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Hans Liedtke
Hans Liedtke

Kurz vor Weihnachten finden Zöllner teilweise krasse Sachen in den Sendungen. Worauf ihr bei Bestellungen aus dem Ausland achten könnt – hier lesen!

Schnell noch einen Weihnachtsgruß und ein kleines Geschenk an Familie und Freunde verschicken? Einige Pakete haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hauptzollamt Kaiserslautern genauer angeschaut. Darin: Hühnerfüße aus Japan, lebende Vogelspinnen oder auch ein Voodoo-Gerät. Auch Honig mit Potenzmitteln waren schon dabei.

Zoll in Kaiserslautern: Hühnerfüße und Alligatorkopf

Die Hühnerfüße aus Fernost seien im Zollamt Kaiserslautern in einer Sendung entdeckt worden. Das sagte eine Sprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken, das für das Saarland und das südliche Rheinland-Pfalz zuständig ist: „Die Einfuhr ist nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nicht erlaubt.“ Auch lebende Tiere wie Schildkröten und Vogelspinnen hätten in Weihnachtspaketen nichts verloren.

Das ist immer für die Kolleginnen und Kollegen ein Schock, wenn man in ein Paket reingreift und da kommt etwas Achtbeiniges raus.

Die Tiere würden zur Unterbringung weitergegeben. Auf dem Index des Zolls stehen laut Zollsprecher Thomas Molitor auch Waren, die ohne Genehmigung aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden – wie Kaviar vom Stör oder Produkte aus dem Leder von Pythons oder Krokodilen.

Wir haben auch schon mal einen Alligatorkopf in der Post gehabt.

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Zoll beschlagnahmt Voodoo-Gerät

Das Zollamt in Kaiserslautern entdeckte in einem Fall ein Voodoo-Gerät, das mit Rotlicht und Reizstrom „eine heilende Wirkung“ erzielen sollte. „Meistens ist es so, dass diese Geräte eher größere Schäden wie Verbrennungen anrichten“, sagte ein Sprecher.

Vorsicht bei günstigen Fake-Marken

Vermeintlich günstige Markenprodukte könnten sich „schnell als Fehlinvestition entpuppen“, sagte die Sprecherin. Die Waren würden sichergestellt und vernichtet. Das Geld sei in der Regel weg. Außerdem könnten auf den Paketempfänger Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen zukommen. Zollsprecher Molitor berichtet, dass sogar mal ein Fußball-Weltpokal gefunden wurde.

Diese Tipps könnt ihr bei der Weihnachtspost beachten

  • Der Zoll weist darauf hin, dass vorweihnachtliches Online-Shopping Käufer teuer zu stehen kommen kann.
  • Denn wenn das neuste Smartphone oder die ersehnten Schuhe außerhalb der Europäischen Union bei Händlern im Internet bestellt werden, kommen möglicherweise bei der Einfuhr Extra-Zölle und Umsatzsteuer drauf.
  • Bei Paketen aus einem Drittland kommen bei einem Warenwert bis 150 Euro schon mal 19 Prozent Umsatzsteuer dazu.
  • Nur Geschenksendungen von privat an privat bis zu einem Wert von 45 Euro seien zoll- und umsatzsteuerfrei, sagte die Sprecherin.
  • Auf der Website des Zolls gibt es weitere Hinweise.

Strafe bei Falschangaben

Es komme auch vor, dass hochpreisiger Schmuck mit einem viel zu geringen Warenwert angegeben werde, sagte die Sprecherin. Wie jüngst folgender Fall: Wertvolle Armreifen mit einem Originalpreis von 52.000 Euro seien mit 15 Euro angemeldet worden. Das fiel auf: Es kamen dann 10.000 Euro an Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer dazu – plus ein Strafverfahren.

Eine aktuell größere Masche sei, dass Waren als Geschenksendungen deklariert würden, obwohl sie von Firmen verschickt werden, erzählte die Sprecherin. „Wenn dann eine Rechnung mit drin ist, ist klar, dass es eine gewerbliche Sendung ist.

Unsere Quellen

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