Ob per Mail ins Studio, Whatsapp oder Signal – zum Thema Blitzen hatte SWR3Land so einige Fragen. Verkehrsrechtsanwalt Claudio La Malfa hat in der SWR3 Morningshow so viele wie möglich davon beantwortet.
Blitzermarathon in BW und RLP Blitzermarathon 2025: Jetzt wird besonders viel geblitzt!
„Hast du das Schild etwa nicht gesehen? Du fährst zu schnell!“ Für solche Momente gibt es zur Zeit wieder Erinnerungsfotos! Wo in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verstärkt geblitzt wird, checkt ihr hier!
Gleich zu Beginn hatte schon ein gewisser Kemal G. eine Blitzer-Frage. Was ihm passiert ist, hört ihr hier:

SWR3 Morningshow Zweimal hintereinander geblitzt – ist das denn erlaubt?
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Ein gewisser Kemal G. ist in einem Tunnel zweimal hintereinander geblitzt worden. Er fragt Verkehrsrechtsanwalt Claudio La Malfa in der SWR3 Morningshow: Ist das denn erlaubt?
Fragen zum Blitzermarathon 2025: Wo Blitzer stehen dürfen
SWR3 Hörer Florian: Was kann man machen, wenn man den Verdacht hat, dass der Blitzer ordnungswidrig platziert worden ist?
Claudio La Malfa: Die Bußgeldbehörden dürfen überall blitzen, die dürfen überall messen – überall, wo zumindest öffentlicher Verkehrsraum ist. Manchmal dürfen sie es natürlich nicht, wenn es mein privates Eigentum ist. Dann müssen sie vorher fragen. Ansonsten ist das Blitzen überall im öffentlichen Verkehrsraum erlaubt.
SWR3 Hörer Elias: Wie weit vor oder hinter einem Geschwindigkeitsschild darf ein Blitzer stehen?
La Malfa: Grundsätzlich darf der Blitzer überall stehen. Er darf auch zehn Meter vor einem Verkehrsschild stehen. Es gibt zwar in diversen Bundesländern Richtlinien – das sind alles aber interne Richtlinien. Das heißt, daraus kann man keine Rechte herleiten. Andere Bundesländer sehen vor, dass hundert, zweihundert Meter vor dem Schild letztmalig geblitzt werden darf. In Baden-Württemberg ist das nicht mehr so. Das ist seit einigen Jahren abgeschafft.
SWR3 Hörer Jürgen aus March-Neuershausen: Darf eine Gemeinde oder das Landratsamt eine Straße befahren, die nur für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zugelassen ist, um dort einen mobilen Blitzer aufzustellen?
La Malfa: Grundsätzlich haben in der Regel die öffentlichen Verwaltungen auch die Genehmigung, dort langzufahren. Selbst, wenn sie es nicht dürften, würde das die Messung aber nicht unverwertbar machen. Die Messung bleibt verwertbar, auch wenn sie von dort gemessen wird.
Eine ähnliche Frage hatte SWR3 Hörer Gregor:

SWR3 Morningshow Darf eine Behörde eine Ordnungswidrigkeit begehen, um eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden?
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SWR3 Hörer Gregor hat in der SWR3 Morningshow eine Fragezum Blitzen an Verkehrsrechtsanwalt Claudio La Malfa gestellt.
Blitzer erwischt zwei Autos: Akte checken!
SWR3 Hörerin Dagi vom Bodensee: Wie ermitteln die denn den Zu-schnell-Fahrer, wenn zwei Pkw auf gleicher Höhe sind?
La Malfa: Das hängt vom Messgerät ab. Es gibt Radar- und Lasermessgeräte – die sind in der Lage, das Referenzobjekt zu detektieren. Das heißt, es kommen zwei Fahrzeuge auf das Gerät zu und dann erkennt das Gerät automatisch durch dieses System, welches Fahrzeug für die Messung verantwortlich ist. Ganz wichtig ist aber: über einen Verkehrsrechtsanwalt immer in die Akte reinschauen und schauen: Ist das Gerät richtig aufgestellt worden? Hat man alle Vorgaben vom Gerätehersteller beachtet? Das ist ganz wichtig. Ansonsten misst das Gerät eben das Fahrzeug, das schneller ist.
Noch eine Frage für unseren Vekehrsrechtsanwalt: Darf ich einen Blitzer zuparken? Die Antwort im Video ⬇️
SWR3 Hörer Omar aus Bonn: Ich bin angewiesen auf den Füherschein, da ich Außendienstmitarbeiter bin. Wenn ich ihn mal abgeben müsste, könnte ich widersprechen – eben weil ich das Auto brauche und ohne kein Geld verdiene?
La Malfa: Leider nicht, nein. Da ist die Bußgeldbehörde komplett spaßbefreit. Die werden den Führerschein dann auch nehmen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass man als „Ersttäter“ – das heißt, wenn man innerhalb von zwei Jahren erstmals ein Fahrverbot bekommt – vier Monate Zeit hat, den Füherschein abzugeben. Das kann man sich dann so legen.
Man kann vielleicht die Zeit etwas herauszögern, indem man das mit dem örtlichen Verkehrsrechtsanwalt überprüfen lässt. Dann schiebt sich die Rechtskraft etwas hinaus. Dann kann man so die Verbotszeit vielleicht im Urlaub nehmen. In ganz großen Ausnahmefällen können die Gerichte die Geldbuße mal verdoppeln, aber dann muss es wirklich zu einer Existenzgefährdung kommen. Und immer dann, wenn man Urlaub nehmen kann, ist die Existenz nicht gefährdet.
Anneta Politis Papa hat Post aus Italien bekommen. Was passiert, wenn man die Mautgebühr nicht bezahlt hat?

SWR3 Morningshow Mautgebühr im Ausland nicht bezahlt – was passiert?
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Anneta Politis Papa hat Post aus Italien bekommen. Mautgebühr im Ausland nicht bezahlt – was passiert? Verkehrsrechtsanwalt Claudio La Malfa beantwortet die Frage in der SWR3 Morningshow.
So dürft ihr andere beim Blitzermarathon warnen
Viele SWR3 Hörerinnen und Hörer haben gefragt: Darf ich andere vor Blitzern warnen?
La Malfa: Selbstverständlich. Das darf man. Das ist überhaupt kein Problem. Das heißt, man kann winken. Das sieht man manchmal auch, wenn man Gegenverkehr bekommt, da wird dann aufgeblendet. Das Aufblenden ist etwas kritisch, weil in der Straßenverkehrsordnung eigentlich nur für das Überholen außerorts oder für die Gefahrenwarnung dient. Verfolgt wird es nicht.
Wie sieht es mit technischen Geräten wie Apps oder Warnern aus?
La Malfa: Die sind strengstens verboten. Die App an sich ist nicht verboten. Ich darf sie aber nicht während der Fahrt benutzen – der Beifahrer auch nicht. Ganz wichtig. Wie wird das kontrolliert? Manchmal, wenn man herausgezogen wird, nimmt der Polizeibeamte schnell das Handy und schaut, welche App offen ist. Dann wird das so verfolgt.
SWR3 Hörer Roland will wissen: Was ist, wenn auf dem Blitzerfoto zu erkennen ist, dass man ein Handy am Ohr hat oder nicht angeschnallt ist? Darf man dafür auch belangt werden?
SWR3 Hörer Jochen wurde vor drei Wochen geblitzt und hat noch keinen Bußgeldbescheid bekommen. Ab wann verjährt so etwas?
La Malfa: Bußgeldsachen verjähren in der Regel drei Monate nach Begehung. Was man dabei wissen muss, ist, dass Tattag der Beginn der Verjährung ist und die Behörde die Verjährung dadurch verlängern kann, dass sie Anhörungsbögen versendet. Also bevor man einen Bußgeldbescheid erhält, erhält man erst einmal einen Anhörungsbogen.
Das Interessante dabei ist, dass die Behörde zu dem Zeitpunkt, zu dem die Messung passiert, gar nicht weiß, wer gefahren ist. Die ermitteln im Hintergrund über den Halter, also über das Kennzeichen, denjenigen, der es sein könnte.
Tipp vom örtlichen Verkehrsanwalt: nie am Anfang zugeben, wer wirklich gefahren ist, sondern warten, ob auf dem Anhörungsbogen derjenige auch draufsteht, der möglicherweise gefahren ist. Nach Erhalt des Anhörungsbogens verlängert sich die Verjährung um drei Monate. Wenn der Bußgeldbescheid eingeht, dann nochmal um drei Monate.
SWR3 Verkehrszentrum Stau oder frei? Check deine Strecke
Stau, Baustellen, Sperrungen – wenn viel los ist auf den Straßen, hilft das SWR3 Verkehrszentrum mit aktuellen Infos. Am besten vor der Abfahrt informieren. Gute Fahrt!