Die Sonne lacht, die Vögel singen… Für viele Grill-Fans der Startschuss für die Saison. Also: Angrillen! Aber Fleisch, Gemüse und Bratwurst brutzeln auf dem Balkon – darf ich das überhaupt?
Grillverbot: Ist Grillen erlaubt, wenn es die Hausordnung verbietet?
Sorry, jetzt müssen wir gleich mal Spielverderber sein: Wenn dein Vermieter im Mietvertrag oder in der Hausordnung ein Grillverbot verhängt hat, dann musst du dich daran halten. Bevor du also Steak und Grillkäse auf den Rost wirfst: Besser nochmal nachlesen, ob es solche Anti-Grill-Regeln bei dir im Haus gibt. Sonst kannst du Probleme bekommen…
Was, wenn ich trotz Grillverbot auf dem Balkon grille?
Eskalationsstufe eins: Dein Vermieter kann dir eine Abmahnung schicken. Wenn du dann trotzdem beharrlich weiter die Grillzange schwingst, kann es im Extremfall zu Eskalationsstufe zwei kommen: Du bekommst die Kündigung und fliegst aus deiner Wohnung.
Und ohne Grillverbot: Darf ich grillen, so oft ich will?
Ohne Verbot in der Hausordnung oder im Mietvertrag gehört Grillen erstmal zum normalen Gebrauch der Wohnung. Es gibt nämlich kein Gesetz, in dem es heißt: Grillen auf dem Balkon – verboten. Aber wie oft darfst du dann Fleisch, Wurst und Gemüsespieße brutzeln? Eine klare Antwort wie „einmal die Woche“, „jeden zweiten Tag“ oder „sechsmal im Monat“, die gibt es da nicht. Durchs Internet schwirren ein paar Regeln. Aber: Da haben die Gerichte in Einzelfällen entschieden. Deshalb könnte es sein, dass was ganz anderes rauskommen würde, wenn Richterinnen und Richter über deinen Balkon urteilen müssten.
Nicht zu oft auf dem Balkon grillen
Hin und wieder grillen auf dem Balkon ist rechtlich ok. Ein Richtwert könnte sein: zweimal pro Monat. Am besten also nicht übertreiben und an das „Gebot der Rücksichtnahme“ denken: Darauf achten, dass du andere nicht so sehr störst – mit viel Ruß oder Rauch. Weil: Rauch, der direkt in die Fenster zieht, müssen die anderen im Haus nicht hinnehmen. Vielleicht lieber einen Gas- oder Elektrogrill verwenden als Holzkohle. Und an die Nachtruhe denken. Dann klappt‘s auch mit den Nachbarn.
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Bei Nachtruhe grillen: Geht das?
Pssst! Ab 22 Uhr heißt es: Nachtruhe. Ab dann dürfen Gespräche nur noch Zimmerlautstärke haben. Bedeutet: Sie dürfen über die eigenen vier Wände hinaus nicht zu hören sein. Kaum machbar bei Balkongesprächen, die alle umliegenden Nachbarwohnungen mitbekommen. Deshalb der Tipp: den Balkon nach 22.00 Uhr nur noch „in aller Ruhe“ nutzen. Sonst könnten genervte Nachbarn die Polizei rufen – wegen Ruhestörung.
Eigentumswohnung und Grillen: Welche Regeln gibt es da?
Als Wohnungseigentümer bist du in einer besonderen Situation. Dir gehören zwar deine Wohnung und dein Balkon. Wenn die Eigentümergemeinschaft sich auf ein allgemeines Grillverbot geeinigt hat, musst du dich daran halten. Auch fürs Grillen im gemeinsamen Garten oder die Nutzung des Treppenhauses können gemeinsame Regeln bestimmt werden, die dann alle befolgen müssen. Ihr seid euch einig, dass Grillen ab und zu erlaubt ist? Dann probiert doch mal diese Rezepte des großen SWR3 Grillens aus.
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Was gilt, wenn ich auf dem Balkon rauchen will?
Das Rauchen auf dem Balkon gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung. Aber: Auch dein Nachbar hat das Recht, seinen Balkon zu nutzen. Und zwar, ohne dabei ständig Zigarettenrauch ausgesetzt zu sein. Bei einer „wesentlichen Beeinträchtigung“ kann er verlangen, dass du das Rauchen unterlässt, zumindest zeitweise. „Soll er doch einfach kurz reingehen, wenn ihn der Qualm so stört“ – so kannst du nicht argumentieren. Denn damit würde deinem Recht ein Vorrang eingeräumt, der so nicht existiert.
Die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof haben sich für solche Fälle eine recht pragmatische Lösung überlegt: gemeinsam einen Stundenplan erstellen für die Zeiten, in denen beide Parteien den Balkon nutzen möchten. Wenn das nicht klappt, müssen zur Not die Gerichte vor Ort „nachhelfen“.