Das hat das ZDF Magazin Royale in einem Experiment herausgefunden. Demnach kommt es wohl stark auf die Polizeibeamtinnen und -beamten an, an die sich die Betroffenen wenden. Genauer gesagt: wie ernst sie Straftaten im Internet nehmen und ob sie Ermittlungen einleiten oder nicht.
Sieben Hasskommentare sollten zur Anzeige gebracht werden
Für das Experiment versuchten Korrespondenten des ZDF Magazin Royale, zur selben Zeit am selben Tag – 17 Uhr am 3. August 2021 – in allen Bundesländern in ihrer örtlichen Polizeidienststelle eine Anzeige aufzugeben. Dafür legten sie Ausdrucke derselben sieben Hasskommentare aus dem Internet vor – aus Facebook, Twitter und Telegram. Diese reichten von antisemitischen Inhalten und verfassungsfeindlichen, rechtsradikalen Symbolen bis hin zur Morddrohung.
Auf den Ausdrucken waren neben der Screenshots auch Username der Tatverdächtigen, Datum und Link zum jeweiligen Kommentar ersichtlich. Die Sachverhalte waren so aufbereitet, dass sie ohne weitere Auskünfte von der Polizei verfolgt werden hätten können. Kein:e Korrespondent:in war von einem der angezeigten Hasskommentare persönlich betroffen.
Dabei handelte es sich bei den Kommentaren laut ZDF Magazin Royale um „Offizialdelikte”, die die Polizei „von Amts wegen” verfolgen muss, sobald sie Kenntnis davon erlangt. Dabei ist es unerheblich, von wem und wie die Polizei davon erfährt.
ZDF Magazin Royale: Polizei versagt bei Verfolgung von Hass im Netz
Die Ergebnisse und genaue Methodik des Experiments stellt die Redaktion hinter Moderator Jan Böhmermann auf der Seite tatütata.fail vor. Hier zeigt sich, wie unterschiedlich die Beamtinnen und Beamten der verschiedenen Polizeidienststellen mit der Sache umgingen.
Reibungslos lief es in Hessen: Hier wurde die Anzeige direkt aufgenommen und an den Staatsschutz weitergeleitet. „In elf Minuten war alles erledigt.” In einem der sieben Fälle wurde ein Verdächtiger angeklagt.
In Baden-Württemberg wurde sogar bereits ein Täter im November 2021 vom Amtsgericht Aalen zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein weiterer Verdächtiger ist angeklagt. Der Besuch der Korrespondentin auf der Freiburger Wache war dennoch zunächst ernüchternd, da der dortige Polizist erklärte, eine Anzeige sei hier nicht der erste Schritt. Er könne das Material aber an den Staatsschutz weitergeben. ZDF-Magazin-Royale-Redakteur Christoph Schattleitner schreibt dazu auf Twitter:
Die Staatsanwaltschaft in Thüringen schreibt, dass noch zu allen Hasskommentaren wegen verfassungswidriger Symbole ermittelt werde.
Auch in Rheinland-Pfalz scheint man Zeit zu haben: Hier erfuhr die Staatsanwaltschaft erst neun Monate nach dem Stellen der Anzeige davon.
Polizei Mainz reagiert auf Böhmermann-Kritik
Von der Polizei in Mainz heißt es, man habe schon vor der Sendung die Möglichkeiten zur Anzeige von Hasskriminalität im Internet verbessert – und weist in diesem Zuge auch auf die Onlinewache hin. Hinweise würden ernstgenommen – „egal, auf welchem Wege sie uns erreichen”, schreiben die Mainzer auf Twitter.
Die Kritik und Hinweise aus der Sendung wolle man in die Optimierung einfließen lassen.
Nach Böhmermann-Experiment: Ermittlungen gegen Polizisten
Die Recherchen haben bereits erste Auswirkungen. So werde nun zum Beispiel gegen einen Polizeibeamten aus Magdeburg wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt ermittelt, teilte die dortige Polizeiinspektion mit. Der Polizist soll beim Versuch, eine Anzeige gegen die Hasskommentare aufzugeben, gesagt haben: „Sie haben was im Internet gefunden? Vielleicht sollten Sie es mal beim Verbraucherschutz versuchen.” So etwas sei „keine Polizeiarbeit”.
Auch in Böhmermanns Heimatstadt Bremen und in Sachsen wurden Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet. In Sachsen könne die Polizei die Anzeige vom 3. August 2021 nicht mehr finden, schreibt ZDF-Magazin-Royale-Redakteur Christoph Schattleitner auf Twitter. Als die Redaktion glaubhaft mache, dass die Anzeige zumindest versucht worden sei, habe die Polizei interne Ermittlungen gegen die Polizei Leipzig eingeleitet.
Strafverfolgung ist Ländersache
Eine bundesweite Uneinheitlichkeit bei der Strafverfolgung kommt schon daher, dass jedes der 16 Bundesländer selbst bestimmen kann, wie Polizei und Staatsanwaltschaft organisiert sind – denn nach dem Grundgesetz ist die Strafverfolgung Ländersache. Damit können in Ausbildung und Praxis unterschiedliche Schwerpunkte gelegt werden.
Die ganze Folge des ZDF Magazin Royale kannst du hier ansehen:
Wer Hasskommentare im Netz melden will, kann sich auch an die Beratungsstelle HateAid wenden: