Wenn ihr im Urlaub beispielsweise drei Tage arbeitsunfähig krank seid, besorgt euch bitte eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn ihr die nämlich eurem Arbeitgeber vorlegt, dann – aber auch nur dann – muss euch der Arbeitgeber die drei Tage an Urlaub nachgewähren.
Bei einer ausländischen Bescheinigung bitte unbedingt darauf achten, dass der Arzt darin feststellt, dass ihr nicht nur krank, sondern deswegen auch arbeitsunfähig seid. Bitte hängt niemals die Zeit, die ihr krank gewesen seid, ohne Genehmigung eures Arbeitgebers hinten an euren ursprünglichen Urlaub an oder Ähnliches. Denn wo keine Genehmigung, da bleibt ihr unberechtigt der Arbeit fern. Und das kann auch schon mal zu einer Kündigung führen.
Kurze Frage, kurze Antwort Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?
Oft heißt es, man sei dann nicht versichert. Stimmt das oder ist das ein Mythos?
Antwort von Dr. Matthias Ferstl, Fachanwalt für Arbeitsrecht