Die perfekte Abkühlung für heiße Arbeits- oder Urlaubstage in SWR3Land: Jeden Tag waren drei Städte im Rennen um den Eistruck. Ihr habt gevotet, welche Stadt in der Mittagspause kostenloses Eis und Besuch von den SWR3-Moderatorinnen Rebekka de Buhr und Lisa-Marie Köster bekommen soll!
- Diese Städte hat der Eistruck besucht
- Bildergalerie: Der Eistruck bei der tollsten Community der Welt!
- So lief die SWR3 Eis-Challenge ab
Hinweis: Das Gewinnspiel ist beendet.
So lief die SWR3 Eis-Challenge ab
Jeden Tag (Montag bis Freitag) wurden gegen 15:15 Uhr drei Kandidaten im Radio ausgelost. Hier im Artikel konntet ihr dann bis zum nächsten Morgen/Montag um kurz nach 8 Uhr abstimmen, in welche Stadt oder welches Dorf der Eistruck kommen soll!
Gegen 8:10 Uhr habt ihr bei SWR3 im Radio gehört, welche Stadt gewonnen hat. Mittags war der Eistruck dann beim Gewinner vor Ort.
Hier gehts zu den Teilnahmebedingungen.
Wo war der Eistruck schon unterwegs?
In diesen Städten hat der SWR3-Eistruck Eis verteilt:
- 73072 Donzdorf
- 88410 Bad Wurzach
- 66953 Pirmasens
- 79618 Rheinfelden-Adelhausen
- 78588 Denkingen
- 72664 Kohlberg
- 88634 Herdwangen-Schönach
- 67663 Kaiserslautern
- 76461 Muggensturm
- 74523 Schwäbisch Hall
Hier die Bilder der ersten Woche anschauen und Eishunger bekommen!
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Der Eis-Generator: die besten Ausreden, warum ein Eis auf jeden Fall noch reingeht!
Sind wir doch mal ehrlich, es ist immer Zeit für Eis. Hier könnt ihr euch die perfekte Ausrede generieren lassen, wenn euch gerade keine passende einfällt. Endlich kein schlechtes Gewissen beim Eisessen mehr: Die Redaktion hat sich bereiterklärt, das für euch zu testen! 😉
Welche Ausreden funktionieren bei euch immer? Verratet es uns unten in den Kommentaren!
Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „SWR3 Eis-Challenge“, das von SWR3 veranstaltet wird. Verantwortlich für das Gewinnspiel ist der Südwestrundfunk – Anstalt des öffentlichen Rechts – vertreten durch den Intendanten, Kai Gniffke, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden, kurz SWR.
Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 29.7.2024 bis 9.8.2024 (ohne das Wochenende) im Programm von SWR3 statt.
Registrieren können sich Vereine und Firmen ab dem 22.7.2024 auf www.SWR3.de. Eine Registrierung ist bis zum 8.8.2024, 15:00 Uhr möglich.
Gewinn
Besuch des SWR3 Eistrucks.
Teilnahmeberechtigung
Das Mindestalter für die Teilnahme am Gewinnspiel ist 18 Jahre.
Vereinsvorsitzende bzw. Vorgesetzte der Gewinnspiel-Teilnehmenden müssen über die Teilnahme am Gewinnspiel und die Teilnahmebedingungen informiert sein und, im Falle eines Gewinns, mit dem Besuch des Eistrucks einverstanden sein.
Auf dem Vereinsgelände bzw. dem Gelände der Firma des Gewinnspiel-Teilnehmenden muss ein funktionierender 16 Ampere-Starkstromanschluss vorhanden sein, der für den Eistruck genutzt werden kann. Und es muss einen öffentlich zugänglichen Platz geben.
Durchführung des Gewinnspiels
Die Teilnahme an der Spielrunde wird unter allen teilnahmeberechtigten Registrierungen ausgelost. Über den finalen Gewinn entscheidet ein Voting auf www.SWR3.de.
Hinweise zum Gewinn
Die Gewinner- Vereine bzw. die Gewinner-Firmen haben keinen Anspruch auf einen „Wunsch-Termin“ für den Besuch des Eistrucks. Der Gewinn kann nur zu dem vom SWR festgelegten Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Sollte der Gewinn zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen werden, verfällt der Gewinn ersatzlos.
Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht auf einen anderen Verein/eine andere Firma oder Privatpersonen übertragbar, ein Weiterverkauf des Gewinnanspruchs ist nicht erlaubt.
Sonstiges
Die/der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/seine persönlichen Daten zum Zweck der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt werden.
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer erklärt sich auch damit einverstanden, dass ihr/sein Name, ihr/sein Wohnort sowie Gespräche mit ihr/ihm im Programm von SWR3 veröffentlicht werden.
Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken erfolgt nicht. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Mehr Informationen zum Datenschutz gibt es auf https://www.swr3.de/datenschutz.
Der SWR ist ebenso berechtigt, den Namen, den Wohnort des Teilnehmenden sowie den Vereinsnamen/Firmennamen und dessen/deren Sitz, zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel, zu veröffentlichen und auch an andere Medienunternehmen weiterzugeben.
Der SWR ist in diesem Zusammenhang auch berechtigt, die Daten an den Kooperationspartner und dessen Ausführungsgehilfen zu übermitteln, um die Durchführung des Gewinns zu ermöglichen.
Den an dieser Gewinnspielaktion teilnehmenden Vereinen/Unternehmen ist es nicht gestattet, die Teilnahme an der Aktion zu werblichen Zwecken aller Art zu nutzen. In Pressemitteilungen, in der vereinsinternen/unternehmensinternen Kommunikation und/oder sozialen Netzwerken kann auf die Teilnahme sowie auf den Besuch des Eistrucks hingewiesen werden, sofern diese der sachlichen Information über die Gewinnspielaktion von SWR3 dienen. Eine Verwendung der SWR-/SWR3-Logos ist nicht gestattet.
Der SWR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmer:innen stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWR und/oder Edeka zu.
Der SWR kann Teilnehmende aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.
Sofern das Event aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden kann oder es Termin-Änderungen gibt, wird der Gewinner-Verein/die Gewinner-Firma informiert. Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.
Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der SWR Media Services GmbH, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Dieser Gewinn wird nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert, Spender ist Edeka.