Was ist eine Phishing-Mail?
Phishing-Mails können sowohl per E-Mail als auch per Messenger-Dienste versandt werden. Meistens befindet sich darin ein Link, der den Empfänger dazu auffordert, eine Webseite zu besuchen. Dort werden User gebeten, ihre Zugangsdaten für die jeweilige Seite einzugeben. Was oftmals nicht erkannt wird, ist, dass es sich dabei um eine gefälschte Seite handelt. Diese E-Mails kommen vermeintlich von bekannten Unternehmen oder Kreditinstituten. Es gibt auch sogenannte Phishing-Anrufe, bei denen Kriminelle am Telefon versuchen, die Kontaktdaten zu entlocken.
Wieso gibt es überhaupt Phishing-Mails?
Durch den Betreff der E-Mails wird der User meistens zum Handeln aufgefordert. Das Konto könnte gesperrt werden, oder eine Zahlung steht aus. Der Empfänger der Phishing-Mail hat daher das Bedürfnis, auf die Nachricht zu reagieren. Ziel ist es immer an sensible Daten von Personen zu kommen. Besondere Vorsicht sollte immer geboten sein, wenn Angaben zu deiner Person gemacht werden sollen. Normalerweise sollten diese Informationen dem jeweiligen Dienst oder Unternehmen bereits vorliegen.
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5 Tipps, wie du Phishing-Mails erkennst
Die Mails, die vermeintlich von Paypal, Amazon und Co. versandt wurden, beinhalten Webseiten, die dem Original zunächst sehr ähnlichsehen. Doch es gibt Möglichkeiten für dich, den Betrug zu enttarnen, wie Verbraucherzentrale.de und auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erklären.
Tipp 1: Vermeintlich bekannter Absender
Nimm den Absender genau unter die Lupe. Zunächst sieht es oft so auf, als würde ein bekanntes Unternehmen der Absender der E-Mail sein. Um festzustellen, ob das auch wirklich so ist, hilft es, einen Blick in den Quelltext deiner Nachricht im Browser zu werfen. Einfacher geht es auch, wenn du dir die Absenderzeile und die verwendete E-Mail-Adresse genauer anschaust. So lässt sich erkennen, ob in der Absenderzeile eine andere Mail-Adresse verwendet wurde.
Tipp 2: Vertrauliche Daten abfragen
Cyberkriminellen geht es in erster Linie darum, Daten zu sammeln. Zielt die E-Mail darauf ab, dass Passwörter oder vertrauliche Daten angegeben werden müssen, sollten alle Alarmglocken klingeln.
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Tipp 3: Merkwürdige URL
Ein genauerer Blick auf die URL des Links zeigt dir, ob es sich um eine offizielle oder bloß nachgeahmte Webseite handelt. Verschlüsselte Seiten sind am Schloss-Symbol zu erkennen und beginnen mit „https“.
Tipp 4: Fehler im E-Mail-Text
Sind die Rechtschreibung und Grammatik fehlerhaft, sollte das schon der erste Hinweis sein. Größere Unternehmen würden darauf zumindest Acht geben. Diese ergeben sich meistens dadurch, dass Online-Übersetzer die Inhalte ins Deutsche übersetzt haben. Auch E-Mails in einer fremden Sprache sind ein Kennzeichen dafür, dass etwas faul sein könnte.
Tipp 5: Keine direkte Anrede
Fehlt eine direkte Anrede, sollte man aufhorchen. Überall, wo du als Kunde registriert bist, wirst du auch mit deinem Namen angesprochen.
Phishing-Mail geöffnet – und jetzt?
Im Posteingang erscheint eine E-Mail, die zunächst vertrauenswürdig aussieht. Der erste Impuls ist es natürlich, diese zu öffnen. Nun fällt dir auf, dass es sich um eine Phishing-Mail handelt. Das ist noch lange kein Grund zur Sorge. Dadurch hast du noch nichts ausgelöst, was dein Gerät durch schadhafte Programme gefährden könnte. Treffen einige der oben genannten Merkmale zu, ist es wichtig die gefälschte E-Mail auch zu melden. Die Unternehmen stellen oftmals eine Möglichkeit zur Verfügung, wo sich Phishing-Mails einreichen lassen.
So hat PayPal beispielsweise eine Seite eingerichtet, auf der durch ausführlich informieren kannst, wie du dich im Fall eines Phishing-Angriffs verhalten solltest. Dort wird noch einmal ausführlich erklärt, welche Punkte dich zum Aufhorchen bringen sollten.
Die Täter machen sich strafbar
Hinter einem Phishing-Angriff stecken eine Vielzahl an Straftaten, denen sich die Cyberkriminellen schuldig machen können.
- Das Ausspähen von Daten nach § 202a StGB
- Nötigung § 240 StGB
- Erlangung von persönlichen Daten gilt als Betrug § 263GB
- Computerbetrug § 263a StGB
- Urkundenfälschung § 267 StGB
- Markenrechtliche und urheberrechtliche Straftat nach §§ 143, 143a MarkenG und §§ 106 ff. UrhG
Schadensersatz nach Phishing-Angriff
Opfer eines Phishing-Angriffes können zivilrechtlich gegen Täter vorgehen. Dabei geht es vor allem um die getätigten Zahlungsgänge der Kriminellen, wie Recht Freundlich im Artikel „Hilfe bei Phishing“ erklärt. Es besteht nämlich Schadensersatzanspruch für die Opfer. In der Praxis sieht es allerdings schlecht aus: Die Verantwortlichen lassen sich oft nicht ausfindig machen.
Eine Option wäre es, die Bank in die Verantwortung zu ziehen. Immerhin handelt es sich um einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang. Es gibt eine Ausnahme: Opfer müssen selbst haften, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden ist.
Wie schützt man sich vor Phishing-Mails?
Ein gesichertes Netzwerk kann den gewünschten Schutz bieten, um Angelegenheiten im Internet zu erledigen, die sensible Daten erfordern. Öffentliche WLAN-Netzwerke sind nicht hinreichend geschützt. Kommt dir irgendetwas merkwürdig an einer E-Mail vor, solltest du auch keine Dateien herunterladen. Damit könntest du dir schädliche Programme auf dein Handy oder deinen Computer holen. Wichtig wäre es auch, dass die Einstellungen es nicht zulassen, dass Anhänge automatisch heruntergeladen werden können. Mit diesen Sicherheits-Irrtümern in Hinblick auf deine E-Mail kannst du dich noch zusätzlich schützen.