Stand
Autor/in
Michael-Matthias Nordhardt
Onlinefassung
Lea Hufnagel
Lea Hufnagel: Website-Redakteurin bei SWR3

Im Hotel übernachten, einfach die kleinen Shampoo-Fläschchen einpacken und dann mit nach Hause nehmen – ist das erlaubt? Und wie siehts mit der Dose Cola aus der Minibar aus?

Ist Sachen aus dem Hotel mitzunehmen immer Diebstahl?

Wenn du Sachen aus dem Hotelzimmer in deinen Koffer wandern lässt, dann ist das Diebstahl. Alles, was du im Zimmer vorfindest, gehört dem Hotel. Außer es steht extra sowas dran wie: „Geschenk des Hauses“. Den meisten ist das wahrscheinlich klar bei größeren Sachen, also bei Handtüchern, Bademänteln, Kleiderbügeln. Sogar Fernseher sollen aber schon aus Hotelzimmern verschwunden sein. Wie sieht das bei kleineren Sachen aus, wie den Shampoo-Fläschchen im Bad, oder eine Dose Cola aus der Minibar? Hier gibts alle Infos!


Shampoo und Teebeutel aus dem Hotel mitnehmen?

Auch bei kleinen Sachen gelten diese Regeln. Sauna-Schlappen, Teebeutel und eben Shampoo-Fläschchen: Die überlässt dir das Hotel, um dir deinen Aufenthalt möglichst angenehm zu machen. Du darfst diese Sachen also vor Ort benutzen. Damit ist aber nicht automatisch gesagt, dass du sie auch mitnehmen darfst. Die Goodies gehören weiter dem Hotel – und nicht dir.

Shampoo-Fläschchen mitgenommen – Hotel müsste Strafantrag stellen

Vielleicht sagst du, du hast auch schon mal was eingesteckt und bist nicht gleich bestraft worden. Ja, gut möglich: Nicht immer ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaften nämlich von sich aus. Nach dem Gesetz muss der Geschädigte – also der Hotelbetreiber – einen Strafantrag stellen, wenn es um geringwertige Sachen bis ca. 25 Euro geht. Und auch bei höherwertigen Sachen müssten die Ermittlungsbehörden erstmal etwas davon mitbekommen.

Viele Hotels drücken bei sowas wohl eher ein Auge zu, sind höflich und rufen nicht gleich die Polizei. Vielleicht auch, weil solche „Vorkommnisse“ oft schon „im Preis mit drin“ sind. Wenn sie es aber doch genau nehmen, könntest du wegen Diebstahl verfolgt werden. Viele Hotels bieten übrigens ihre Kosmetikprodukte inzwischen auch zum Kaufen an. Am besten also einfach an der Rezeption nachfragen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Minibar plündern: im Preis inbegriffen?

Stichwort Rezeption – Wer kennt ihn nicht, den Satz: Hatten Sie was aus der Minibar? In den allermeisten Hotels ist der Inhalt der Minibar kostenpflichtig. Alles, was du dir rausnimmst, musst du später bezahlen. Natürlich kann dir das Hotel Snacks und Getränke auch „for free“ zur Verfügung stellen. Davon kannst du aber nur ausgehen, wenn es extra einen entsprechenden Hinweis gibt – zum Beispiel beim Einchecken vom Personal oder im Zimmer auf einem Aufkleber oder einem Kärtchen.

Und noch was zur Minibar: Die Hotel-Snacks und Hotel-Getränke ausräumen und deine eigenen Sachen kühlen – ist das erlaubt? Gerichtsurteile oder Paragrafen im Gesetz gibt es zu dieser Thematik nicht. Aber: Das dürfte kein Problem sein. Zumindest, wenn das Hotel es nicht extra verbietet. Und wenn das Hotel in der Minibar keine Sachen anbietet, die ohne Kühlung verderben. Der Gedanke dahinter: Du hast das Zimmer gemietet und dazu gehört auch die Minibar. Deshalb darfst du sie auch verwenden.    

Tourismuspauschale rechtlich in Ordnung

Vielleicht hast du dich auch schon mal gewundert, weil du beim Bezahlen im Hotel plötzlich zu hören bekommen hast: „Und dann noch fünf Euro Tourismuspauschale...“ In vielen Städten wird so ein Extra-Betrag erhoben – auch Bettensteuer oder City-Tax genannt. Wie hoch der Betrag ausfällt, ist unterschiedlich.

Lange gab es juristischen Streit darüber, ob diese Zusatzkosten in Ordnung sind. Inzwischen ist die Lage aber klar: Die Städte und Gemeinden dürfen solche Bettensteuern erheben. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2022 entschieden. Bedeutet: Du musst in den sauren Apfel beißen und wohl oder übel an der Rezeption nochmal ein paar Euro auf den Übernachtungspreis drauflegen. Die Hotels leiten diese Extra-Kosten dann weiter.

Inzwischen kann dir das übrigens auch passieren, wenn du geschäftlich unterwegs bist und im Hotel übernachtest. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich klargestellt: Auch für dienstliche Übernachtungen darf es diese Extra-Kosten geben, nicht nur, wenn du privat unterwegs bist.

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Michael-Matthias Nordhardt
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