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Isabel Gebhardt
Isabel Gebhardt

Bisher ist es oft billiger, sich Dinge wie ein Handy neu zu kaufen, statt das alte reparieren zu lassen. Ein neues EU-Gesetz soll das ändern. Jetzt ist es in Kraft.

Die EU-Mitgliedstaaten haben endgültig dem europäischen Recht auf Reparatur zugestimmt. Mit der EU-weiten Regelung soll das Reparieren für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig schneller, einfacher und günstiger möglich sein – auch wenn die Garantie abgelaufen ist.

Was ändert sich durch das „Recht auf Reparatur“ für mich?

Das Gesetz regelt, dass eine Reparaturoption angeboten werden muss, solange das Produkt noch reparierbar ist. Dabei geht es erstmal um bestimmte Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie zum Beispiel:

  • Handys und Tablets
  • E-Bikes
  • Staubsauger
  • Kühlschränke
  • Wasch- und Spülmaschinen

Das Gesetz gilt für alle Gegenstände, bei denen die EU bereits in anderen Rechtstexten Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt hat. Die Liste der betroffenen Produkte kann in Zukunft noch erweitert werden.

Wo kann man dann reparieren lassen?

Das soll nicht nur beim Hersteller oder Händler gehen. Laut dem Gesetz müssen nämlich die Hersteller Informationen und Bauteile bereitstellen, damit auch unabhängige Werkstätten und Repaircafés die Reparaturen machen können. Außerdem sollen Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können.

Nach Angaben der EU-Staaten soll für die reparierten Geräte eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Reparatur gilt. Das soll sicherstellen, dass sich eine Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnt.

Welche Auswirkungen hat das „Recht auf Reparatur“ auf die Umwelt?

Dadurch soll es weniger Müll geben. Denn: Wenn Geräte mit kleineren Defekten repariert werden, wird weniger weggeworfen. Als die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Umsetzung der neuen Vorgaben präsentierte, schätzte sie, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen dürften.

Reparatur oder Recycling? Das lohnt sich bisher:

Altersfreigabe: ab 0 (verfügbar von 0 Uhr bis 24 Uhr)

Ab wann gibt es das „Recht auf Reparatur“ in Deutschland?

Nach der Zustimmung des EU-Parlaments mussten noch die EU-Staaten final zustimmen. In der Regel ist das eine reine Formalität, da Unterhändler der EU-Staaten daran beteiligt waren, als die neuen Regeln ausgehandelt wurden. Jetzt, wo alle Institutionen zugestimmt haben, kann der Rechtstext noch vor der Europawahl im Juni im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann müssen die Vorgaben innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Wie wird dafür gesorgt, dass wirklich mehr repariert wird? 

Reparaturen sollen einfacher und vor allem günstiger werden. Die EU-Kommission rechnet damit, dass mit dem Gesetz ein Wettbewerb zwischen den Werkstätten entsteht, sodass die Preise sinken. Größter Kostenfaktor für Reparaturen sind derzeit zudem die Ersatzteile. Auch hier könnten durch das Gesetz die Preise fallen, weil Hersteller mehr Ersatzteile bereithalten müssen.

Außerdem muss jeder EU-Staat mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Diese Auflage kann beispielsweise durch Reparaturgutscheine, durch die sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt, erfüllt werden. So werden Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger. Denkbar ist aber auch, Informationskampagnen oder Reparaturinitiativen Räume bereitzustellen. Zusätzlich sollen Händler in Zukunft zum Beispiel für den Zeitraum der Reparatur Ersatzgeräte anbieten.

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