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Autor/in
Christine Langer
Katharina Fortenbacher-Jahn
Katharina Fortenbacher-Jahn, SWR Aktuelle Wirtschaft
Alexander Winkler
SWR-Wirtschaftsredakteur Alexander Winkler

Wenn der Flug stundenlang verspätet ist oder ganz ausfällt, ist das nervig und das Urlaubsgefühl kann ganz schnell verpuffen. Als Fluggast hat man aber das Recht auf Schadenersatz oder Erstattung des Flugpreises. So kommst du an dein Geld.

Verspätet, überbucht, annulliert – das sind deine Rechte

250 Euro bis 600 Euro sind als Entschädigung drin, wenn der Flug deutlich verspätet ist (ab drei Stunden), ganz ausfällt oder überbucht ist und ich deswegen nicht mitfliegen kann. Wie hoch die mögliche Entschädigung genau ist, hängt von der Flugstrecke ab und davon, wie viel Verspätung es war. Die Verbraucherzentrale hat die Einzelheiten detailliert aufgestellt.

Voraussetzung ist immer: Der Flug muss in der EU starten oder ein Sitz der Airline muss in der EU liegen. Aber: Wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, zum Beispiel extrem schlechtes Wetter oder ein Streik der Fluglotsen, gibt es keine Entschädigung.

Mehr zu deinen Rechten und hilfreiche Tipps erhältst du hier:

Fluggastrechte: Was bekomme ich bei Pauschalreisen zurück?

Wenn es eine Pauschalreise ist“, erklärt Rechtsexperte Kay Rodegra, „und ich komme wegen eines Fluglotsenmangels viel zu spät am Urlaubsort an, dann ist ein Reisemangel gegeben und ich kann den Preis der Pauschalreise mindern.“ Ein Nachweis braucht es dafür nicht.

Fluggastrechte: Welches Online-Portal hilft?

Wer sich nicht selbst mit der Fluggesellschaft auseinandersetzen möchte, kann den Service sogenannter Fluggastrechteportale nutzen. Sie kümmern sich um die Abwicklung mit der Fluggesellschaft und ziehen die Fälle vor Gericht durch. Dafür verlangen sie 20-40 Prozent Provision im Erfolgsfall. Es hat sich ein Geschäftsmodell daraus entwickelt. Einige der bekanntesten Portale sind Flightright, Claim Flights, Flugrecht, EUclaim, FairPlane oder SOS Flugverspätung. Bei allen Portalen lässt sich mit einigen Klicks herausfinden, wie hoch die mögliche Entschädigungssumme im konkreten Fall ist.

Fluggastrechte: Wie gut ist die Hilfe bei Flugverspätung

Ob es besser ist, sich selbst um die Entschädigung zu bemühen oder einen der Online-Anbieter zu nutzen, die das übernehmen, hängt von einem selbst ab: Will man sich die Mühe machen oder ist man bereit, einen Teil der Entschädigung abzugeben?

Und es hängt auch davon ab, warum es mit dem Flug nicht so geklappt hat wie geplant. Das Verbraucherportal Finanztip rät: Wenn es ein klarer Fall ist, also wenn zum Beispiel die Airline selbst einen technischen Defekt zugibt, dann kann man davon ausgehen, dass so eine Beschwerde glatt durchläuft. Also: Kann ich selber machen.

Wenn die Sache etwas unklarer ist, die Airline sagt, das Wetter oder andere außergewöhnliche Umstände seien der Grund – also Dinge, die man unterschiedlich auslegen kann – dann kriegt man das meistens alleine nicht hin.

Wenn der Urlaub teuer werden kann Expertin rät: Darum brauchst du eine Auslandskrankenversicherung

Krank werden im Urlaub – das ist nicht nur nervig, sondern kann im Ernstfall auch ziemlich teuer werden. Ist deshalb eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Fluggastrechte: Beim Streit zur Schlichtungsstelle

Wer bei seiner Fluggesellschaft nicht weiterkommt und nach zwei Monaten noch immer keine zufriedenstellende Antwort bekommen hat, kann sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden, bei der die meisten Fluggesellschaften organisiert sind. Die hilft übrigens auch bei Bahn-, Bus- und Schiffsreisen weiter.

Für die meisten anderen Fluggesellschaften ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamts für Justiz zuständig. Die Schlichtungsstellen sind kostenlos.

Außerdem kann ein Anwalt für Reiserecht den Fall übernehmen. Bei Erfolg muss die Airline die Anwaltskosten tragen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, hat hier einen Vorteil, sollte das Verfahren zugunsten der Airline ausgehen.

Flug verspätet oder Flugausfall: Was muss ich tun?

Die gute Nachricht: Ich muss nicht direkt am Flughafen etwas tun, wenn ich mich beschweren will. Die Beschwerde muss schriftlich sein, am besten direkt an die Fluggesellschaft selbst. Wichtig: Alle Quittungen gut aufheben, wenn man zum Beispiel ein Taxi zurück nach Hause genommen hat. Für eine nötige Übernachtung im Hotel gilt: Entweder stellt die Fluggesellschaft ein Zimmer – oder sie zahlt die Kosten für ein Standardzimmer. Und: Wenn mein Gepäck verloren gegangen ist, sollte ich mir das unbedingt am Flughafen bestätigen lassen!

Flug storniert? Wie bekomme ich Geld zurück?

Wer von sich aus einen Flug stornieren muss, hat auch da Anspruch auf einen Teil des Geldes. Der Europäische Gerichtshof hat die Verbraucherrechte gegenüber Fluglinien bei Stornierungen gestärkt. Steuern und Gebühren werden immer erstattet. Selbst wenn Airlines extra dazu schreiben „Keine Rückerstattung möglich!“, können Verbraucher zumindest Steuern und Gebühren zurückfordern. Denn wenn man nicht mitfliegt, fallen diese Kosten auch der Fluggesellschaft nicht an. Hier sagt der Europäische Gerichtshof: Steuern und Gebühren müssen in der Rechnung für unsere Tickets separat aufgeschlüsselt werden, damit da nichts verschleiert wird.

Fluggastrechte: Flug ruiniert Urlaub, was tun?

Angenommen der ganze Familien-Urlaub zerbröselt. Dann geht’s ja nicht nur um den finanziellen Schaden sondern auch um die entgangene Erholung. Was wird mir davon entschädigt? Das ist ein bisschen schwierig. Teils gibt’s Hotel-Upgrades vom Reiseveranstalter oder Freiflüge von den Airlines. Aber Achtung: Wenn ich das annehme, dann kann es sein, dass damit meine Entschädigungsansprüche als abgegolten gelten.

Finanziell ist unter Umständen mehr drin: Für Pauschalreisen orientieren sich Gerichte und Reiseveranstalter oft an der sogenannten Frankfurter Tabelle. Ab einer Verspätung von 4 Stunden gibt es da zum Beispiel ab 5% des durchschnittlichen Tagesreisepreises zurück. Für jede weitere Stunde nochmal 5% obendrauf.

Wichtig: Ich kann meine Ansprüche sowohl bei der Fluggesellschaft als auch beim Reiseveranstalter geltend machen.

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Katharina Fortenbacher-Jahn
Katharina Fortenbacher-Jahn, SWR Aktuelle Wirtschaft
Alexander Winkler
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