnachtsfeier tun und was nicht.
Wenn die Weihnachtsfeier im Bowlingcenter stattfindet, dann kann es schnell zu einer Verletzung kommen. Hier findet ihr ein Gerichtsurteil dazu.

Auf einer Weihnachtsfeier kann man sich verletzen – je nachdem, wo sie eben stattfindet. Ein Fall aus Berlin ist sogar vor Gericht gelandet. Eine Abteilung einer Firma hatte sich in ein Bowlingcenter eingemietet und später beim Bowlen hat sich eine Mitarbeiterin das Bein gebrochen. Das Sozialgericht aus Berlin entschied: Das war ein Arbeitsunfall.

Also lautet die Antwort: Ja, in bestimmten Fällen kann eine Verletzung auf der Weihnachtsfeier ein Arbeitsunfall sein.

Das Gericht hat es damit begründet, dass die Weihnachtsfeier eine „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung“ war. Grund dafür war, dass die leitende Person aus der Abteilung alles organisiert hatte und die Teammitglieder alle teilnehmen konnten.

Gerichtsurteil 2: Recht auf Geschenke trotz Abwesenheit auf der Weihnachtsfeier?

Personen mit iPad am Tisch. Symbolbild für Gerichtsurteile: Was darf ich auf einer Weihnachtsfeier tun und was nicht.
Eine Weihnachtsfeier mit Geschenken klingt zwar schön, doch haben die fehlenden Mitarbeiter nach diesem Gerichtsurteil kein Anrecht auf ein nachträgliches Geschenk.

Wenn ein Mitarbeiter durch Krankheit die Weihnachtsfeier verpasst und alle Teilnehmer ein Geschenk bekommen, dann bekommt der Kranke doch sicherlich auch eins, obwohl er nicht da war?

Das klingt fair, fand ein Mitarbeiter eines Unternehmens. Dieser war aufgrund eines Arbeitsunfalls zu Hause und konnte nicht zur Weihnachtsfeier gehen. Im Nachhinein erfuhr er, dass es dort für jeden Mitarbeiter ein iPad mini gab. Mit dem Geschenk wollten die Chefs erreichen, dass Firmenevents in Zukunft besser besucht werden.

Die Antwort lautet: Nein, es gibt kein Recht auf Geschenke. Das Amtsgericht in Köln sagt, dass der Mitarbeiter in diesem Fall kein Anrecht darauf hat. Denn die iPads sind eine „freiwillige Zuwendung“ auf einer freiwilligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitslohn oder Sondervergütung.

Falls ihr noch nach dem perfekten persönlichen Weihnachtsgeschenk sucht, dann werdet ihr hier sicher Inspirationen finden:

Geschenkideen für Weihnachten Nicht schon wieder Geld im Umschlag: 7 Tipps für persönliche Geschenke! 🎁

Du hast keine Lust, in diesem Jahr wieder kurz vor Heiligabend durch die überfüllte Stadt zu jagen? Wir bereiten dich vor, mit frühzeitigen Tipps für den Geschenkekauf.

Gerichtsurteil 3: Kündigung wegen Aktionen im Rahmen der Weihnachtsfeier

Rotwein und gefüllte Weingläser auf einer Weihnachtsfeier. Symbolbild für Gerichtsurteile: Was darf ich auf einer Weihnachtsfeier tun und was nicht.
Ein übermäßiger Konsum von Alkohol kann negative Folgen haben und zu Entscheidungen führen, die nachträglich bereut werden.

Eine Weinkellerei aus Baden-Württemberg feierte ihre Weihnachtsfeier in einem Restaurant. Nach der Feier kehrten zwei Mitarbeiter auf das Firmengelände zurück. Dort hatten sie sich vier Flaschen genommen und getrunken. Die alkoholisierten Männer konnten aber nicht alles im Magen behalten und ließen auch noch Müll zurück.

Im Nachhinein haben die zwei Mitarbeiter zugegeben, dass ihr Verhalten falsch war. Auch die Flaschen bezahlten sie. Dennoch gab es für die beiden Angestellten erstmal eine Kündigung.

Die Antwort lautet: Ja, man kann aufgrund von Aktionen im Rahmen der Weihnachtsfeier gekündigt werden. Für das Landesarbeitsgericht Düsseldorf war das Verhalten arbeitsrechtlich eine "schwere Pflichtverletzung". Dadurch ist auch eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich.

Eine Kündigung kann auch eine Chance sein. Hier gibt es drei Tipps für den Jobwechsel:

In Gedanken schon gekündigt? Unzufrieden im Job? 3 Tipps, wie du das vielleicht ändern kannst!

Nur jeder vierte Arbeitnehmer ist zufrieden mit seinem Chef oder seiner Chefin – das belegt eine Studie. Woran das liegt, wann man kündigen sollte und wie die Zufriedenheit zurückkommen kann, lest ihr hier!

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