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Kira Urschinger
Kira Urschinger

Da schleicht einer auf der Mittelspur – dabei ist rechts eigentlich alles frei. Darf der das? Hier klären wir Missverständnisse ums Rechtsfahrgebot und geben Tipps für Autofahrer!

Da sind sich alle einig: Rasen, Drängeln, Auffahren oder andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe nervös zu machen – das ist nicht nur verboten, sondern natürlich auch richtig gefährlich.

Worüber sich aber viele Autofahrer mindestens genauso aufregen: Wenn jemand total tiefenentspannt auf der Mittelspur vor sich hinschleicht, obwohl auf der rechten Fahrbahn alles frei ist und er locker einscheren und Platz machen könnte.

Rechtsfahrgebot: Wenn Leute ewig auf der Mittelspur fahren ...

Auch die Polizei Mittelfranken hat sich zum Thema auf Facebook schon mal klar geäußert zum Rechtsfahrgebot – und damit eine ganze Menge Likes bekommen:

Ferienzeit ist Reisezeit. 🛣️ Viele die mit ihrem #Fahrzeug schnell vorankommen möchten, nutzen dafür die #Autobahn....Posted by Polizei Mittelfranken on Monday, August 2, 2021

Der SWR3 Song für Mittelspurschleicher

Mit ein bisschen Humor geht alles besser. Deshalb gibts bei uns zum Durchatmen erstmal einen Comedy-Song für alle Mittelspurschleicher und solche, die sich darüber aufregen:

Rechtsfahrgebot – wann und für wen gilt das?

Zurück zu den ernsthaften Argumenten. Nun hört man immer wieder: „Es gibt doch ein Rechtsfahrgebot! Man darf gar nicht auf der Mittelspur fahren, wenn rechts was frei ist!“ In der Straßenverkehrsordnung (StVo) ist dieses Rechtsfahrgebot ausgeführt, in §2 heißt es:

Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Also, immer rechts fahren? Runter von der Mittelspur, wann immer es geht? So einfach ist es nicht. Wir dröseln das mal auf, damit ihr Bescheid wisst und möglichst sicher und umsichtig auf der Straße unterwegs seid:

Rechtsfahrgebot auf zwei- oder mehrspurigen Straßen

Es gibt einen Unterschied beim Rechtsfahrgebot zwischen zweispurigen und dreispurigen Fahrbahnen. Das hier gilt abhängig davon, wo man gerade unterwegs ist:

Rechtsfahrgebot auf zweispurigen Straßen

Auf zweispurigen Straßen gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot.

Das ist einfach. Heißt konkret: Wenn die Fahrbahn rechts frei ist, muss der Autofahrer einscheren und darf nicht weiter auf der linken Fahrbahnseite fahren. Faustregel:

  • Ist die rechte Spur deutlich länger als 20 Sekunden frei befahrbar, gilt hier das Rechtsfahrgebot.

Rechtsfahrgebot auf dreispurigen Straßen


Auf dreispurigen Straßen hingegen gilt ein sogenanntes eingeschränktes Rechtsfahrgebot:

  • Wenn Autofahrer absehen können, dass beim Zurückfahren auf die rechte Spur bald der nächste Überholvorgang ansteht – also mehrere Autos dort unterwegs sind – müssen sie nicht wieder zurück auf die ganz rechte Fahrbahn.

Dies gilt laut Gerichtsurteil zum Rechtsfahrgebot auf dreispurigen Fahrbahnen auch dann, wenn „hin und wieder“ Autos auf der rechten Spur vorbeifahren.

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Verwirrung um das Verkehrszeichen mit der Schneeflocke: Gilt es wirklich nur im Winter bei Schnee? Die richtige Antwort weiß fast niemand – und das könnte teuer werden!

Die Mittelspur zu blockieren, kann gefährlich sein

Auch wenn es natürlich meist eher nervig als gefährlich ist, wenn jemand die Mittelspur blockiert, kann das direkt oder indirekt durchaus zu riskanten Situationen im Straßenverkehr führen.

Unter anderem der ADAC und der Auto Club Europa (ACE) wiesen schon öfter auf die Probleme und Gefahren dieser Fahrweise hin.

Das. Rechtsfahrgebot. Beachten. Sonst kommt es zu diesen Situationen! Habt ihr das auch schon beobachtet?Posted by ADAC on Sunday, November 6, 2016

Das sind die Gefahren für Autofahrer

Blockiert jemand die Mittelspur, müssen rechts ankommende Autofahrer über zwei Spuren ausscheren, um zu überholen. Das allein ist schon ein höheres Unfallrisiko, weil der Überholer zwei Spuren gleichzeitig im Blick haben muss.

Wenn dann gerade auch noch ein Autofahrer auf der linken Spur ankommt, der den größeren Überholvorgang nicht erkannt hat, wird es schnell eng.

Ist ein langsames Fahrzeug auf der Mittelspur unterwegs, sparen sich manche Fahrer das Überholen und fahren einfach rechts vorbei – das ist verboten. Vor allem aber kann es leicht in einem Unfall enden. Denn wenn gerade ein anderer Fahrer von der linken oder mittleren Spur einscheren will, rechnet der vermutlich nicht mit dem Überholer von rechts und übersieht ihn leichter.

Oft ärgern sich andere Autofahrer über die Mittelspurschleicher. Nicht selten fahren die dann auf, geben Lichthupe. Für diese aggressive Fahrweise kann das Auto auf der Mittelspur zwar nichts, die Situation birgt dennoch zusätzliche Unfallgefahr.

Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen – gibts das?

Die Gemüter erhitzen sich aber nicht nur wegen der Mittelspur, sondern oft auch wegen der Geschwindigkeit – wenn jemand also ziemlich langsam in der Mitte fährt. Gibt es da gesetzliche Vorschriften?

Grundsätzlich gilt: Auf die Autobahn dürfen nur Fahrzeuge, die mindestens 60 km/h fahren dürfen. Das müssen sie aber nicht fahren. Eine konkrete Mindestgeschwindigkeit ist durch die StVo aber nicht festgelegt. Dennoch gilt:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Rechts überholen: Wann ist das erlaubt?

Das Ergebnis: Genervte Verkehrsteilnehmer fahren oft einfach rechts vorbei, wenn auf der Mittelspur ein deutlich langsameres Auto unterwegs ist. Im §5 der StVo steht dazu ganz eindeutig:

Es ist links zu überholen.

Auf der rechten Fahrbahn zu überholen, ist also generell erst einmal ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Kostenpunkt bei Missachtung: innerorts 30 Euro. Außerorts 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall erhöhen sich die Bußgelder.

Das gilt übrigens auch für Motorrad-Fahrer, die sich oft durch den Verkehr schlängeln. Mehr Infos, speziell zu gefährlichen Situationen mit dem Motorrad, hat der ADAC hier zusammengefasst.

Aber zurück zum Auto. Trotz des grundsätzlichen Rechts-Überhol-Verbots gibt es ein paar wenige Ausnahmen von der Regel, wie bußgeldkatalog.org aufführt:

Rechts überholen geht – aber nur in wenigen Ausnahmefällen

  • Gibt es innerorts mehrere Fahrstreifen, die markiert sind, darf rechts überholt werden.
  • Gibt es keine Fahrbahnmarkierung, gilt ebenfalls eine Ausnahme.
  • In Ampelbereichen darf rechts überholt werden.
  • Auf dem Beschleunigungsstreifen dürfen Autofahrer rechts vorbeifahren.
  • Im Kolonnenverkehr, also bei Stau und zähfließendem Verkehr mit weniger als 60 km/h, darf man auf der Autobahn rechts überholen.

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„Ich fahre doch nur vorbei, ich überhole nicht“!?

Tatsächlich handelt es sich auch dann um einen Überholvorgang, wenn man sich selbst an das Rechtsfahrgebot hält, kontinuierlich auf der rechten Spur bleibt und schneller unterwegs ist als der Fahrer auf der mittleren Spur. Und es ist auch dann ein Überholvorgang, wenn ein Autofahrer langfristig auf dem linken Fahrstreifen fährt und dabei andere Autos passiert.

Fazit: Das Rausfahren und Einscheren ist nicht Voraussetzung, damit es sich per Definition um einen Überholvorgang handelt. Wichtiger ist die Frage danach, wie viele Autos man im Vorbeifahren hinter sich gelassen hat.

Deshalb fahren manche Leute so gern auf der Mittelspur

In Bayern gibt es übrigens sogar einen gemeinnützigen Verein, der sich für die Beratung von Mittelspurfahrern engagiert. Josef Grünbichler hat ihn gegründet. Im Interview für die SWR3-Morningshow hat er erklärt, weshalb sich manche Autofahrer überhaupt so lange auf der Mittelspur aufhalten:

Meine Erfahrung ist, dass Mittelspurfahrer aus unbewussten Motiven in der Mittelspur bleiben. Das heißt, niemand hat die Absicht, zu behindern. Sondern er will einfach nur in Ruhe dahin fahren. Manche machen das, weil sie vielleicht telefonieren oder weil sie gerade essen und wollen sich nicht stark auf den Verkehr konzentrieren. Manche fahren da auch, wo ich den Eindruck habe, die trauen sich nicht rüber.

Dahinter könne ein stärkeres Sicherheitsbedürfnis stecken, vermutet der Vereinsgründer: „Abstand halten von links, Abstand halten von rechts – da ist man in der Mitte gut aufgehoben.“

Mit seinem Verein will Grünbichler Aufmerksamkeit für das Problem schaffen und vor allem die erreichen, denen gar nicht so recht bewusst ist, dass es ein Rechtsfahrgebot gibt. Er hat festgestellt, dass viele Mittelspurfahrer durchaus einsichtig sind, wenn man sie darauf hinweist. Deshalb will er das weiter tun.

Und wenn mal wieder ein Mittelspurschleicher vor ihm unterwegs ist, dann lautet sein Tipp: Führe ein inneres Gespräch mit dem Autofahrer vor dir. Entspann dich, fahr links vorbei. Und vergiss es wieder. „Alles andere hilft ja nicht.“

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