Gesperrte Autobahnen und Straßen, kilometerlange Staus, Unfälle auf schneebedeckten Fahrbahnen – im Minutentakt sind solche Meldungen am Wochenende aus den Verkehrsredaktionen gekommen. Besonders heftig hat es die Autofahrer auf der schneebedeckten A95 in Bayern erwischt. Bei einer Unfallserie am Sonntagmittag ist dort ein Autofahrer gestorben, mehrere Menschen sind schwer verletzt worden.
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Bei Kassel war die A7 laut Polizei vier Stunden durch liegengebliebene Autos blockiert, auf Bundes- und Landstraßen lagen umgestürzte Bäume. Bei einem Reisebusunfall auf der A45 nahe Olpe im Sauerland wurden der Busfahrer und 27 Schüler verletzt, vier davon schwer. Die Schulklasse war auf dem Weg nach Großbritannien.
Winterreifen von O bis O – das sagt der ADAC dazu
Die zahlreichen Unfälle am Wochenende gab es auch deshalb, weil viele Autofahrer schon mit Sommerreifen unterwegs sind – frei nach dem Spruch: Winterreifen von O bis O – also von Oktober bis Ostern. Was steckt hinter der Regel mit den Winterreifen?
Beim ADAC heißt es: Bei winterlichen Verhältnissen müssen Autofahrer mit Winterreifen fahren, es gilt eine situative Reifenpflicht. Die Regel von O bis O hat demnach keine rechtliche Relevanz. Das bedeutet, je nach Wettersituation müssten unter Umständen die Reifen noch einmal gewechselt werden.
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Unfall mit falschen Reifen: Konsequenzen für die Versicherung
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen hat, dem kann womöglich wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung in der Versicherung gekürzt werden, erklärt Alexander Schnaars von ADAC im SWR3-Interview. Und auch bei einem unverschuldeten Unfall kann es Probleme mit der gegnerischen Versicherung geben:
Dazu kommt: Wer bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist und beispielsweise jemanden behindert, der oder die muss laut ADAC eine Strafe von 80 Euro zahlen und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer in eine Polizeikontrolle gerät, bei der festgestellt wird: Trotz einer Schneehöhe von 10 Zentimetern fährt der der Autofahrer oder die Autofahrerin mit Sommerreifen, dem oder der droht ein Bußgeld von 60 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.
Nachgefragt Ablaufdatum beim Verbandkasten – ist das Abzocke oder macht das Sinn?
Ein Verbandkasten im Auto zu haben ist in Deutschland Pflicht. Aber warum hat der ein Ablaufdatum? Und was muss eigentlich alles drin sein im Erste-Hilfe-Kasten?
Deutscher Wetterdienst: noch mehr Schnee und Glätte
Zusätzlich gilt: Autofahrer müssen sich vor Fahrtantritt selbst über die Wettersituation informieren. Für das vergangene Wochenende hatte der Deutsche Wetterdienst (DWD) kräftigen Schneefall unter anderem im Mittelgebirgsraum angekündigt – und auch vor Glatteis gewarnt.
Zum Wochenstart hält das winterliche Wetter an: Der DWD rechnet auch am Montag mit Schnee und Glätte. Der Schneefall soll sich demnach jedoch langsam Richtung Alpen zurückziehen. Besonders in den Mittelgebirgen, im Südschwarzwald und den Alpen wird Schnee erwartet. Im Bergland sei ab etwa 400 Metern Höhe mit Glätte zu rechnen.
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