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Autor/in
Marcel Fehr

Wer zur Miete wohnt, muss in der Regel eine Mietkaution zahlen. Das Geld dümpelt meist mit wenig Zinsen auf einem Kautionskonto vor sich hin. Wir sagen dir, wie du mehr rausholen kannst.

Muss der Vermieter die Kaution anlegen?

Als Mieter hat man das Recht, dass der Vermieter sich ans Gesetz hält. Das heißt: Maximal drei Monatskaltmieten müssen getrennt vom Privatvermögen des Vermieters auf einem verzinsten Konto angelegt werden. Das Konto muss eine marktübliche Verzinsung bieten und maximal nach drei Monaten gekündigt werden können. Als Mieter kann man auch darauf bestehen, dass der Vermieter einem mitteilt, wie viel Zinsen bereits angefallen sind. Nur auszahlen darf man sich die erst, wenn das Mietverhältnis beendet ist.

Was sind die klassischen Anlagen bei Mietkautionen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Kaution zu hinterlegen. Die gängigste ist die sogenannte Barkaution. Je nach finanzieller Situation oder Sicherheitsbedürfnis gibt es aber auch andere Möglichkeiten.

1. Barkaution

Die Kaution wird auf ein insolvenzfestes Treuhandkonto angelegt. Das bedeutet, das Geld wird vom Privatvermögen des Vermieters getrennt. Geht er bankrott, bleibt die Kaution unberührt. In der Regel wird das Geld überweisen und nicht bar übergeben. Der Vorteil: Das Geld ist sicher. Der Nachteil: Es gibt kaum Zinsen.

2. Verpfändetes Sparbuch

Alternativ kann der Mieter bei der Bank ein verpfändetes Mietkautionssparbuch einrichten. Das wird dann an den Vermieter übergeben. Auch hier gilt: Das Geld ist bei einer Insolvenz des Vermieters sicher, aber die Zinsen sind auch hier nicht besonders hoch.

3. Kautionsbürgschaft oder Kautionsversicherung

Bei einer Kautionsbürgschaft stehen Freunde, Eltern oder eine Versicherung für die Kaution gerade. Man muss kein Geld überweisen und im Schadensfall kann der Vermieter das Geld von den Bürgen holen. Vorteil: Man muss kein Geld überweisen und dann das anderweitig anlegen. Nachteil: Eine Versicherung lässt sich das meist fünf Prozent der Kautionssumme im Jahr kosten. Das Geld ist auf jeden Fall weg.

4. Sicherungsabtretung

Ein Sonderfall und eher selten: die Sicherungsabtretung. Auch ohne Bank kann der Mieter Vermögenswerte, wie z. B. Spareinlagen, Geschäftsanteile oder Schmuck in Höhe der Kaution an den Vermieter abtreten. Ist in der Praxis aber kaum verbreitet und bringt natürlich auch keine Zinsen.

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Wie kann ich mehr Zinsen für die Mietkaution bekommen?

Ein Recht darauf, dass das Geld anders angelegt wird, hat man nicht. Weder der Vermieter noch der Mieter können da eigenständig irgendwelche Aktien-Pläne schmieden. Seit der Mietrechtsreform 2001 können Mieter und Vermieter aber frei darüber entscheiden, wie die Mietkaution angelegt wird. Im BGB (§ 551) heißt es dazu: „Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren.“ Wird man sich einig, dann ist es möglich, die Kaution zum Beispiel in einen Aktienfonds, Bausparvertrag oder auf ein Tagesgeldkonto einzuzahlen.

1. Tagesgeldkonto

Zwar nicht weit verbreitet, aber eine gute Möglichkeit ist es, die Kaution auf ein Tagesgeldkonto zu legen. Da gibt es in der Regel mehr Zinsen als auf einem Mietkautionskonto. Das Verfahren ist dann allerdings etwas komplizierter. Man muss ein Treuhandkonto einrichten, bei dem der Mieter zwar der Inhaber ist, aber der Vermieter auf Geld Zugriff hat. Der Mieter kann das Geld nicht einfach abheben.

2. Bausparvertrag

Man kann als Mieter auch einen vorhandenen oder neuen Bausparvertrag nutzen, um die Mietkaution zu hinterlegen. Dabei wird der Vertrag in Höhe der Kaution an den Vermieter verpfändet. Auch hier locken bessere Zinsen, allerdings scheuen viele Bausparkassen den Aufwand und bieten diesen Service nicht an.

3. Aktienfonds

Aber ganz ehrlich: Ein Aktiendepot ist weder für den Vermieter noch für den Mieter besonders reizvoll. Denn wenn die Kurse fallen, sinkt auch die Kaution: Der Vermieter hat weniger Sicherheit bei Schäden und der Mieter bekommt am Ende vielleicht sogar weniger von seiner Kaution zurück. Ein Tagesgeldkonto ergibt da sicherlich für beide Seiten mehr Sinn.

Generell gilt erst mal das, was im Mietvertrag vereinbart steht. Natürlich nur, wenn sich der Vermieter an die gesetzlichen Regeln zur Mietkaution hält. Einigt man sich auf eine andere Anlageform, muss immer Folgendes gewährleistet sein: Die Anlage muss Erträge einbringen können und so angelegt sein, dass sie dem Mieter bei Auszug auch rechtzeitig ausgezahlt werden kann.

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