- Neuer SWR3 Podcast erzählt Bandgeschichte der Fantastischen Vier
- Diese 3 Dinge wusstet ihr garantiert noch nicht über die Fantas!
- Für echte Fans: Testet euer Wissen im Quiz!
Ihr wollt die Fantastischen Vier am 7. Dezember live in Freiburg erleben? Hier könnt ihr Tickets gewinnen! 🍀🎉
Neuer Podcast über Die Fantastischen Vier
Mit „Die Da“ wurden Die Fantastischen Vier quasi über Nacht zu Popstars und sind seither eine feste Größe in der deutschen Musikgeschichte.
Der Musik-Doku-Podcast „Fanta Vier Forever, Baby!?!“ erzählt die Geschichte der Fanta Vier von ihren Anfängen bis heute und geht der Frage nach, warum die Band seit 35 Jahren zusammen und immer noch erfolgreich ist – trotz zahlreicher Krisen und Herausforderungen.
Setzt jetzt eure Kopfhörer auf und hört rein! „Fanta Vier Forever, Baby!?!“ hört ihr auf SWR3.de, in der ARD Audiothek und überall, wo es Podcasts gibt.🎧
3 Dinge über Die Fantastischen Vier, die ihr garantiert noch nicht wusstet!
1. Smudo wurde vor jedem Auftritt übel 🤢
Heute wirken die Fantas bei ihren Auftritten so als könnte sie nichts aus der Ruhe bringen. Das war nicht immer so. Vor allem bei den ersten Konzerten der Fantastischen Vier litt Smudo an heftigem Lampenfieber.
Und dieser Stress, der führte dazu, dass es Smudo, sagen wir mal so, öfters vor seinen Auftritten übel wurde.
Neues Album von den Fantastischen Vier „Wir sind die guten Boomer“ – Thomas D im SWR3 Interview
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2. Die Fantastischen Vier hatten bereits auf das Ende der Band angestoßen
Die Fantas gibt es bereits seit 35 Jahren – dabei stand die Band schon öfters vor ihrem Aus. Von einem solchen Moment erzählt Smudo im Podcast „Fanta Vier Forever, Baby!?!“:
So weit kam es dann Gott sei Dank doch nicht, allerdings gab es in den vielen Jahren mehrere dieser kritischen Momente.
3. „Die da“ gabs wirklich – zumindest irgendwie
Vielleicht habt ihr euch auch schon gefragt, wie viel Wahrheit im Song „Die da“ wirklich steckt und ob es „Die da“ wohl tatsächlich gab.
Was es mit der Geschichte auf sich hat, erzählt Michi Beck. Dass sich die vier mit ihrer Angebeteten in einer Bar verabredet hatten und dort feststellten, dass es sich um dieselbe Frau handelt, so wie im Lied, das ist nicht passiert, aber..
Ihr seid neugierig geworden? Mehr über die Fantastischen Vier hört ihr im Podcast „Fanta Vier Forever, Baby!?!“.
Doku-Podcast über die Fanta Vier Fanta Vier Forever, Baby!?!
Der Doku-Podcast erzählt die Geschichte der Fantastischen Vier von ihren Anfängen bis heute und geht der Frage nach, warum die Band seit 35 Jahren zusammen und immer noch erfolgreich ist – trotz zahlreicher Krisen und Herausforderungen.
Wie gut kennt ihr Die Fantastischen Vier? Testet euer Wissen im Quiz!
Jetzt seid ihr dran! Wie gut kennt ihr die Fantastischen Vier? Testet euer Wissen im Quiz!
Die Fantastischen Vier live in Freiburg: Hier könnt ihr Tickets gewinnen!
Ihr wollt die Fantas live erleben? Dann nehmt an unserem Gewinnspiel teil! Füllt dazu einfach das Formular unten aus und seid mit etwas Glück beim Konzert der Fantastischen Vier am 7. Dezember in Freiburg dabei! 🍀
Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „Die Fantastischen Vier live in Freiburg erleben“, das von SWR3 veranstaltet wird. Verantwortlich für das Gewinnspiel ist der Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - vertreten durch den Intendanten, Kai Gniffke, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden, kurz SWR.
Gewinn
Jede/r Gewinner:in erhält zwei Tickets für das Konzert der Fantastischen Vier am 7.12.2024 in Freiburg.
Teilnahmeberechtigung
Das Mindestalter für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist 18 Jahre.
Durchführung des Gewinnspiels
Registrieren kann man sich in dem man sich, zwischen dem 29.11.2024 und dem 1.12.2024, 23:59 Uhr, ins Gewinnspielformular auf www.SWR3.de einträgt.
Die Tickets werden unter allen teilnahmeberechtigten Gewinnspielteilnehmern verlost.
Die Gewinner:innen werden am 2.12.2024 zwischen 7:00 Uhr und ca. 12:00 Uhr per Mail über die Gewinndetails informiert. Sofern die/der Gewinner:in sich nicht innerhalb von 2 Stunden nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird eine neue Gewinnerin/ein neuer Gewinner ermittelt. Die Gewinnspielteilnehmenden sollten deshalb, ihre Mails und auch die SPAM-/Sicherheits-Filter regelmäßig checken.
Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist der SWR nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und der Gewinn verfällt ebenfalls.
Sollte ein/e Gewinnspiel-Teilnehmer:in über sein Alter getäuscht haben und als Gewinner:in informiert worden sein, ist der Gewinn nichtig, wenn sich die Angabe unwahrer Tatsachen herausstellt.
Hinweise zum Gewinn
Der Gewinn kann nur zu dem festgelegten Zeitpunkt angetreten werden. Sollte der Gewinn zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht angetreten werden, verfällt der Gewinn ersatzlos.
Eine Barauszahlung des Gewinns oder eine Umwandlung in andere Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar (auch nicht innerhalb der Familie), sondern nur für die eigene Verwendung gedacht. Ein Weiterverkauf der Zugangsberechtigung ist nicht erlaubt.
Erweiterungen des Gewinns sind leider nicht möglich.
Sofern das Event aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden kann oder der Ablauf des Events Änderungen erfährt sind Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen.
Sonstiges
Die An- und Abreise zum bzw. vom Event-Ort wird von der/vom Teilnehmer:in selbst sowie auf eigene Kosten und eigenes Risiko organisiert und durchgeführt.
Die/der Teilnehmende akzeptiert, dass es sich bei dem Event nicht um vom SWR verantwortete Leistungen handelt. Für die Teilnahme an dem Event gelten die entsprechenden AGBs des Veranstalters.
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer erklärt sich auch damit einverstanden, dass ihr/sein Name, ihr/sein Wohnort im Programm von SWR3 und in den digitalen Angeboten von SWR3 veröffentlicht werden.
Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken erfolgt nicht. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Mehr Informationen zum Datenschutz gibt es auf https://www.swr3.de/datenschutz.
Der SWR ist ebenso berechtigt, den Namen, den Wohnort der Gewinnerin/des Gewinners, zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel, auch an andere Medienunternehmen weiterzugeben.
Der SWR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder den Spielmodus zu ändern. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung pandemiebedingt, aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmer:innen stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWR oder den Veranstalter des Events zu.
Der SWR kann Teilnehmende aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.
Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der SWR Media Services GmbH, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Dieser Gewinn wird nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert.
Gewinnspender ist der Veranstalter des Events.