Grundsätzlich ist es so, dass allein durch den Austritt sich die Rechtslage hinsichtlich dessen, welche Erzeugnisse jetzt Konfitüre und welche Marmelade genannt werden, nicht verändert. Das ist durch eine europäische Richtlinie vorgegeben, die in Deutschland durch die sogenannte Konfitüre-Verordnung umgesetzt wurde, und zwar in der Hinsicht, dass Marmelade nur Zubereitungen sind, die aus Zitrusfrüchten bestehen.
Das könnte man jetzt theoretisch ändern, im Nachhinein, wenn alle anderen Mitgliedstaaten der Ansicht sind, Marmelade und Konfitüre das ist das gleiche. Oder Marmelade können grundsätzlich alle Fruchtaufstriche sein.
Es ist aber relativ unwahrscheinlich, dass das passiert. Es gab dazu auch schon eine Anfrage von einem damaligen EU-Parlamentsabgeordneten. Und daraufhin hat die Kommission auch verlauten lassen, dass eine derartige Änderung der Vorschriften nicht geplant sei.
Kurze Frage, kurze Antwort Warum schimmelt Nuss-Nougat-Creme nicht, Marmelade aber schon?
Ohje! Die Marmelade ist schon wieder verschimmelt? Dagegen hält sich Nuss-Nougat-Creme viel länger. Wieso?
Antwort von Theresa Philippi, Anwältin für Europarecht bei Redeker-Sellner-Dahs in Bonn