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Autor/in
Alicia Tedesco
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In Zürich hat es Geld geregnet – allerdings mit Folgen: Ein 12-Jähriger verletzte sich schwer. Und ist eine solche Aktion mit einer Drohne überhaupt erlaubt? Wir haben nachgefragt.

Ihr seid auf einer Wiese, genießt entspannt die Sonne ... und plötzlich regnen Geldscheine vom Himmel! Eigentlich ein wahrgewordener Traum, oder? 🤑

Naja, nicht wirklich. Erstens, weil die Aktion nicht erlaubt war. Zweitens – und das ist viel wichtiger –, weil ein 12-jähriger Junge dabei schwer verletzt wurde.

Influencer fliegt Drohne mit Geld über Wiese in Zürich

Fangen wir von vorne an: Am Samstagabend steuerte ein Influencer seine Drohne inklusive Geldsack über die Blatterwiese in Zürich. Dann ließ er die rund 24.000 Franken auf die Menschenmenge darunter herabregnen – in 10er-Scheinen. Medienberichten zufolge soll die Aktion Teil eines TikTok-Videos gewesen sein.

Hier seht ihr, wie das Geld vom Himmel regnet:

Humans being Humans…💸😳@Oracle Comics #foryou #fyp #moneyrain #zurich #switzerland #oracle #chinagarden #chinawiese🇨🇭zürich

Und hier nochmal näher dran:

#geld#mony #schweiz #schweiz🇨🇭

Die Menschen unter der Drohne versuchten, so viel wie möglich des Gelds einzusammeln. Dabei verletzte sich der 12-Jährige schwer, laut Polizei an einem spitzen Gegenstand. Er wurde ins Krankenhaus gebracht. Wie es ihm mittlerweile geht, ist nicht bekannt, so die Kantonspolizei Zürich auf Nachfrage von SWR3.

Auf diesem Video seht ihr die Ankunft der Feuerwehr und Rettungswagen:

money is raining in zürich #zürichischszene #zuerich #zürich #geld #money

Aktion mit Drohne in Zürich war nicht genehmigt

Erlaubt war die ganze Aktion nicht. Im Gespräch mit SWR3 erklärt Judith Hödl von der Stadtpolizei Zürich:

Wir haben da keine Bewilligung erteilt. Wir haben nichts von dieser Aktion gewusst.

Aber selbst wenn ein Antrag für die Drohnen-Aktion gestellt worden wäre, hätte man diesen vermutlich nicht bewilligt, so Hödl. Abschließend beurteilen könne sie das jedoch nicht.

Die Polizei kläre jetzt erst einmal verschiedene Dinge ab:

  • Weitere Verletzte: Wurde noch jemand verletzt, etwa durch die Drohne?
  • Vorschriften: Dass der Influencer die Polizei nicht über die Aktion informiert und somit Vorschriften nicht eingehalten hat, kann ebenfalls Folgen haben.
  • Drohne: Um Drohnen fliegen zu lassen, gibt es laut Hödl „ganz bestimmte Bedingungen, die ziemlich kompliziert sind“. Sie erklärt: „Es kommt darauf an, ob Menschenmengen dort sind, es kommt auf das Gewicht der Drohne an, es braucht Sichtkontakt und, und, und ... Diese Sachen muss man jetzt alle klären.

Für die Ermittlungen hat die Polizei außerdem einen Zeugenaufruf gestartet. Falls ihr also zufällig über das verlängerte Wochenende in Zürich auf der Blatterwiese wart und von der Aktion mitbekommen habt, könnt ihr euch unter +41 58 648 48 48 bei der Polizei melden.

Noch eine News aus der Schweiz:

Unsere Quellen

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Die Presseabteilung der Polizei verfasst zu vielen Einsätzen einen kurzen Bericht. Der wird den Medien zur Verfügung gestellt. Sie liefern Informationen zum Beispiel zu Unfällen, Ermittlungen und Festnahmen. Außerdem veröffentlicht die Polizei auch Zeugenaufrufe oder Bilder von vermissten Personen und bittet die Medien darum, die Informationen zu verbreiten.

Die Presseabteilung der Polizei verfasst zu vielen Einsätzen einen kurzen Bericht. Der wird den Medien zur Verfügung gestellt. Sie liefern Informationen zum Beispiel zu Unfällen, Ermittlungen und Festnahmen. Außerdem veröffentlicht die Polizei auch Zeugenaufrufe oder Bilder von vermissten Personen und bittet die Medien darum, die Informationen zu verbreiten.

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