Flug und Bahn durch Sturmschäden behindert
Zug fällt aus – wer zahlt? Eigentlich ist ein Unwetter ja höhere Gewalt, der Europäische Gerichtshof hat aber entschieden, dass die Bahn trotzdem einen Teil des Tickets erstatten muss. Hier geht es zum Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn. Dies gilt aber nur noch bis 2023, ab da gibts nichts mehr bei höherer Gewalt.
Aktuelle Störungen der Deutschen Bahn bekommst du hier.
Flug fällt wegen Sturm aus – Entschädigung?
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Fluglinien bei außergewöhnlichen Umständen (Aschewolke, Sturm usw.) keine grundsätzliche Entschädigung leisten. Allerdings müssen sich die Airlines um eine Ersatzbeförderung kümmern und – falls nötig – um eine Unterkunft. Alternativ dazu kann der Flugpreis erstattet werden.
Das bedeutet: Bei Flügen unter 1.500 Kilometer Flugstrecke besteht bereits ein Anspruch zur Betreuung am Flughafen. Bei einer Flugstrecke bis 3.500 Kilometer gilt dieser Anspruch erst ab drei Stunden und bei längeren Flugstrecken gilt dies ab vier Stunden Verspätung. Das beinhaltet Essen und Trinken und eben evtl. sogar eine Übernachtung falls die Wartezeit über Nacht dauert. Mehr gibts nicht für betroffene Fluggäste.
Welche Sturmschäden zahlt die Versicherung?
Sturm ist so eine Sache: Je größer die Naturkatastrophe desto genauer scheinen Versicherungen manchmal hinzuschauen, wenn es um die Regulierung geht. Was also ist unter welchen Umständen wie versichert?
Mietshaus beschädigt, Wasser dringt in Wohnung – wer zahlt?
Hier ist der Hauseigentümer verantwortlich, der hoffentlich eine Wohngebäudeversicherung hat, die den Schaden bezahlt. Wenn meine beweglichen Sachen in der Wohnung beschädigt werden, zum Beispiel die Couch, zahlt meine Hausratversicherung – wenn ich eine habe.
Grundsätzlich gilt, jeder Versicherungsfall ist anders und hängt auch davon ab, was man abgesichert hat. Eine gute Übersicht hat Stiftung Warentest.
Baum fällt in meinen Garten – welche Versicherung?
Jetzt ist jetzt meine Wohngebäudeversicherung gefragt. Wenn es keine Schäden gab, muss der Abtransport des Baumes unter Umständen selbst bezahlt werden. Wenn es der Baum des Nachbarn ist, muss seine Versicherung zahlen.
Mein Ziegel fällt auf das Auto des Nachbarn
Pech gehabt, muss man sagen. Sturm ist höhere Gewalt und wenn ich nicht schuld bin, kann ich auch nicht haftbar gemacht werden. Das heißt, der Autobesitzer muss sich mit seiner Versicherung auseinander setzen.
Sturmschäden am Auto – welche Versicherung?
Bei Voll- und Teilkasko gibt es da in der Regel kein Problem. Wer allerdings nur eine Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden selbst bezahlen.
Welche Sturmschäden deckt die Gebäudeversicherung ab?
Für Schäden am Haus ist die Gebäudeversicherung zuständig. Viele Deutsche haben so eine Versicherung. Die deckt in der Regel durch Sturm (mindestens Windstärke 8), Blitz oder Hagelschlag verursachte Schäden ab.
Das Problem: Anders als durch Wind verursachte Sturmschäden, sind Hochwasserschäden und Schäden durch Starkregen nur dann von der Gebäudeversicherung erfasst, wenn dies extra vereinbart ist, in der sogenannten „Elementarschadenversicherung“. Experten raten dazu, diesen Baustein nur wegzulassen, wenn man diese Gattung ganz sicher ausschließen kann (z. B. gibts am Berg kein Hochwasser, andererseits Hangabgänge).
Was macht die Hausratversicherung?
Schäden an Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung – also alles, was sich in der Wohnung befindet, aber nicht Teil des Hauses selbst ist – deckt nur eine Hausratversicherung ab. Ganz wichtig: Auch hier müssen Betroffene im Fall von starken Regenfällen und über die Ufer tretenden Bächen schauen, ob auch Elementarschäden von ihrer Hausratversicherung abgedeckt sind. Ein weiteres Problem, selbst wenn Versicherungsschutz besteht: Hausrat, der sich in der Garage befindet, ist oftmals nicht mit geschützt. Das Auto selbst gehört sowieso nicht zum Hausrat.
Muss ich bei Sturm zur Arbeit?
Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich ist, rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen – das ist das sogenannte „Wegerisiko“. Wenn er also mit der Bahn zur Arbeit fährt und der Zug zu spät kommt oder ausfällt, dann muss er im Zweifel trotzdem irgendwie zur Arbeit kommen und die Verspätung eventuell ausgleichen. Mit dem Auto sieht es genauso aus.
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Aus rechtlicher Perspektive gilt nämlich: „ohne Arbeit kein Lohn.“ Und das gilt auch bei einem Unwetter. Ausnahmen gibt's nur dann, wenn aus meteorologischer Sicht ausdrücklich davor gewarnt wird, das Haus zu verlassen. Das wär dann nämlich eine sogenannte „begründete Arbeitsverhinderung“. Arbeitnehmer sollten allerdings zuerst mit ihrem Arbeitgeber sprechen, bevor sie einfach zu Hause bleiben.