Die aktuellen Regelungen hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht stand, erklärte Liane Wörner, die Sprecherin der Kommission, bei der Vorstellung des Abschlussberichts. Deshalb schlägt das Gremium vor, die Regelungen zu ändern:
- In der Frühphase – die ersten zwölf Wochen – sollte laut der Kommission ein Abbruch mit Einwilligung der schwangeren Person in jedem Fall straffrei sein und als rechtmäßig gekennzeichnet werden. Der Gesetzgeber könne darüber entscheiden, ob eine Abtreibung mit einer Beratungspflicht verbunden sein soll.
- In der mittleren Phase, bis zur 22. Woche, könne der Gesetzgeber entscheiden, bis wann ein Abbruch straffrei sein solle.
- Ab der 22. Woche sollte der Abbruch nach Meinung der Kommission rechtswidrig sein.
- Außerdem empfiehlt die Kommission, dass es bei medizinischer oder kriminologischer Indikation weiterhin Ausnahmen geben müsse – auch in späteren Phasen der Schwangerschaft.
Der Abschlussbericht wurde am Montagmittag der Bundesregierung übergeben. Eine schnelle Änderung der Gesetze wird es aber nicht geben. Die zuständigen Minister wollen den Bericht erst mal gründlich auswerten und dann über weitere Schritte nachdenken. „Was wir nicht gebrauchen können, das sind Debatten, die die Gesellschaft in Flammen setzen oder gar spalten“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann.
Paragraf 218: Das gilt bisher bei Abtreibungen
Momentan sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten. Laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs werden sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Aber: In bestimmten Fällen ist eine Abtreibung straffrei.
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Mareike hat sich für eine Abtreibung entschieden. Wie sie die widersprüchlichen Gefühle, den Eingriff und die Zeit danach erlebt hat und wieso die Abschaffung von Paragraf 219a nicht alle Probleme löst, erzählt sie hier.
Werden Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland erlaubt?
Ein Teil der Kommission hat sich auch mit Eizellspende und Leihmutterschaft beschäftigt. Die Kommission schlägt vor, Eizellspenden in Zukunft in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. Sie müssten aber „auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet“, sagte die zuständige Sprecherin der Arbeitsgruppe, Claudia Wiesemann, bei der Vorstellung des Berichts.
Wie genau eine Eizellspende funktioniert, weiß Ulrike Till aus der SWR-Wissenschaftsredaktion:
Auch beim Thema Leihmutterschaft halten die Fachleute Änderungen für möglich. Eine Legalisierung sei allerdings unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich, so die zuständige Sprecherin Friederike Wapler. Diese Eckpunkte nennt die Kommission dazu:
- Eine Ausbeutung der Leihmutter müsste rechtlich verhindert werden.
- Die Vermittlung der Leihmütter müsse uneigennützig und daher nicht-kommerziell organisiert werden.
- Eltern und Leihmutter müssten sich zum Beispiel durch ein familiäres Verhältnis kennen oder vereinbaren, dass eine Beziehung zwischen beiden Parteien noch über die Geburt hinaus bestehe.
- Eine Leihmutter eine „angemessene Aufwandsentschädigung“ erhalten müsste.
Wie beim Schwangerschaftsabbruch macht die Kommission auch hier nur Vorschläge. SPD, Grüne und FDP müssen jetzt entscheiden, ob und wie die bestehenden Regelungen geändert werden sollten. Die Empfehlungen der Kommission sind dabei nicht bindend. Bislang sind sowohl Eizellspende als auch Leihmutterschaft in Deutschland verboten.
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Die Bundesregierung hatte auch eine Studie in Auftrag gegeben, um herauszufinden wie die Versorgung mit Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, aussieht. Demnach ist die Versorgung in den östlichen Bundesländern am besten. Am schlechtesten ist sie in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Als schlecht erreichbar bezeichnen es die Autoren der Studie, wenn eine Einrichtung, die einen Abbruch durchführt, nicht innerhalb von 40 Minuten mit einem Auto erreichbar ist.
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