Die einzige freie Parklücke gefunden – und dann ist es ein Frauenparkplatz. Ein Gewissenskonflikt und die Frage: Darf ich mich als Mann auf einen Frauenparkplatz stellen?
Keine Regelung: kein Bußgeld für Frauenparkplätze
Schon mal aufgefallen: Im öffentlichen Verkehrsraum gibt es keine Frauenparkplätze. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Frauenparkplätze nicht erwähnt. Deshalb wird man sie „draußen auf der Straße“ nicht finden. Nur dort sind die Ordnungsbehörden aber „zuständig“ und können Strafzettel verteilen oder Falschparker abschleppen lassen.
Anders ist das zum Beispiel mit Behindertenparkplätzen. Die sind in der StVO erwähnt und kommen damit in Öffentlichen Verkehrsraum vor. Wer sich dort ohne Berechtigung hinstellt, muss mit einem Bußgeld von derzeit 55 Euro rechnen und kann abgeschleppt werden.
Auf der Mittelspur schleichen, obwohl rechts alles frei ist!?
Warum gibt es Frauenparkplätze?
In privat betriebenen Parkhäusern, Tiefgaragen und auf privaten Parkplätzen draußen gibt es Frauenparkplätze oft. Meist sind sie an der Wand oder auf Schildern gekennzeichnet und liegen an gut zugänglichen und ausgeleuchteten Stellen. So wollen die Betreiber Frauen beim Aus- und Einsteigen ein sicheres Gefühl geben.
Hausverbote für das Parken auf einem Frauenparkplatz
Wenn sich Männer dort auf einen Frauenparkplatz stellen, haben die Betreiber die Möglichkeit, zum Beispiel mit Hausverboten zu reagieren und ihnen so für die Zukunft die „rote Karte“ zu zeigen.
Staatliche Bußgelder brauchen falschparkende Männer aber auf privaten Parkflächen nicht zu fürchten. Denn die Polizei und die Ordnungsbehörden sind dort für Parkverstöße nicht zuständig. Sie dürfen keine Strafzettel verteilen und falschparkende Männer auch nicht abschleppen lassen. Gleichzeitig dürfen die Parkplatzbetreiber nicht selbst Bußgelder verhängen. Rufen sie den Abschleppwagen, riskieren sie zumindest, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Denn Männer vom Frauenparkplatz zu schleppen, könnte unverhältnismäßig sein.
Als Mann Frauenparkplätze nutzen: Moral oder gutes Recht?
Rechtlich ist die Sache geklärt – aber gilt das automatisch auch moralisch? Hier gehen die Meinungen auseinander. Der Gedanke hinter Frauenparkplätzen: mehr Sicherheit und der Schutz vor Übergriffen. Deshalb sind Frauenparkplätze häufig an den Ausfahrten platziert, besser beleuchtet und videoüberwacht.
Das empfinden manche als diskriminierend. In München hat beispielsweise ein 26-Jähriger geklagt, weil er der Meinung war, Frauen würden zum „schwachen Geschlecht“ herabgewürdigt und Männer gleichzeitig eingeschränkt. Dass Frauenparkplätze aus rationalen Gesichtspunkten notwendig sind, bezweifelt auch Michael Kessler. Er ist Geschäftsführer einer Parkgaragengesellschaft. Tatsächlich sei das Risiko für Frauen in Parkgaragen gar nicht höher als an anderen öffentlichen Plätzen, sagt er. Es gebe aber einen anderen, aus seiner Perspektive gewichtigeren Grund:
Als Mann Frauenparkplätze nutzen? Moralisch muss diese Entscheidung jeder Mann selbst treffen – SWR3-Redakteur Gregor Glöckner sieht das persönlich so: