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Autor/in
Leo Eder
Leo Eder

Eine Hälfte von euch wird jetzt die Hände überm (über’m?) Kopf zusammenschlagen, die andere wird sich fragen, was das sein soll.

Rechtschreibung – des einen Freud’, des anderen Leid. Manchen ist sie egal, manche tun sich schwer mit all den Regeln und wieder anderen bereiten Grammatik- und Rechtschreibfehler körperliche Schmerzen. Auch am Apostroph scheiden sich die Geister, wie das Satzzeichen auf seinem eigenen X-Account zeigt:

Meine Hilfe (fürs nächste Plakat): "Hamburgs Helfer" schreibt man ohne Apostroph. @FF1928 @hamburg_de pic.twitter.com/exTW2NwCEJ

Genitiv-Apostroph bei Eigennamen

Wer bisher an „Sabine’s Haarsalon“ oder „Ali’s Döner-Eck“ ob des falschen Apostrophs (Apostroph’s?) nur mit Schaudern vorbeilief oder sich innerlich über die jeweiligen Inhaber mit ihrer kreativen Zeichensetzung lustig machte, wird jetzt schlucken müssen.

Der kleine Haken, der bisher fälschlicherweise zwischen Namen und Genitiv-s gesetzt wurde, wird ab 2025 korrekt. Das als „Deppen-Apostroph“ verschriene Satzzeichen soll innerhalb von Eigennamen – wie „Christine’s Radladen“ – in Ordnung gehen. Weiterhin absehen sollte man aber zum Beispiel vom Apostroph-Gebrauch bei Genitivkonstruktionen wie etwa „Christines Fahrrad“.

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Rat für deutsche Rechtschreibung klärt Apostroph-Nutzung

Wie kommts (kommt’s?), dass der „Deppen-Apostroph“ jetzt salonfähig wird? Eifrige Apostroph-Nutzer dürfen dafür dem Rat für deutsche Rechtschreibung danken. Der ist nach eigenen Angaben für die Beobachtung und Weiterentwicklung der deutschen Rechtschreibung, die Bewahrung der Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum sowie die Klärung von Zweifelsfällen der deutschen Rechtschreibung zuständig. Und: Er gibt in unregelmäßigen Abständen ein Regelwerk heraus, das für Schule und Verwaltung verbindlich ist.

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Nach der letzten Ausgabe von 2018 erschien im Juli dieses Jahres die aktualisierte Version. Da heißt es auf Seite 150:

Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen ist möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist: Eva’s Blumenladen oder Evas Blumenladen, Peter’s Taverne oder Peters Taverne; aber Evas Mutter, Peters Brille.

Tervauscht ihr auch mal gerne Stachbuben? Dann hört dringend hier rein bei der SWR3 Comedy Tuten Gag zum Streppen-Apodoph 🤣

Dieser Apostroph gilt bei Namen schon

Der Ursprung des deutschen „Deppen-Apostrophs“ liegt wohl im Englischen; denn dort wird der besitzanzeigende Genitiv nun mal mit ’s gekennzeichnet. Bisher ging der Apostroph vorm Genitiv-s im Deutschen aber nur klar, wenn damit ein Name verdeutlicht wurde. Zum Beispiel „Andrea’s Kneipe“ – weil man sonst missverständlicherweise von einem Andreas hätte ausgehen können.

Hier gibt es allerdings eine weitere Regel: Denn nach Namen, die auf s-Laute enden (-s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce), wird regulär beim Genitiv ein Apostroph gesetzt. So schreibt man „Felix’ Laptop“, „Alice’ Tasse“ oder eben auch „Andreas’ Kneipe“ – wenn es sich um die Kneipe von Andreas handelt.

Obacht: Ein Apostroph ist kein Akzent!

Und jetzt packt die Lupe aus: Was nach wie vor und immer falsch ist, ist die Benutzung eines Akzents statt eines Apostrophs. Also wenn ihr schon bei Sabine im Genitiv ein Satzzeichen setzen wollt, dann solltet ihr „Sabine’s“ und nicht „Sabine´s“ schreiben.

Ein ganz anderes grammatikalisches Thema, über das hitzig debattiert wird, ist das Gendern. Auch BW-Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat dazu eine Meinung, die er in der SWR3 Comedy kundtut:

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