Ihr seid die größten Quizzer im Freundeskreis? Dann haben wir hier etwas für euch. Zeigt was ihr könnt und begleitet SWR3 Moderator Michael Wirbitzky ins TV-Quiz „Gefragt – Gejagt“!
Hier direkt nach unten zur Anmeldung springen!
SWR3Land tritt in der TV-Quizshow „Gefragt – Gejagt“ gegen die gefürchteten Jägerinnen und Jäger an: In der Radiowoche steigt SWR3 Moderator Michael Wirbitzky für uns in den Ring! Oh Moment, da kommt gerade ein Anruf von Alexander Bommes rein ...
Ganz richtig: Michael Wirbitzky wird sich den Profis nicht alleine stellen – dafür braucht er noch eine Hörerin oder einen Hörer! Wir suchen den größten Quizzer oder die größte Quizzerin von SWR3Land und schicken euch für den Wissens-Schlagabtausch nach Hamburg.
- 📍Wir schicken euch gemeinsam mit Michael Wirbitzky zur Aufzeichnung der „Gefragt – Gejagt“-Sendung nach Hamburg.
- 🔴Die Aufzeichnung der Show findet am 6. Mai statt.
- 🏆Euren Gewinn dürft ihr behalten. Wirby spendet ihn.
- 🗳️Ihr wollt dabei sein? Dann meldet euch bis 24. April um 17 Uhr an!
Das klingt ganz nach euch? Verratet uns hier, warum ihr die perfekten Kandidatinnen oder Kandidaten seid, und gewinnt mit etwas Glück das Ticket in die Show. Wir freuen uns auf euch!
Die Teilnahmebedingungen gibts weiter unten im Artikel. Teilnahmeschluss ist der 24. April um 17 Uhr.
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Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel um die Teilnahme, als Kandidat:in, an der Aufzeichnung einer Sonderausgabe der Show „Gefragt – Gejagt“, das von SWR3 veranstaltet wird. Verantwortlich für das Gewinnspiel ist der Südwestrundfunk – Anstalt des öffentlichen Rechts – vertreten durch den Intendanten, Kai Gniffke, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden, kurz SWR.
Gewinn
Die/der Gewinner:in kann als Kandidat:in bei der Aufzeichnung einer Sonderausgabe der Show „Gefragt – Gejagt“ von Das Erste am 6.5.2025 in Hamburg dabei sein. Für die An- und Abreise der Gewinnerin/des Gewinners werden Bahntickets (2. Klasse) zur Verfügung gestellt. Eine Übernachtung in Hamburg (inkl. Frühstück) ist inklusive.
Teilnahmeberechtigung
Das Mindestalter zur Teilnahme am Gewinnspiel ist 18 Jahre.
Durchführung des Gewinnspiels im Programm von SWR3
Registrieren kann man sich zwischen dem 22.4.2025 und dem 24.4.2025 17:00 Uhr auf www.SWR3.de.
Der Gewinn wird unter allen teilnahmeberechtigten Gewinnspiel-Teilnehmer:innen ausgelost.
Wer gewonnen hat, wird am 24.4.2025 in SWR3 MOVE bekannt gegeben. Die Gewinnerin/der Gewinner wird am 24.4.2025 zwischen 17:10 Uhr und 19:00 Uhr per Mail über die Gewinndetails benachrichtigt. Sofern die/der ausgeloste Gewinner:in nicht erreichbar ist und/bzw. sich nicht innerhalb von 3 Stunden nach der Kontaktaufnahme per Mail zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird eine neue Gewinnerin/ein neuer Gewinner ermittelt. Die Gewinnspielteilnehmenden sollten deshalb, ihre Mails und auch die SPAM-/Sicherheits-Filter regelmäßig checken.
Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist SWR3 nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und der Gewinn verfällt ebenfalls.
Sollte ein/e Gewinnspiel-Teilnehmer:in über sein Alter getäuscht haben und On Air als Gewinner:in genannt worden sein, ist der Gewinn nichtig, wenn sich die Angabe unwahrer Tatsachen herausstellt.
Hinweise zum Gewinn
Die Teilnahme an der TV-Produktion ist für geistig behinderte Menschen und Menschen ohne Gehör leider nicht möglich.
Die/der Gewinner:in muss im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis/Reisepass) sein und dieses zur Produktion mitbringen.
Für die Organisation müssen, im Falle eines Gewinns, die eigenhändig unterschriebenen Teilnahmebedingungen bis spätestens 25.4.2025, 8:00 Uhr als PDF-Dokument an SWR3 geschickt werden.
Für die Einhaltung etwaiger für die Durchführung der Reise und des Aufenthaltes in Hamburg wichtiger Gesundheitsbestimmungen oder für sonstige gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen ist die/der Teilnehmende selbst verantwortlich.
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer muss zwischen dem 5.5.2025 und 7.5.2025 für Anreise, Teilnahme an der Aufzeichnung der TV-Show und Abreise ganztägig Zeit haben. Die Terminierung und Planung der Reise wird, abhängig vom Aufzeichnungstermin, der Entfernung/Anbindung des Wohnortes der Gewinnerin/des Gewinners von/nach Hamburg von der TV-Produktion geplant.
Der Gewinn kann nur zu dem festgelegten Zeitpunkt angetreten werden. Sollte der Gewinn zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht angetreten werden, verfällt der Gewinn ersatzlos. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eine Umwandlung in Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar (auch nicht innerhalb der Familie), ein Weiterverkauf ist nicht erlaubt.
Erweiterungen des Gewinns oder Zubuchungen von Begleitpersonen sind leider nicht möglich.
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sie/er während der Reise über ausreichende Geldmittel verfügt. Sie/er muss in der Lage sein, Lebenshaltungskosten und Zusatzausgaben während der Reise aus eigenen Mitteln bestreiten zu können.
Sonstiges
Für Teilnahme an der Aufzeichnung der TV-Show gelten zusätzliche Teilnahmebedingungen.
Sollten die zur Verfügung gestellten DB-Tickets für die An- bzw. Abreise nicht verwendet werden, muss die An- bzw. Abreise vom Teilnehmer selbst sowie auf eigene Kosten und eigenes Risiko organisiert und durchgeführt werden.
Die/der Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/seine persönlichen Daten zum Zweck der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt werden.
Jede/r Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name, ihr/sein Wohnort sowie Gespräche mit ihr/ihm im Programm von SWR3 und in den digitalen Angeboten von SWR3 veröffentlicht werden.
Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken erfolgt nicht. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Mehr Informationen zum Datenschutz gibt es auf https://www.swr3.de/datenschutz.
Der SWR ist weiter berechtigt, den Namen und den Wohnort der/des Teilnehmenden zu veröffentlichen. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt sich auch bereit, für eine weitergehende Berichterstattung zur Verfügung zu stehen.
Der SWR ist berechtigt, die Daten der Gewinnerin/des Gewinners an den Kooperationspartner und dessen Ausführungsgehilfen zu übermitteln, um die Durchführung des Gewinns zu ermöglichen.
Der SWR ist berechtigt, den Namen und den Wohnort der Gewinnerin/des Gewinners, zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel, auch an andere Medienunternehmen weiterzugeben.
Es liegt im alleinigen Ermessen von der Das Erste/der ITV Studios Germany GmbH und/oder dem SWR, im Falle einer Naturkatastrophe, eines unvorhergesehen Verlaufs der Corona-Pandemie, einer anderen Epidemie/Pandemie oder Quarantäne, eines Terroranschlages, eines Kriegsausbruchs oder sonstiger unvorhergesehener, außergewöhnlicher Umstände das Event abzusagen, abzuändern oder abzubrechen, ungeachtet dessen, ob die o. a. Umstände den Event-Ort direkt betreffen oder andere Länder/Regionen/Orte.
Sofern das Event aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden kann oder der Ablauf des Events Änderungen erfährt, werden die Gewinner:innen informiert. Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
Der SWR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmenden stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWR/ Das Erste oder die ITV Studios Germany GmbH zu.
Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der SWR Media Services GmbH, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
Bezüglich der Veranstaltung des Gewinnspiels haftet der SWR in vollem Umfang bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der SWR kann Teilnehmende aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.