Wenn Regenmassen in den Keller laufen und Schäden anrichten, soll die Versicherung einspringen. Doch welche Versicherungen sind zuständig und welche bringen nichts?
Wer nur die übliche Hausrat- oder eine Wohngebäudeversicherung hat, der kriegt bei Hochwasser nichts. Denn dazu braucht man eine Elementarschadenversicherung. Die Elementarschadenversicherung erstattet Schäden durch überflutete Keller und Wohnungen, also aufgequollene Möbel oder zerstörte Tapeten und Teppiche, Elektrogeräte.
Elementarschäden können abgesichert werden
Man braucht sie also unbedingt, wenn man sein ganzes Hab und Gut gegen Naturereignisse – Elementarschäden eben – absichern will. Dazu gehören Überschwemmungen, aber auch so genannter Schneedruck und Erdsenkungen oder Erdbeben. Bei manchen Anbietern ist die Elementarschaden-Versicherung bei der Gebäudeversicherung enthalten. Das sollte man aber unbedingt genau prüfen und sich auf jeden Fall danach erkundigen, ob die dabei ist oder nicht.
Hochwasserschäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung
Wird das Auto durch die Überschwemmung beschädigt, dann reicht dafür eine Teilkaskoversicherung. Es gilt allerdings: Wenn ich mit meinem Auto in ein Gebiet fahre oder dort parke, obwohl dort eine offizielle Hochwasserwarnung gilt, handle ich eventuell grob fahrlässig. Das kann dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nur anteilig ersetzt.
Nicht mit Hilfen vom Staat rechnen
Oft – zum Beispiel kurz vor Wahlen – schlüpft bei einem Hochwasser ein Regierungschef gern in die Gummistiefel und sagt in die Kameras vor Ort: „Macht euch keine Sorgen, wir lassen euch nicht im Regen stehen!“ Nach der Wahl wird dann oft doch gegeizt.
Bei schlimmen Hochwassern gab es zwar auch schon Hilfen in Milliardenhöhe. Aber für die Leute, die am Wasser leben, ist die Situation schwierig. Sie sind bei der Elementarschadenversicherung in der höchsten Gefährdungsklasse, sie haben statistisch gesehen mindestens ein Hochwasser in zehn Jahren. Und dann wird die Versicherung teuer, kostet viele hundert Euro im Jahr. Teilweise weigern sich die Versicherungen auch, stark gefährdete Häuser aufzunehmen.
Elementarschaden-Versicherung: Private Vorsorge als Voraussetzung
Jetzt, wo es wegen des Klimawandels immer häufiger Hochwasser gibt, sagt der Staat: Es gibt nur noch staatliche Hilfen, wenn man sich auch privat versichert hat, also eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat. Der gleiche Staat hat es aber abgelehnt, dass die Elementarschadenversicherung zur Pflicht für alle Hauseigentümer wird. Dann wäre sie nämlich billiger geworden.
Verbraucherzentrale: Was wird von der Elementarschadenversicherung (nicht) abgedeckt?
Richtiges Verhalten im Schadensfall
Wenn ein Schaden entstanden ist, gilt: sofort bei der Versicherung melden und klären, wie weiter vorgegangen werden soll. Auch wichtig: Alles fotografieren und markieren, bis zu welcher Stelle genau das Wasser steht. Danach heißt es, Wasser abpumpen und die Räume reinigen und trocknen, damit der Schaden so gering wie möglich ist.
Oft schickt die Versicherung jemanden vorbei, der den Schaden begutachtet. Auf keinen Fall einfach selbst einen Handwerker rufen, sondern erst mit der Versicherung sprechen. Teils lässt sich auch vereinbaren, dass man von der Versicherung eine Abschlagszahlung bekommt.