Die Union besteht auf Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze – und zeigt sich enttäuscht. Dabei hatte Innenministerin Faeser sogar Haft für bestimmte Geflüchtete vorgeschlagen.

Die Union hat die Gespräche mit der Bundesregierung über eine gemeinsame Reform der Migrationspolitik für gescheitert erklärt. Die Vertreter von CDU/CSU und Koalition seien bei den Beratungen am Dienstag in Berlin „nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen“, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU), der die Verhandlungen für die Union geführt hat. Die Gespräche sollten deshalb in diesem Format nicht fortgesetzt werden.

Union sieht in Faesers Migrations-Vorschlag „durchaus eine Verbesserung“

Der CDU-Politiker warf der Regierung, beziehungsweise Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), vor, in ihren Vorschlägen nicht ernsthaft auf die Forderung seiner Fraktion nach Zurückweisungen von Geflüchteten an den deutschen Grenzen – praktisch ohne jedes Verfahren – eingegangen zu sein. Ihre Vorschläge seien „durchaus eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo“, gab er zu. Aber: „Was die Ampel vorgeschlagen hat, wird nicht zu mehr Zurückweisungen führen, nicht zu einer einzigen“, kritisierte Frei.

Frei: Abbruch muss nicht das Ende aller Gespräche über Migration sein

Der CDU-Politiker bot der Regierung an, auch weiter für Gespräche über eine Verschärfung der Migrationspolitik offen zu sein. „Wir werden uns nicht in eine Schmollecke zurückziehen“, sagte er. Aber das Gesprächsformat vom Dienstag werde nicht weitergeführt.

Am Nachmittag hatten sowohl Polen als auch Österreich die Zurückweisungs-Forderungen der Union eine Absage erteilt. Sie wollen zurückgewiesene Migranten nicht wieder zurücknehmen. Bemerkenswert: Im EU-Parlament gehören die meisten Mitglieder der beiden Regierungen der gleichen EVP-Fraktion an, wie die Union.

Haft für bestimmte Einreisende: Was Faeser vorgeschlagen hat

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte nach Angaben aus Regierungskreisen vorgeschlagen, die Bundespolizei solle künftig bei unerlaubten Einreisen prüfen, ob womöglich ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, sowie den Ausländer befragen.

Dabei könne ein Rückgriff auf die Identifizierungs-Datenbank Eurodac helfen. Anschließend könne die Bundespolizei dann beim zuständigen Gericht Haft wegen Fluchtgefahr beantragen, sofern Haftkapazitäten zur Verfügung stehen. So soll ein Untertauchen verhindert werden. Bisher wurden Asylbewerber meist erst in Aufnahmezentren gebracht. SWR3-Korrespondentin Birte Sönnichsen fasst Faesers Vorschläge zusammen:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) könne dann ein beschleunigtes Verfahren zur Rückübernahme durch das zuständige Land nach den sogenannten Dublin-Regeln einleiten. Sollte Haft nicht in Betracht kommen, solle alternativ eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage vorgesehen werden.

Faeser führt Kontrollen an allen Landesgrenzen ab Mitte September ein

Schon am Montag hatte Faeser entschieden, die Kontrollen an allen deutschen Landesgrenzen vom 16. September an vorübergehend zu verschärfen. Diese Maßnahme solle zu einer „massiven Ausweitung“ von Zurückweisungen Geflüchteter führen.

Zurückweisung von Geflüchteten So steht Winfried Kretschmann zu verstärkten Grenzkontrollen

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist grundsätzlich offen für die Fortsetzung der Grenzkontrollen. An die Bundes-Grünen richtete er einen Appell.

SWR Aktuell Baden-Württemberg SWR BW

Schon seit dem vergangenen Herbst gibt es solche Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz; an der österreichischen Grenze schon länger. Das heißt, neu hinzu kommen Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg.

Seit Oktober letzten Jahres sind laut Bundesinnenministerium 30.000 Menschen zurückgewiesen worden – etwa, weil sie kein Asyl beantragt hatten oder weil eine Einreisesperre gegen die Person vorlag.

Alles anders nach dem Anschlag von Solingen?

Nach dem Anschlag in Solingen hatte sich die Ampelkoalition mit der Union und den Ländern beim Migrationstreffen in der vergangenen Woche auf einen Sicherheitspakt geeinigt. Weitere Migrationstreffen sollten folgen. Die wird es wohl nun nicht mehr geben.

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EU erlaubt dauerhafte Kontrollen nur in Ausnahmefällen

Dauerhafte Kontrollen sind in der EU nur in Ausnahmefällen erlaubt. Zum Beispiel war das während der Fußball-EM dieses Jahr der Fall – allerdings traten da auch direkt Probleme auf: Die Bundespolizei sagte, sie habe weder das Personal noch die Mittel, um weiterhin alle Grenzübergänge zu kontrollieren.

Und selbst wenn diese Probleme gelöst wären, gibt es noch die rechtliche Seite. Wenn's nach den Forderungen der Union geht, sollen Asylsuchende nämlich in das EU-Land zurückgeschickt werden, aus dem sie an die deutsche Grenze gekommen sind – ähnlich wie auch am Dienstag von Faeser vorgeschlagen.

Ob sie ein Recht auf Asyl in Deutschland haben, soll davor nicht geprüft werden – und genau da liegt das nächste Problem: Rechtlich gesehen geht das momentan nur, wenn die Bundesregierung bei der EU-Kommission in Brüssel eine Notlage einreicht. Zum Beispiel müssten die Ordnung und Sicherheit im Land durch die Geflüchteten gefährdet sein.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) müsste dann entscheiden, ob die Lage in Deutschland wirklich so ist. Bis das geklärt wäre, dürfte es lange dauern. In der Zeit könnten bereits Menschen an den Grenzen zurückgewiesen werden. Wenn der EuGH dann aber entscheidet, dass das rechtswidrig war, müsste die Bundesregierung dafür geradestehen.

EU-Asylpakt in zwei Jahren

Um EU-weit einheitlich zu regeln, wie Asylsuchende behandelt werden sollen, soll es in zwei Jahren den EU-Asylpakt geben. Der sieht unter anderem vor, dass direkt an der EU-Außengrenze entschieden werden soll, wer bleiben darf und wenn ja, wo.

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