Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis blieb es zunächst verboten, nach dem Kiffen Auto zu fahren. Jetzt hat der Bundestag neue Regeln dafür aufgestellt. Doch wie sollen die in der Praxis greifen?

Rund zwei Monate nach der begrenzten Cannabis-Freigabe hat der Bundestag das Gesetz jetzt noch einmal nachgebessert. Zu den neuen Regelungen zählt unter anderem ein neuer Grenzwert für Autofahrer. Ähnlich wie die Promillegrenze bei Alkohol gibt es in Zukunft für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut.

Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Für Fahranfänger ist Cannabis beim Autofahren vollständig verboten.

Auch in der SWR3 Morningshow ging es um die neuen Cannabis-Regeln im Verkehr:

Cannabis-Grenzwert: Was bedeutet der?

Es steht jetzt also schwarz auf weiß, wie viel THC-Gehalt man im Blut haben darf, wenn man ein Auto fährt. Aber: Wie viel muss man denn kiffen, um bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter zu landen? Das zu beantworten, ist gar nicht so einfach, wie Stefan Scheurer im SWR3 Topthema feststellt:

Wie man die Gefahren von Cannabis mit denen von Alkohol und Nikotin vergleichen kann, erfahrt ihr hier:

Körper in der Entwicklung Wie spreche ich mit Jugendlichen über Drogenkonsum? Eure Fragen!

Zigaretten ab 18, Alkohol teilweise ab 16 Jahren, Teillegalisierung von Cannabis. Was macht der Konsum mit einem Jugendlichen?

Teil-Legalisierung von Cannabis: alles Wichtige

Jahrelang wurde über die Legalisierung von Cannabis in Deutschland diskutiert. Bundestag und Bundesrat haben schließlich im Frühjahr über das Gesetz abgestimmt und ja gesagt. Damit war die Sache praktisch durch: Cannabis wurde zum 1. April unter bestimmten Bedingungen legal.

Das sind die Fakten:

  • Dem Gesetz zufolge dürfen Erwachsene ab 18 Jahren vom 1. April an bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben.
  • Zu Hause dürfen bis zu 50 Gramm aus dem Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen oder aus Cannabis-Clubs aufbewahrt werden.
  • Gastronomen und Hoteliers entscheiden selbst darüber, ob in einer Raucherkneipe, in der Außengastronomie oder in Raucherzimmern in Hotels gekifft werden darf. Nur in Nordrhein-Westfalen, Bayern und im Saarland gibt es strikte Rauchverbote für die Gastronomie und somit auch Kiff-Verbote.

Teil-Legalisierung: Die Einschränkungen für den Konsum von Cannabis

  • In der Nähe von Schulen und Sportstätten darf nicht gekifft werden, um Kinder und Jugendliche zu schützen.
  • In Fußgängerzonen ist das hingegen zwischen 20 und 7 Uhr erlaubt.
  • Für Minderjährige sollen Besitz und Konsum verboten bleiben.

Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs zur Teil-Legalisierung

Ab 1. Juli ist der nicht-kommerzielle Anbau in Cannabis Social Clubs erlaubt. Der Vorsitzende des Dachverbands deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD), Steffen Geyer, war erleichtert, dass die Teil-Legalisierung endlich durch ist. Auf die SWR3-Frage, ob es ihn störe, dass es nur eine Teil-Legalisierung sei, antwortete er:

Heute ist nicht der Tag, um ein grummeliger alter Mann zu sein. Heute feiern wir einfach mal, dass wir was geschafft haben, dass es im nächsten Jahr 180.000 Strafverfahren weniger wegen Cannabis geben wird, dass sich endlich all die kiffenden Polizisten und Richter und Lehrer und Bürgermeister und Falschparkeraufschreiber endlich auch in die Öffentlichkeit trauen dürfen. (...) Und die Probleme und die Mängel – da reden wir morgen wieder drüber.

Und wie gehen die Cannabis-Clubs mit den Risiken des Konsums um? Wie jede andere Droge hat schließlich auch Cannabis Suchtpotenzial:

Im Bundesrat war es zuletzt nochmal ziemlich zur Sache gegangen. Am Ende konnten die Befürworter des Gesetzes aber feiern:

Bundesrat bewilligt Teil-Legalisierung Cannabis Social Clubs feiern: „Deutschland wird ein Cannabis-freundlicheres Land.“

Der Bundesrat hat die teilweise Legalisierung von Cannabis ab April durchgewunken. Was das für Social Clubs bedeutet, hier lesen!

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geht davon aus, dass die Cannabis-Legalisierung langfristig die Justiz und die Polizei entlastet. Momentan laufen in Deutschland allerdings noch mehr als 100.000 Strafverfahren wegen Cannabis-Konsums. Allein das Justizministerium in Baden-Württemberg sprach von etwa 25.000 Verfahren, die wegen der Amnestieregelung des Bundes für Altfälle neu bewertet werden müssen. 19 Menschen wurden bereits infolge der Teil-Legalisierung zum 1. April aus baden-württembergischen Gefängnissen auf freien Fuß gesetzt.

Kann man Cannabis jetzt im Laden kaufen?

Nein, so wie in den Niederlanden, wo man Gras und Haschisch in Coffee-Shops kaufen kann, ist es bei uns nicht. SWR3-Reporterin Julia Buchmaier erklärt, wie das künftig in Deutschland läuft:

Suchtbeauftragter fordert kommerziellen Handel für Cannabis

Für den Drogen- und Suchtbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, ist das neue Gesetz nur der erste Schritt. Er hat die Bundesregierung aufgefordert, so schnell wie möglich Modellversuche für den kommerziellen Handel zu organisieren – also, dass Cannabis ganz normal im Geschäft zu kaufen ist.

Erst dann müssten Gelegenheitskonsumentinnen und -konsumenten nicht mehr zum Dealer, hat Blienert dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt. Er will also, dass auch Menschen, die nicht in Cannabis-Clubs registriert sind, spontan Cannabis kaufen können. Die Ampel wollte den kommerziellen Handel mit Cannabis eigentlich mit der Legalisierung jetzt erlauben – die EU war aber dagegen. Modellversuche für den Handel sind geplant, die Gesetze dafür sind aber noch nicht beschlossen.

Deine Meinung ist gefragt:

Wie findest du, dass Gras legal wird?

Die Cannabis-Teil-Legalisierung ist noch lange nicht alles, was es Neues im April gibt. Alle wichtigen Änderungen erfährst du hier:

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Die AFP (Agence France-Presse) ist eine Nachrichtenagentur. Dort arbeiten Journalisten, Kameraleute, Fotografen. Sie sind in Deutschland und weltweit bei wichtigen Ereignissen dabei. Informationen, Bilder und Videos stellen sie anderen zur Verfügung. Das hat den Vorteil, dass Zeitungen, Sender und Online-Portale über Themen berichten können, bei denen sie keine eigenen Leute vor Ort hatten. Weitere Nachrichtenagenturen, mit denen wir arbeiten, sind zum Beispiel dpa, Reuters, AP und SID.

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