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Von Autor/in Leo Eder

Lange gab es Streit über die Finanzierung, jetzt haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss geeinigt: Der bundesweite Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in Grundschulen kann kommen.

Es war eine Einigung in letzter Minute: Am späten Montagabend haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass es künftig einen Rechtsanspruch darauf gibt, dass Kinder ganztags in Grundschulen betreut werden können. Aber wieso die Eile?

Finanzierung – der große Knackpunkt

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD war der Rechtsanspruch das letzte große Projekt, das die Große Koalition noch umsetzt. Der Plan: Jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, bekommt in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz.

In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie einigen anderen Bundesländern, vor allem im Osten, gibt es bereits eine dichte Ganztagsbetreuung. Im Rest der Republik, zum Beispiel auch in Baden-Württemberg, müssen dafür aber noch viele Plätze geschaffen werden – Schätzungen zufolge insgesamt 600.000 bis 800.000.

Das kostet Geld. Und deshalb kam es zu einem Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung. Die Länder hatten vom Bund eine deutlich stärkere Beteiligung an den Investitions- und den späteren Betriebskosten gefordert. Vor allem der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) pochte auf mehr Geld vom Bund. Die Länder stoppten das Vorhaben vor dem Sommer im Bundesrat und verwiesen es in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.

Frist bis Mitternacht – die Zeit wurde knapp

Da war schon nicht mehr ganz klar, ob die Sache noch umgesetzt werden kann. Denn: Ohne eine Einigung im Vermittlungsausschuss hätte das Gesetz voraussichtlich vor der Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet werden können. Dann hätte es im neu gewählten Bundestag noch einmal neu eingebracht und verhandelt werden müssen.

Doch bei den Verhandlungen am Montag bestand noch zusätzlicher Zeitdruck: Bis Mitternacht musste alles unter Dach und Fach sein, damit sich der Bundestag am darauffolgenden Tag, also Dienstag, damit befassen konnte. Da fand nämlich die letzte angesetzte Sitzung in dieser Legislaturperiode statt.

Der Vermittlungsausschuss konnte sich heute Abend auf den Rechtsanspruch auf #Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einigen. Wenn Bundestag und Bundesrat der Einigung zustimmen, hat ab August 2026 jedes Kind der ersten Klasse Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden. https://t.co/Mk17pNE9wR

Bundestag und Bundesrat bestätigen das Gesetz

Nach dem Bundestag musste auch noch der Bundesrat zustimmen. Das hat er am Freitag. Danach muss noch der Bundespräsident unterschreiben – und dann kann das „Ganztagsförderungsgesetz“ schließlich in Kraft treten.

Ganztagsplätze an Grundschulen: Bund zahlt mehr als zuvor zugesagt

Mit bis zu 3,5 Milliarden Euro wird sich der Bund beim Aufbau der Ganztagsplätze beteiligen, also zum Beispiel für Räumlichkeiten an Grundschulen, aber auch für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, etwa in Ländern, die schon viele Ganztagsplätze haben.

Die laufenden Kosten für den Betrieb der Ganztagsplätze will der Bund mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützen. Das sind gut 300 Millionen mehr pro Jahr als angekündigt.

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