Erben kann teuer werden. Es gibt zwar Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt. Oberhalb dieser Freibeträge werden aber mit mindestens sieben Prozent Erbschaftssteuer fällig. Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Erbschaft sind es sogar bis zu 50 Prozent!
Ist jedes Haus in Deutschland künftig auf dem Papier mehr wert?
Das gilt auch für Immobilien. Heißt: Je wertvoller das Haus, desto höher kann die Erbschaftssteuer ausfallen. Und die Bundesregierung plant gerade eine Gesetzesänderung, mit der viele Immobilien in Deutschland auf einen Schlag steuerlich deutlich wertvoller eingestuft würden – voraussichtlich schon ab Januar kommenden Jahres. Im Extremfall kann sich dadurch die Erbschaftssteuer vervielfachen. Die Gesetzesänderung ist zwar noch nicht beschlossen, wird aber nach Einschätzung von Experten noch in diesem Jahr erfolgen und bereits zum ersten Januar in Kraft treten.
Neue Erbschaftssteuer: Kann ich der Gesetzesänderung noch zuvorkommen?
Jetzt fragen sich viele: Wenn die Gesetzesänderung zur Erbschaftssteuer kommt, lässt sich diese umgehen? Die Antwort lautet: vielleicht. Aber man muss schnell sein. Eine Option wäre etwa, jetzt noch eine Schenkung zu veranlassen, solange die alte Bewertungsmethode gilt. Laut dem Verband Haus und Grund reicht es dafür aus, den Schenkungsvertrag noch dieses Jahr beim Notar zu unterschreiben.
Für Schenkungen gelten die gleichen Voraussetzungen und Freibeträge wie beim Erben. Für ein sehr wertvolles Haus in guter Lage würde also auch nach aktueller Gesetzeslage sicher eine Steuer fällig. Nur eben wohl deutlich weniger als im nächsten Jahr.
Im Video: Zu jedem zweiten Nachlass, der in Deutschland vererbt wird, gehört mittlerweile ein Haus oder eine Wohnung mit dazu. Wer erbt, muss einiges beachten. Wer darf im Haus wohnen bleiben? Welche Fristen gibt es und wie kann ich den Wert einer Immobilie erfahren? Unsere Kollegen von Kaffee oder Tee geben Tipps.
Trotz neuer Erbschaftssteuer: Haus und Grund empfiehlt Immobilie nicht voreilig zu verschenken!
Ralf Schönfeld vom Immobilienbesitzer-Verband Haus und Grund Rheinland-Pfalz warnt aber vor dem allzu eiligen Gang zum Notar: Erbfälle und Schenkungen seien ein komplexes Thema, sagt er. Wenn nicht im Vorfeld die wichtigen Fragen geklärt seien, könne das durchaus zu Problemen führen.
Man solle sich vorab beraten lassen und genau prüfen, ob sich der Aufwand lohnt. Wer aber sowieso schon wegen einer Immobilien-Schenkung zum Notar wollte, der sollte den Termin unbedingt noch dieses Jahr erledigen, sagt Schönfeld.
Kann man die Erbschaftssteuer ganz umgehen?
Wenn die Freibeträge nicht ausreichen, gibt es nur noch eine Möglichkeit, das Haus der Eltern oder Großeltern steuerfrei zu erben: Sofort einziehen und dort zehn Jahre wohnen bleiben.
Zieht man vor Ablauf der zehn Jahre aus, wird die Steuer doch fällig. Bei Kindern und Enkelkindern gilt außerdem: Nur bis 200 Quadratmeter Wohnfläche ist das Haus steuerfrei, für den Rest muss Erbschaftssteuer gezahlt werden.