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Christian Kreutzer
Christian Kreutzer

Es geht um eine Menge Käse, eine dreiste Aktion und Lügen zur Vertuschung.

Weil ein Polizist rund 180 Kilogramm Käse gestohlen haben soll, hat er seinen Job verloren. Laut Anklage hatte er sich im September 2019 Folgendes geleistet: Bei einem schweren Unfall mit einem Sattelschlepper voller Käse war er erst als Polizist im Einsatz.

Mit Polizeiwagen, bewaffnet und in Uniform zum Käse-Coup

Die 20-Kilo-Pakete müssen seinen Appetit geweckt haben: Später kam er noch mal mit einem Kleinbus der Polizei zu dem Lkw, dessen Kühlcontainer bei dem Unfall aufgebrochen war. Da war in der Zwischenzeit schon eine Bergungsfirma zugange.

Der Käseliebhaber in Uniform forderte einen Mitarbeiter der Firma dazu auf, ihm mehrere unbeschädigte Pakete mit Käse auszuhändigen. Uniformiert und voll bewaffnet war er dabei natürlich auch.

Hier noch mehr Details von unseren Kollegen in Rheinland-Pfalz:

Beamter verteilt Käse auch an Kollegen

Von den neun Käsepaketen – Gesamtwert rund 550 Euro – deponierte er zwei im Gemeinschaftsraum seiner Dienststelle und eines im Wagen einer Kollegin. Was mit den sechs anderen Paketen geschah, konnte die Justiz nicht klären, aber man kann es sich in etwa vorstellen.

Seinen Vorgesetzten erzählte er jedenfalls, der Käse habe auf der Straße gelegen und sei freigegeben worden. Der Polizist habe bei all dem überhaupt kein Unrechtsbewusstsein gehabt, so das Gericht.

Richter sehen schwere Verletzung der Dienstpflicht

Das Landgericht Frankenthal hatte ihn 2022 bereits wegen minderschweren Diebstahls mit Waffen schuldig gesprochen und verwarnt. Das Verwaltungsgericht Trier war da strenger: Mitte Januar wurde der Polizist jetzt aus dem Dienst entfernt, wie das Verwaltungsgericht am Freitag mitgeteilt hat.

Durch den Diebstahl in Uniform habe er gegen seine Wohlverhaltenspflicht als Beamter verstoßen, so die Juristen. Zudem habe er seine Vorgesetzten belogen. Der Beamte habe dem Ansehen der Polizei des Landes in außergewöhnlich hohem Maße geschadet, heißt es in der Begründung. Beamte können bei schweren Verletzungen ihrer Dienstpflichten aus dem Dienst entfernt werden.

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