Der Staatsanwalt hatte dem Ex-Fußballer vorgeworfen mit einer Kettensäge in die Garage seines Nachbarn eingebrochen zu sein und dort einen Holzbalken angesägt zu haben. Außerdem sei er aus einem Münchner Parkhaus „Stoßstange an Stoßstange“ mit einem anderen Auto gefahren, um die hohen Parkgebühren zu umgehen. Zusätzlich habe er Polizisten beleidigt, die ihm den Führerschein entziehen wollten.
420.000 Euro Strafe für Jens Lehmann
Aus diesem Grund hat das Amtsgericht Starnberg den ehemaligen Nationalspieler zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt. Das macht eine Gesamtsumme von 420.000 Euro.
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