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AUTOR/IN
Ferdinand Vögele
Ferdinand Vögele
REDAKTEUR/IN
Hans Liedtke
Hans Liedtke
Alena Lagmöller

Ihr plant, irgendwann ein Kind zu bekommen, seid aber nicht verheiratet? Dann solltet ihr das hier unbedingt lesen – besonders zukünftige Väter. Denn ein paar Gesetze sind ziemlich altmodisch und unfair, findet unser Autor.

Es ist einer dieser typischen „junge-Eltern-machen-einen-gemeinsamen-Sonntagsausflug“, als mir ein alter Freund von seiner Vaterschaftsanerkennung erzählt – und mir die Spucke wegbleibt.

Ich habe noch nie zuvor davon gehört und zuerst schießt mir der Gedanke durch den Kopf: „Wow, ‚Vaterschaftsanerkennung‘! Was für ein Wort hat sich die deutsche Sprache da wieder ausgedacht?!“ Doch als er dann erzählt, wie groß der bürokratische Aufwand war, als Unverheirateter die rechtliche Vaterschaft für sein erstes Kind zu bekommen, denke ich nur noch: „Das kann doch nicht sein!

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Am Anfang dreht sich für junge Eltern natürlich alles ums Kind und das ist auch okay. Aber wie schaffen wir es, da noch ein Liebespaar zu bleiben und auch für uns selbst zu sorgen?

Unverheiratete Väter müssen ihre Vaterschaft anerkennen

Unverheiratet“ ist nämlich das Zauberwort, das den ganz großen Unterschied macht: Mein Kumpel lebt seit vielen Jahren mit seiner Partnerin zusammen. Dass irgendwann ein Kind kommt, scheint nicht ungewöhnlich. Aber dass er – obwohl er der leibliche Vater des Kindes ist – ohne die rechtliche Vaterschaft vor dem Gesetz nicht mal mit seinem Kind verwandt ist, finde ich krass. Außerdem ist im Falle meines Kumpels die rechtliche Vaterschaft die Voraussetzung für das Sorgerecht.

Damit aus einem unverheirateten, leiblichen Vater ein rechtlicher Vater wird, muss dieser die Vaterschaft gegenüber einer Behörde anerkennen. Dazu muss er beispielsweise beim Jugendamt eine rechtliche Erklärung abgeben. Und für diese Erklärung braucht der Mann auch die Zustimmung der Mutter.

Im besten Fall sollte das alles schon vor der Geburt geschehen. Sonst steht der leibliche Vater nämlich nicht mal in der Geburtsurkunde. Außerdem hat man nach der Geburt wahrscheinlich ganz andere Sorgen, als sich um solche Probleme zu kümmern.

Unverheiratet als „Väter zweiter Klasse“ bei der Vaterschaftsanerkennung?

Also gehen mein Freund und seine schwangere Partnerin zum Jugendamt. Die Vaterschaftsanerkennung ist ein bürokratischer Akt, bei dem mein Kumpel gegenüber dem Amt seine Anerkennungserklärung für die rechtliche Vaterschaft abgibt und seine Partnerin dem zustimmt. Dann gibt's aber immer noch kein Sorgerecht für ihn, sondern erst in einem zweiten Schritt wird festgelegt, dass er und seine Partnerin sich das teilen.

Dummerweise geraten die beiden an eine Sachbearbeiterin, die meinem Kumpel ganz penibel, sehr förmlich und kühl darlegt, was jetzt seine Rechte und Pflichten als Vater sind. Die Situation ist unangenehm, aber am Ende ist er der rechtliche Vater seines Kindes.

Er habe sich da wirklich als zweitklassiger Vater gefühlt, sagt mein Kumpel später. Sozusagen in einer Bringschuld, seinen Willen zur Vaterrolle vor dem Gesetz nachzuweisen – obwohl er sich natürlich wahnsinnig auf das Kind freut.

Ich kann ihn verstehen. Zumal ich vor und nach der Geburt unseres Kindes überhaupt nichts für meine rechtliche Vaterschaft tun musste. Die war einfach da und belehrt hat mich auch niemand – weil wir verheiratet sind.

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Vaterschaftsanerkennung am besten schon vor der Geburt beantragen

Man kann das als diskriminierend ansehen. Vielleicht ist es auch einfach nur ein typisch deutscher, etwas nerviger Verwaltungsakt. Hingehen, weglächeln, gut ist. In Geburtsvorbereitungskursen und Beratungsgesprächen werden Unverheiratete normalerweise auch auf die Vaterschaftsanerkennung – und dass sie das schon vor der Geburt machen sollten – hingewiesen.

Trotzdem halte ich persönlich diese krasse Unterscheidung bei der rechtlichen Vaterschaft mindestens für etwas altmodisch – und unfair.

Woher kommen die Regelungen zur Vaterschaftsanerkennung?

Aber warum ist das Recht in Deutschland bezüglich der Vaterschaft so kompliziert? Rechtsanwältin Eva Becker ist Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und sagt, dass die Historie eine große Rolle spiele. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), aus dem das deutsche Familienrecht ursprünglich stammt, trat 1900 in Kraft.

Wir kommen familienrechtlich aus dem Matriarchat. Die Mutter erzieht und versorgt und der Vater geht raus jagen und verdient das Geld“, sagt sie, um gleich nachzureichen, dass das natürlich eine verkürzte Darstellung sei. Dennoch habe man die Mutter häufig in ihrer sorgenden Rolle auf ein Podest gehoben. Gerade die NS-Zeit habe dazu nochmals beigetragen – beispielsweise mit dem Mutterkreuz für Frauen, die besonders viele Kinder geboren hatten.

Zur Wahrheit gehöre aber auch, so Becker, dass die jeweiligen Gesetzgeber in den vergangenen 30 Jahren sich nur schwer vom Bild der sorgenden Mutter und des verdienenden Vaters gelöst hätten. Die Deutsche Gesellschaft sei noch nicht so weit gewesen. Erst mit der Wende habe es einen Ruck gegeben. Denn in den neuen Bundesländern war die Verteilung von Care-Arbeit anders geregelt – ein Erbe aus der ehemaligen DDR, wo es an der Tagesordnung war, das auch Frauen mit Kind arbeiten gingen.

Wenn sie aus einer Sozialisation oder Gesellschaft kommen, die es im letzten Jahrhundert als selbstverständlich erachtet hat, dass sie versorgt, sie nicht berufstätig ist, er aber arbeitet und dass Geld verdient, dann bedarf es einer gewissen Zeit, um umzudenken.

Vaterschaft und Familienrecht regeln viele Länder anders

Im europaweiten Vergleich sei Deutschland, was das Familienrecht angeht, deshalb hintendran. Mit Blick auf die Vaterschaftsanerkennung meint sie, dass die Fälle, in denen eine solche amtliche Anerkennung des Vater-seins wegen schwierigen Konstellationen gerechtfertigt sei, eine Minderheit darstellt. Natürlich mache es keinen Sinn, wenn beispielsweise ein Vergewaltiger automatisch der rechtliche Vater eines Kindes würde. Aber laut der Expertin sei dieser Fall eben die sehr seltene Ausnahme und die Regel die Fälle, in denen Frau und Mann ein gemeinsames Leben führten und einen geplanten Kinderwunsch hätten. Becker plädiert vielmehr dafür, die Ausnahmefälle über Sonderregelungen abzufangen, mit denen dann sofort das Sorgerecht entzogen werden kann.

Bundesregierung plant Abstammungs- und Kindschaftsrecht zu modernisieren

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Abstammungs- und Kindschaftsrecht zu modernisieren. Vom Justizministerium gibt es dazu zwei Eckpunktepapiere mit Vorschlägen. „Insbesondere Kinder in Trennungsfamilien, Patchwork- und Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollen von den vorgeschlagenen Neuregelungen profitieren“, heißt es darin.

Und auch die rechtliche Vaterschaft bei Unverheirateten soll verändert werden:

Ein Vater, der mit der Mutter zusammenwohnt, aber nicht verheiratet ist, soll künftig einfacher das Sorgerecht erlangen können. Wenn die Mutter nicht widerspricht, soll eine einseitige, beurkundete Erklärung ausreichen.

Leiblicher vs. rechtlicher Vater: Ein BVG-Urteil treibt die Debatte voran

Ein neues Urteil vom Bundesverfassungsgericht zeigt ebenfalls, dass Modernisierungsbedarf beim Abstammungs- und Kindschaftsrecht besteht. Es hat damit die Rechte leiblicher Väter gestärkt, auch wenn es im konkreten Fall um eine spezielle Situation geht:

Geklagt hatte der leibliche Vater eines Kindes. Kurz nach der Geburt kam es zur Trennung von der Mutter. Bevor er seine Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen konnte, erkannte der neue Partner der Mutter die Vaterschaft für das Kind an. Das Gericht entschied: Leibliche Väter müssten in solchen Fällen zumindest die Chance bekommen, die rechtliche Vaterschaft zu erlangen. Justizminister Marco Buschmann (FDP) ist zufrieden mit dem Urteil. Er sprach von „Rückenwind“ für die oben genannten Pläne seines Ministeriums.

Alle Hintergründe zum Urteil hört ihr in unserem SWR3-Topthema:

Viel mehr als Vater, Mutter, Kind

Topthema vom 09.04.2024 Viel mehr als Vater, Mutter, Kind

Dauer

Ich bin Dein Vater - das ist der Satz, den zwei verschiedene Männer zu einem Kind aus Sachsen-Anhalt sagen. Der eine ist der rechtliche, der andere der leibliche Vater. Die Rechte des leiblichen Vaters hat das Bundesverfassungsgericht heute gestärkt.
Viel mehr als Vater, Mutter, Kind - Das ist das SWR3 Top Thema mit Anno Wilhelm

Vaterschaft: Wann wird das Abstammungs- und Kindschaftsrecht reformiert?

Wann ein Gesetz zur Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts kommt, ist unklar. Das Urteil des BVG könnte aber zumindest als ein Weckruf an die Politik gesehen werden, hier rasch tätig zu werden.

Für meinen Freund und seine Partnerin könnten das gute Neuigkeiten sein. Auch wenn sie jetzt während der Schwangerschaft mit dem zweiten Kind sagen, dass die Vaterschaftsanerkennung viel entspannter war. Sie kennen das Prozedere ja schon.

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Wie ist eure Meinung zur Vaterschaftsanerkennung?

Was denkt ihr über das Thema? Sind Unverheiratete wirklich benachteiligt oder findet ihr die Unterscheidung vielleicht sogar sinnvoll? Und braucht es wirklich eine neues, moderneres Abstammungs- und Kindschaftsrecht? Schreibt uns eure Gedanken in die Kommentare und teilt uns eure eigenen Erfahrungen mit.

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