- Elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten
- Mehr Geld im Öffentlichen Dienst der Länder
- Deutschland wählt und der Bundestag wird kleiner
- Nur noch im Februar: Bäume und Büsche schneiden
- Kurzer Februar – 0,7 Arbeitstage weniger
- Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt
- Wohlverhalten, Hautfarbe, sexuelle Orientierung: Diese KI-Anwendungen werden verboten
- Hautaufheller: Kosmetik mit Arbutin verboten
- HD-Fernsehen über Satellit wird teurer
Die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten kommt ab Mitte Februar
Ab Mitte Februar soll die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein. In der ePA werden alle wichtigen Informationen zur persönliche Gesundheit gespeichert. Die Daten können den behandelnden Ärzten oder Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden.
Das soll unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden und einen Arztwechsel erleichtern. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wer sie nicht haben möchte, muss das in einem Widerspruchsverfahren seiner Krankenkasse mitteilen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach geht davon aus, die Akte werde „Leben retten“.
Gehälter im Öffentlichen Dienst der Länder steigen um 5,5 Prozent
Die Löhne der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder steigen im Februar um 5,5 Prozent – mindestens aber um einen Betrag in Höhe von 340 Euro brutto. Auszubildende bekommen ab Februar nochmal 50 Euro mehr pro Monat gezahlt. Im November hatte es bereits eine erste Gehaltserhöhung für Beamte um 200 Euro gegeben:
Im öffentlichen Dienst der Länder sind mehr als vier Millionen Menschen beschäftigt: unter anderem Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten.
Deutschland wählt und der Bundestag wird kleiner
Am 23. Februar wird nach dem kurzen Wahlkampf ein neuer Bundestag gewählt. Mindestens 59,2 Millionen Menschen sind laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes aufgerufen, ihre Kreuze zu machen.
Wer nach der Wahl jubeln kann, lässt sich noch nicht sicher sagen, aber dass es weniger Parlamentarierinnen und Parlamentarier geben wird, ist beschlossene Sache. Derzeit hat der Bundestag noch 733 Mitglieder. Zukünftig wird ihre Zahl auf maximal 630 begrenzt. Anders als bei vorherigen Wahlen fallen ab dem 23. Februar laut Wahlrechtsreform nämlich die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg. Entscheidend für die Sitzanzahl ist das Zweitstimmenergebnis einer Partei.
Ab Donnerstag findet ihr hier unseren aktuellen Bundestagswahl-Blog!
Nach verlorener Vertrauensfrage Steinmeier löst den Bundestag auf – und jetzt?
Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Vertrauensfrage verloren – und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Bundestag jetzt wie erwartet aufgelöst. Was das bedeutet:
Nur noch im Februar: Bäume und Büsche schneiden
Richtiges Schneiden zum richtigen Zeitpunkt gilt auch für Bäume und Büsche. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein „Radikalschnitt“ nur in den Monaten Oktober bis Februar erlaubt. Ab 1. März gilt die Schonzeit für Pflanzen und Tiere – zum Beispiel für Vögel, die in den Bäumen und Sträuchern brüten.
Kurzer Februar – 0,7 Arbeitstage weniger
2025 ist kein Schaltjahr – entsprechend gibt es keinen 29. Februar. Dem Statistischen Bundesamt zufolge ist das der Hauptgrund, warum 2025 etwas weniger Arbeitstage anfallen als im vergangenen Jahr. Genauer gesagt sind es im bundesweiten Schnitt 248,1 Arbeitstage und damit 0,7 weniger als 2024.
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt
Eine kleine Änderung kommt auf Besitzer von Solaranlagen zu: Jedes halbe Jahr gibt es nämlich ein Prozent weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz. Ab 1. Februar sinkt die Vergütung damit auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde für neue Anlagen.
Das gilt aber nur für Besitzer von Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden. Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert sich erst einmal nichts. Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.
Teure Masche Betrug mit Solaranlagen: der Fall „Energieperten“
Immer mehr Hausbesitzer, die sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach montieren lassen möchten, werden Opfer skrupelloser Betrüger. Wie kann man sich schützen?
Wohlverhalten, Einstellung, Hautfarbe, sexuelle Orientierung: Diese KI-Anwendungen werden verboten
Zum 2. Februar verbietet der „AI Act“ der Europäischen Union bestimmte Arten von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Verboten sind dann zum Beispiel Apps, die Menschen wegen bestimmter Merkmale, Verhaltensweisen und Eigenschaften bewerten. So etwas gibt es beispielsweise beim sogenannten „Social Scoring“ („Sozialkredit“) in China, wo das Verhalten von Menschen in der Öffentlichkeit überwacht wird.
Auch KI-Systeme, die Menschen nach Kriterien wie Hautfarbe, politischen und religiösen Ansichten oder sexueller Orientierung in Gruppen einteilen, sind dann verboten.
Ab dem 2. August greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme etwa zur Text- oder Bilderstellung. Ein Jahr später werden dann alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Interview mit SWR3 Moderator Volker Janitz Experten erstellen KI-Politiker, der keine Demokratie mag
Kann man mit KI einen autokratischen Politiker erstellen? Ja – und KI-Autokrat Maximilian Weber ist im Interview sogar sehr von sich überzeugt. Wie gefährlich ist er?
Bei SWR3 nehmen wir das ja auch gerne mal witzig:
Hautaufheller: Kosmetik mit Arbutin verboten
Ab dem 1. Februar dürfen viele Kosmetikprodukte, die Arbutin enthalten, nicht mehr auf dem europäischen Markt verkauft werden. Es gelten höhere EU-Grenzwerte für die Substanzen Alpha-Arbutin und Arbutin.
Arbutin findet sich vor allem in Gesichtscremes, Körperlotionen oder Fluids, die die Haut aufhellen oder Pigmentflecken mindern. Der kosmetische Wirkstoff steht unter Verdacht, krebserregend zu sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat dazu ein Papier herausgegeben.
HD-Fernsehen über Satellit wird teurer
Wer HD-Fernsehen über Satellit bekommt, muss ab Februar mehr zahlen. Dann steigen die Kosten für den Empfang bei einer Reihe von Privatsendern, zum Beispiel für RTL oder Sat.1. Die monatliche Grundgebühr für das Abo kostet dann 99 Cent mehr – insgesamt 6,99 Euro pro Monat. HD+ ist eine Tochterfirma des Satelliten-Anbieters Astra und vermarktet seit 2009 die HD-Programme der Privatsender in Deutschland per Satellit.
Durch die Preiserhöhung um mehr als 5 Prozent greift ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag für HD+ kann daher innerhalb von sechs Wochen mit Wirkung zum 1. Februar gekündigt werden. Wer das nicht tut, zahlt den höheren Preis.