Das kleine „e“, das man auf Lebensmittelverpackungen hinter der Gewichtsangabe findet, das ist eigentlich gar keine Information für Verbraucher. Sondern es spielt eine Rolle im Handel und vor allem dann, wenn Waren aus einem europäischen Mitgliedsstaat in einen anderen verkauft werden, wenn sie also exportiert werden.
Wenn das kleine „e“ auf der Verpackung ist, dann gibt der Hersteller damit an, dass er sich an die europäischen Richtlinien hält, die es für Füllmengen auf Fertigpackungen gibt. Da geht es um Kennzeichnung, beispielsweise auch um Toleranzgrenzen. Und die Packungen werden dann nur durch die Behörden im Herstellerland kontrolliert, während im Ausland keine zusätzliche Kontrollen mehr stattfinden, außer es würden dazu spezielle Beschwerden vorliegen.
Kurze Frage, kurze Antwort Jetzt wo die Briten die EU verlassen, darf dann Konfitüre wieder Marmelade heißen?
Früher war alles Marmelade? 1979 beschloss die EU, dass nur Brotaufstriche aus Zitrusfrüchten Marmelade heißen dürfen. Und jetzt?
Antwort von Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.