Nimm deinen Ausweis mit, du könntest ja kontrolliert werden! Ist das so? Muss man den Perso wirklich mitnehmen, oder darf man ihn zu Hause lassen? Wir haben die Antworten.

Keine Pflicht: Du musst den Ausweis nicht immer mitführen

Wir räumen gleich mal mit einem großen Irrtum auf: In Deutschland muss man seinen Ausweis nicht dabeihaben, wenn man vor die Tür geht. So eine Pflicht gibt es nicht. Du kannst deinen Ausweis also zu Hause lassen – am besten natürlich an einem Ort, wo du ihn schnell findest. Aber ganz klar: Der Ausweis muss nicht immer in der Hosentasche oder im Rucksack bei dir sein.

Polizeikontrolle, aber den Ausweis nicht dabei?

Wenn du bei einer zulässigen Polizeikontrolle keinen Ausweis dabei hast, kann es sein, dass du mit auf die Dienststelle musst, damit dort deine Identität festgestellt werden kann. Das ist erlaubt. Es kann sich also doch lohnen, den Ausweis dabei zu haben, wenn du rausgehst! Aber nochmal: Du bist nicht dazu verpflichtet und musst auch kein Bußgeld bezahlen.

Wichtig: Nicht jede Kontrolle durch die Polizei ist zulässig. Die Polizei darf deinen Ausweis nicht „einfach so“ kontrollieren. Das geht nur in bestimmten Situationen: Dazu gehört beispielsweise, um eine Gefahr abzuwenden, oder bestimmte gefährlichere Orte wie Bahnhöfe oder Großveranstaltungen.

Anlasslose Ausweiskontrollen ohne Grund musst du dir aber nicht gefallen lassen. Im Zweifelsfall kannst du nachfragen, warum du gerade kontrolliert wirst. So können Missverständnisse vermieden werden.

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Aber stopp: Ihn nicht mitnehmen zu müssen, bedeutet nicht, dass du keinen Ausweis brauchst. Ab 16 Jahren musst du als Deutsche oder Deutscher einen Ausweis besitzen – also einen Personalausweis, einen Reisepass oder beides. Das ist nach dem Personalausweisgesetz Pflicht. Und: Der Ausweis muss immer gültig sein. Wie lange er gültig ist, steht vorne auf dem Kärtchen und auch sehr deutlich im Reisepass. Für Ausländerinnen und Ausländer gilt nach dem Aufenthaltsgesetz eine Passpflicht. Das kann der Pass des Heimatlandes oder ein in Deutschland ausgestellter Reiseausweis (für Staatenlose, Flüchtlinge und Ausländer) sein.

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Ausweis abgelaufen: Was kostet ein neuer?

Wenn dein Ausweis abgelaufen ist, musst du ihn verlängern lassen. Sonst droht ein Bußgeld – zumindest, wenn er schon länger nicht mehr gültig ist. Wichtig: du wirst nicht darauf hingewiesen, dass dein Ausweis abläuft oder abgelaufen ist. Das musst du selbst im Blick behalten.

Personalausweise und Reisepässe, die vor dem 24. Geburtstag ausgestellt werden, gelten sechs Jahre. Bist du bei der Ausstellung älter, gilt er zehn Jahre. Zur Verlängerung musst du aufs Bürgeramt an deinem Wohnort gehen. Vorher solltest du am besten im Internet klären, ob du einen Termin brauchst oder nicht. Bist du noch nicht 24 Jahre alt, wenn du den Personalausweis beantragst, liegt die Gebühr zurzeit bei 22,80 Euro. Für Reisepässe beträgt sie 37,50 Euro. Wer über 24 ist, muss für einen Personalausweis eine Gebühr von 37,00 Euro bezahlen. Für einen Reisepass liegt sie bei 60,00 Euro.

Personalausweis beantragen: Das musst du mitnehmen

Um einen neuen Ausweis zu beantragen, benötigst du in aller Regel:

  • ein Dokument zur Identifikation, zum Beispiel deinen alten Ausweis, Reisepass oder deine Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Wie das Passfoto aussehen muss und wie es nicht aussehen darf, erklärt das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Eigentümer des Personalausweises ist der Staat

Mein Ausweis gehört mir!“ Auf den Gedanken kann man leicht kommen. Schließlich hat man ihn ständig mit dabei oder zumindest bei sich zu Hause in der Schublade liegen. Aber: falsch gedacht! Im Personalausweisgesetz heißt es ganz klar: „Ausweise sind Eigentum des Bundesrepublik Deutschland.“ Perso und Reisepass gehören also dem Staat. Trotzdem darf man sie behalten, wenn sie nicht mehr gültig sind. Voraussetzung ist, dass man sie entwerten lässt.

Führerschein vergessen: Kontrolle ohne Ausweis?

Autofahrer müssen ihren Führerschein immer mitnehmen, wenn sie sich ans Steuer setzen. So schreibt es das Gesetz vor. Hier gibt es also einen Unterschied zum Personalausweis: Wer den Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht dabei hat, riskiert ein Verwarnungsgeld und muss ihn nachträglich vorzeigen.

Autor/in: Michael-Matthias Nordhardt
Onlinefassung: Lea Kerpacs
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