- Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024? Das steht im Heizungsgesetz
- Was bedeutet das für meine Heizung?
- Wann lohnt sich eine Wärmepumpe?
Du bist gerade unterwegs und hast keine Zeit, alle Fragen durchzulesen? Kein Problem, SWR3-Wirtschaftsredakteurin Katha Jansen hat in SWR3 NOW mit Moderator Dennis Tinat die wichtigsten Fragen geklärt. Gleich hier anhören!
Was bedeutet das neue Heizungsgesetz ab 2024?
Zum 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Oft wird auch vom „Heizungsgesetz“ gesprochen, denn mit diesem Gesetz möchte die Ampel-Koalition den Umstieg auf klimafreundliche Heizformen voranbringen. Laut Gesetz muss zum Beispiel jede ab 2024 neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Beschlossen wurde das Gesetz nach einigem Hin und Her Anfang September. So streng wie ursprünglich mal geplant wird es insgesamt aber nicht, denn es gibt zahlreiche Ausnahmen, Übergangsfristen und auch Fördermittel. Du musst deine Heizung also nicht mit dem Jahreswechsel rausreißen.
Trotzdem wird die Umsetzung dieses Gesetzes für Deutschland ein Kraftakt, denn aktuell heizen die meisten Menschen hier noch mit Öl und Gas. Fast die Hälfte aller Wohnungen (49,5 %) werden mit Gas beheizt und immer noch rund ein Viertel (23,4 %) mit Öl. Und das wirkt sich massiv aufs Klima aus. Jede fünfte Tonne CO2 in Deutschland entsteht momentan durch das Heizen von Gebäuden. Bis 2045 wollen wir ganz weg von fossilen Heizstoffen. Spätestens dann müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
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Heizungsgesetz – neue Regelungen ab 2024, und jetzt?
Was bedeutet das neue Heizungsgesetz ab 2024 jetzt konkret? Generell kann das nicht so einfach gesagt werden, denn es kommt auf verschiedene Faktoren an, die wir uns hier näher anschauen:
Gibt es wirklich ein Verbot für meine Heizung?
„Reißt mir Habeck wirklich die Heizung raus?“ Nein! Denn es gibt auch 2024 weder ein generelles Verbot für Öl- und Gasheizungen noch eine allgemeine Austauschpflicht. Die meisten haben also noch etwas länger Zeit (wie viel, das hängt von den genauen Umständen ab – die findet ihr weiter unten). Einige Heizungsbesitzer müssen aber tatsächlich schon jetzt ihre Heizung tauschen (auch dazu mehr unten). Und wer in einem Neubaugebiet ein neues Haus baut, für den gilt direkt ab Januar die 65-Prozent-Regel. In diese Häuser muss eine Heizung, die zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird.
Eigentümer mit alter Gas- oder Ölheizung
Für besonders alte Heizungen gilt schon seit 2020 eine Austauschpflicht. Und zwar dann, wenn deine Heizung mehr als 30 Jahre alt ist und mit einem besonders ineffizienten Kessel, sogenannte Konstanttemperaturkessel oder Standardkessel betrieben wird. Diese Austauschpflicht bleibt auch mit dem neuen GEG bestehen. Allerdings gibt es selbst von dieser Pflicht eine Ausnahme: Wenn ich seit Januar 2002 oder noch länger in dem betreffenden Haus wohne, dann habe ich einen Bestandsschutz und die Austauschpflicht betrifft mich nicht. Sie gilt dann erst für denjenigen, der das Haus von mir kauft oder erbt.
Alle anderen alten Heizungen dürfen erstmal so lange weiterlaufen, bis sie wirklich völlig kaputt sind (das nennt man Havariefall). Sie dürfen also auch repariert werden. Endgültig Schluss ist dann Ende 2044. Denn ab da dürfen ja generell keine Heizungen mit fossilen Energieträgern mehr laufen, dann gilt ein Betriebsverbot.
Für viele dürfte sich der Umstieg aber auch finanziell schon früher lohnen. Derzeit ist jede dritte Heizung älter als 20 Jahre. Oft sind die Geräte also nicht mehr so effizient und obwohl die Heizkosten zuletzt wieder etwas gesunken sind, sie liegen immer noch auf einem hohen Niveau, modernisieren und so am Ende weniger heizen lohnt sich also oft.
Wie du schon jetzt und ab sofort Heizkosten sparen kannst, liest du in diesem Artikel. 👇
Eigentümer mit neuer Gas- oder Ölheizung
Wenn du vor Kurzem eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut hast, hast du prinzipiell erst mal Ruhe. Für neue Geräte gilt das Betriebsverbot nämlich erst ab 2045. Bis dahin dürfen sie aber laufen und auch repariert werden.
Zudem gibt es Möglichkeiten, auch 2024 noch eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen.
- Komplett ohne Einschränkungen geht das, wenn die Anlage vor dem 19. April 2023 bestellt wurde. Dann kann sie bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut werden, ohne dass die Beschränkungen des GEG gelten.
- Ansonsten ist der Einbau an Auflagen geknüpft und darf erst nach einer Beratung zum Beispiel durch einen Heizungsbauer oder Schornsteinfeger erfolgen. Bis es in deinem Wohnort eine kommunale Wärmeplanung gibt, darfst du weiterhin eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Allerdings müssen diese Geräte schrittweise umrüstbar sein. Denn ab 2029 gilt: Öl- und Gasheizungen müssen zu mindestens 15 Prozent mit Biomasse (Bio-Öl, Bio-Gas) oder Wasserstoff betrieben werden. Dieser Anteil steigt 2035 auf 30 Prozent, 2040 auf 60 Prozent.
- Sobald die Wärmeplanung in deiner Kommune steht, gilt auch die 65-Prozent-Regel. Alleinige Öl- oder Gasheizungen dürfen dann nur noch eingebaut und betrieben werden, wenn man unter bestimmte Übergangsfristen oder Härtefallregelungen fällt. Beispiel: Wenn klar ist, dass es zukünftig vor Ort ein Wasserstoffnetz geben wird, dann darfst du eine auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbauen und bis zur Umstellung auch noch mit 100 Prozent Erdgas betreiben.
Vermieter schaltet einfach die Heizung nicht an – darf er das?!
Eigenheimbesitzer auf dem Land
Wenn du ein Eigenheim auf dem Land besitzt, hast du voraussichtlich noch etwas länger Zeit, bis beim Heizungstausch die 65-Prozent-Regel einhalten werden muss. Denn kleinere Kommunen (mit weniger als 100.000 Einwohnern) müssen ihre Wärmeplanung erst bis spätestens Mitte 2028 vorlegen. Und erst wenn die Planung steht, ist überall im Ort klar, ob ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist, ob es andere gemeinschaftliche Wärmepläne gibt oder wo in deiner Region zum Beispiel ein Wasserstoffnetz entsteht. Bis dahin gelten diese Regeln. Aber Vorsicht, Mitte 2028 ist die Deadline, es kann natürlich auch sein, dass deine Kommune klein und trotzdem viel schneller ist.
Welche Heizung ist die richtige?
Eigenheimbesitzer in der Stadt
Wenn du Eigenheimbesitzer in der Stad bist, wirst du voraussichtlich schon etwas früher Bescheid wissen. Denn große Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen. Bis dahin gelten diese Regeln. Und auch hier gilt, unbedingt checken, wie weit die eigene Stadt ist, Mitte 2026 ist die endgültige Deadline, es kann gut sein, dass etliche schon früher fertig sind.
Sind Mieter vom neuen Heizungsgesetz betroffen?
Bei Mietern ist in fast allen Fällen der Vermieter für die Heizung zuständig und verantwortlich. Damit muss auch er sich um den Tausch kümmern. Als Mieter können auf dich dadurch aber Kosten zukommen und zwar über eine Mieterhöhung.
Denn Vermieter dürfen einen Teil ihrer Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, also verteilen. Bei Modernisierungen im Rahmen des Heizungsgesetzes dürfen das bis zu 10 Prozent der Kosten sein. Die Umlage ist aber gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen. Und wenn die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert wurde, dann muss dieser Förderbetrag von den Modernisierungskosten abgezogen werden, bevor der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegt.
Wer als Vermieter Heizkosten sparen will, stößt oft auch auf smarte Heizthermostate. Die versprechen bis zu 30 Prozent Einsparungen. Können sie das halten?
Hohe Energiepreise Lohnen sich smarte Heizkörperthermostate?
30 Prozent Heizkosten ganz einfach mit smarten Thermostaten einsparen, das wärs! Aber halten die Geräte, was die Werbung verspricht?
Wärmepumpe als Lösung für das Verbot von Gas- und Ölheizungen?
Wärmepumpen können Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen gut und nachhaltig mit Wärme versorgen. Aber sie sind nicht die Lösung für alle Fälle.
Heizungsgesetz 2024: Wann lohnt sich eine Wärmepumpe?
- Bei Gebäuden, die wenig Wärme verlieren, also Neubauten oder gut gedämmte Bestandsgebäude
- In der Regel bei Vorlauftemperaturen bis 55 Grad Celsius. Braucht es mehr, um das Haus ausreichend zu heizen, werden Wärmepumpen ineffizient.
- Bei großen Flächenheizungen wie Fußboden- oder Wandheizungen oder zumindest vergrößerten, wärmepumpengeeigneten Heizkörpern
- In Kombination mit nachhaltig erzeugtem Strom, zum Beispiel aus einer eigenen Fotovoltaikanlage
Nach Beginn der Energiekrise gab es einen ziemlichen Ansturm auf Wärmepumpen. Weil es gleichzeitig auch noch zu Lieferengpässen kam, mussten viele Kunden teilweise über ein halbes Jahr auf ihre Wärmepumpe warten. Inzwischen lässt die Nachfrage aber wieder spürbar nach. Eine Wärmepumpe überhaupt zu bekommen, wird also aktuell wieder leichter. Ob sich die geringere Nachfrage auch auf die Preise auswirken wird, da sind sich Hersteller und Heizungsbetriebe noch uneins.
Eine Wärmepumpe im Altbau – geht das? Unsere Kollegen von SWR Wissen haben einen Heizungsinstallateur begleitet.