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Von Autor/in Tamara Trunk

Was gilt beim Online-Widerruf? Welche Rechte habe ich beim Umtausch im Geschäft? Und was sagt der Knigge dazu, wenn man Geschenke weitergibt?

Nicht jedes Geschenk trifft voll ins Schwarze – und das muss es auch nicht, denn wie so oft zählt natürlich auch die Geste. Was macht man jetzt aber mit den Geschenken, mit denen man nichts anfangen kann?

Wie war das generell noch mal mit dem Umtausch- und Widerrufsrecht bei Geschenken? Und ist es moralisch eigentlich verwerflich, ein Geschenk weiterzugeben, zu verkaufen oder zu tauschen? Hier gibt's die Antworten, damit ihr beim nächsten komischen Geschenk gut vorbereitet seid. Keine Zeit zum Lesen? Wir klären eure Rückgaberechte beim Onlinekauf in unserem Reel. 👇

Geschenke-Knigge: Darf man Geschenke weiterschenken?

Ein grundsätzliches No-Go aus meiner Sicht ist der Umtausch oder der Weiterverkauf nicht. […] Denn der Schenkende kann ja nicht erwarten dass man seinen Geschmack teilt. Es ist an ihm zu respektieren, was ich mit dem Geschenk mache.

Je persönlicher die Geschenke sind, umso wichtiger ist es aber, mit demjenigen zu sprechen und zuzugeben, dass man das Geschenk nicht mag. Ein heimlicher Umtausch oder Weiterverkauf kommt möglicherweise raus, und das ist für beide Seiten schmerzhaft. Das anzusprechen, ist aber natürlich nicht leicht. Auch für den Schenkenden ist es unangenehm, das Gefühl zu haben, etwas falsch gemacht zu haben. Wer ehrlich ist und das Gespräch sucht, findet am Ende sicher eine Lösung.

Wenn man etwas geschenkt bekommt von Menschen, die einen nicht kennen oder nicht gut kennen, dann sollte man das immer unkommentiert als freundliche Geste annehmen, rät Knigge-Beraterin Evelyn Siller.

5 Fakten zum Umtausch von Geschenken

Falsche Größe, furchtbare Farbe oder es kamen mehrere Personen auf die gleiche Idee und ihr habt jetzt dreimal das gleiche Brettspiel oder Buch? Nach Weihnachten haben Geschäfte und Onlineshops viele Umtausche zu bearbeiten. Aber was sind eigentlich die Regeln bei einem Umtausch? SWR3 hat mit Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, gesprochen.

1. Umtausch im Geschäft ist reine Kulanz

Wer etwas kauft, geht einen Vertrag ein. Und das ist die gesetzliche Grundlage für alle weiteren Fragen rund um den Umtausch in Geschäften.

Vertrag ist Vertrag, daran muss ich mich halten.

Wenn ein Produkt bereits beim Kauf Fehler aufweist, beschädigt oder mangelhaft ist, gilt das Gewährleistungsrecht. Für die Beseitigung des Mangels ist der Händler zuständig, der das Recht hat, die Ware zu reparieren, einen Ersatz ohne Mängel zu liefern oder eine Erstattung anzubieten.

Umtausch, Rückgabe, Reklamation Gerät kaputt? Das sind deine Rechte!

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Wenn es aber darum geht, dass uns oder den Beschenkten ein Produkt nicht (mehr) gefällt, gilt kein gesetzliches Rückgaberecht. Rückgaben unter diesen Umständen erfolgen nur im Zuge von Kulanzregelungen der einzelnen Geschäfte. Den Händlern ist auch freigestellt, ob sie den Betrag erstatten, man direkt gegen ein anderes Produkt umtauschen kann oder man einen Gutschein erhält.

2. Rückgabe-Richtlinien für Geschenke sind unterschiedlich

In welchem Zeitraum ein Umtausch möglich ist, regelt jeder Händler für sich selbst. Die Fristen sind oft auf dem Kassenbon angegeben, aber auch an der Kasse beim Kauf wird meist darauf hingewiesen, wie lange man Ware zurückgeben kann. Rund um die Weihnachtszeit bieten viele Geschäfte längere Rückgabefristen an, diese sind aber auf jeden Fall einzuhalten. Damit ihr auf der sicheren Seite seid, solltet ihr immer direkt nachfragen.

3. Online-Umtausch hat Grenzen

Wer online eingekauft hat, kann generell vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Innerhalb dieser Frist kann ein Produkt zurückgeschickt werden und eine Erstattung verlangt werden. Das liegt daran, dass man das eigentliche Produkt erst nach der Bezahlung erhält und angucken kann, erklärt Julia Gerhards. Bei der Frist von 14 Tagen zählen übrigens nicht nur Werktage – auch Sonn- und Feiertage werden eingerechnet.

Ausnahmen gelten auch beim Onlineshopping für verschiedene Warengruppen. Dazu gehören beispielsweise verderbliche Lebensmittel wie zum Beispiel bei Kochboxen, aber auch Software, die mittels einer CD geliefert wird und generell Produkte, die versiegelt sind.

4. Bei Privatverkäufen gilt Online-Rückgaberecht nicht

Online-Plattformen wie Etsy, Vinted, Ebay Kleinanzeigen und Co., auf denen Produkte von Privatperson zu Privatperson verkauft werden, fallen nicht unter die Verbraucherschutzrechte. Hier gilt das übliche Online-Widerrufsrecht nicht. Eine Privatperson hat ein anderes Sortiment als ein Händler:

Der [Privatverkäufer] hat ja kein ganzes Sortiment, sondern der hat die Sache, die er veräußert, genau einmal und verkauft sie dann und möchte die natürlich nicht in zehn Tagen wieder zurückgeschickt bekommen und sie dann noch einmal verkaufen müssen.

5. Den Kassenzettel für den Umtausch dabeihaben

Die Möglichkeit, ein Produkt oder Geschenk zurückzugeben, ist also meistens gegeben. Ein Händler kann die Rücknahme aber verweigern, wenn der Kassenzettel nicht beiliegt. Hat der Schenkende auch keinen Kassenbon mehr, könnte laut Stiftung Warentest ein Nachweis auf dem Kontoauszug genügen – man kann nur hoffen, dass nicht bar bezahlt wurde.

Das waren eure schrägsten Geschenke

Auch in der SWR3-Redaktion gab es schon fragwürdige Geschenke: Moderator Ben Streubel hat mal eine Eierzentrifuge geschenkt bekommen und Moderatorin Sabrina Kemmer saß an Weihnachten schon ratlos vor einer Spardose in Form einer Punk-Kuh. Eure Geschenke waren aber nicht weniger schräg.

In der Bildergalerie seht ihr, welche verrückten Geschenke in den Kellern SWR3Lands geschlummert haben.

Zwei Puppen in einer schwarzen Kiste.
Was wollte der oder die Schenkende damit ausdrücken? Ariane aus Ebringen hat ihr Geschenk – eine „Beziehungskiste“ – eingetauscht. Bild in Detailansicht öffnen
Eine große Bodenvase aus Holz steht in einer Ecke.
Bettina aus Friedrichshafen konnte mit dieser Bodenvase aus Holz nicht viel anfangen. Bild in Detailansicht öffnen
Eine Garderobe mit Rehfüßen liegt auf grauem Papier.
„Oh, das ist ja eine ...“ – Genau: eine Wandgarderobe aus Rehfüßen. Katja aus Tübingen kann damit leider nichts anfangen. Deswegen hat sie sie bei SWR3 gegen einen Smart-TV getauscht. Bild in Detailansicht öffnen
Verpackungskarton zeigt Bild eines Dampfentsafters.
Wenn der Grat zwischen superpraktisch und nutzlos sehr schmal ist... Diesen Dampfentsafter hat Oliver aus Andernach geschenkt bekommen. Bild in Detailansicht öffnen
Geschenke der Gewinner: Tortenständer
Steffi aus Konstanz hat diesen von der Stiefmutter geschenkten Tortenständer bei SWR3 gegen einen nagelneuen 55 Zoll Smart TV getauscht. Bild in Detailansicht öffnen
Geschenke der Gewinner: Verputz-Komplettset
Oliver aus Orfgen hat dieses von den Schwiegereltern verschenkte Verputz-Komplettset bei SWR3 gegen einen nagelneuen 55 Zoll Smart TV getauscht. Bild in Detailansicht öffnen
Eine bunte Statue sieht aus wie ein Vogel mit langem Gefieder.
Für das nächste Ritual? Thomas aus Marxzell hatte von seinen Schwiegereltern diese Skulptur geschenkt bekommen, die er jetzt gegen einen Smart-TV eintauscht. Bild in Detailansicht öffnen
Eine Küchenmixer in Originialverpackung.
Lisa aus Wimbach hat von ihrer Schwiegermutter diese (unvollständige) Küchenmaschine geschenkt bekommen. Bild in Detailansicht öffnen
Ein Dinosaurierschädel liegt als Dekoobjekt auf dem Fußboden.
Peter aus Remagen verzichtet ab sofort auf diese Keller-Dekoration. Er hat seinen Dinosaurier-Schädel gegen einen Smart-TV getauscht. Bild in Detailansicht öffnen
Ein schwarzer Situp-Trainer liegt auf dem Boden.
Levent aus Kirchheim unter Teck hat seinen Situp-Trainer eingetauscht. Bild in Detailansicht öffnen
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