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Von Autor/in Alena Lagmöller, Onlinefassung Dominik Herzog

Dieses gelbe Schild kennen nicht nur Mamas und Papas: „Eltern haften für ihre Kinder“. Doch stimmt das so wirklich? Wir schauen uns die Rechtslage an – hier lest ihr den Check!

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Was bedeutet Haftung eigentlich?

Wenn etwas zu Bruch geht oder beschädigt wird, zum Beispiel eine Vase oder ein Auto, dann stellt man sich die Frage: Wer bezahlt mir das? Wer kommt für meinen Schaden auf? Oder mit anderen Worten: Wer haftet?

Bei Erwachsenen gilt im Normalfall, dass sie haften, wenn sie für den entstandenen Schaden „etwas können“. Es geht hier also nicht darum, ob jemand bestraft wird, sondern um die Frage: Wer zahlt, wenn etwas kaputt geht?

Müssen die Eltern die Haftung für ihre Kinder übernehmen?

Das ist ein Mythos, der sich schon sehr lange hält. Jedoch gilt: Eltern haften nicht automatisch für alles, was ihre Kinder so treiben! Sie haften nur dann, wenn sie ihre eigene Aufsichtspflicht verletzt haben, also selbst etwas falsch gemacht haben. Auf den gelben Schildern müsste also stehen: Eltern haften, wenn sie nicht richtig aufgepasst haben.

Das klassisch gelbe Schild an einer Baustelle mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“.
Das klassisch gelbe Schild an einer Baustelle mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“.

Aufsichtspflicht & Haftung: Was sagt das Gesetz?

Jeder Einzelfall wird differenziert betrachtet, es geht um das Alter des Kindes, seinen Charakter und danach, was den Eltern im konkreten Fall zuzumuten war. Beispielsweise herrschen auf einem Kindergeburtstag im Bällebad andere Anforderungen als bei einem Museumsbesuch.

Übrigens hat sich der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit bereits Anhaltspunkte gegeben: Ein normales, fünfeinhalb Jahre altes Kind kann draußen spielen, ohne dass es dabei „auf Schritt und Tritt“ überwacht werden muss. Es genügt eine gelegentliche Beobachtung, wobei ein Kontrollabstand von 15 bis 30 Minuten ausreichend sein soll. ⌚

Teurer als ein Sportwagen – oder doch nicht? So viel kostet ein Kind bis es 18 ist

Sie sind doch so süß – aber leider auch recht teuer. Wie viel wir in Deutschland genau pro Monat fürs Kind ausgeben müssen, ist gar nicht so einfach rauszubekommen. „Dann mal ab in den Matheunterricht“, meint der Papa von zwei Töchtern.

Sommerradio SWR3

Beispiel: Wann wird fürs Kind gehaftet und wann nicht?

Nehmen wir mal an, ein 4-jähriges Kind zerbricht eine teure Vase – dann kommt es darauf an, ob es ordentlich beaufsichtigt wurde. Hatte ein Elternteil das Kind die ganze Zeit über im Blick und es ist trotzdem ein Malheur passiert, dann muss nicht für eine neue Vase gezahlt werden. Waren die Eltern aber abgelenkt oder gar ununterbrochen in einem anderen Raum, dann müssen sie wahrscheinlich zahlen.

Kleines Kind, welches sich vor Schreck den Mund zuhält. Es hat eine Vase mit Blumen zerbrochen. Die Eltern sind nicht zu sehen. Symbolbild für: Wer übernimmt die Haftung?
Wer haftet, wenn einem Kind die Vase herunterfällt?

Rechtslage: Keine Haftung bei kleineren Kindern

Kinder unter 7 Jahren haften nicht selbst! Im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum 10. Lebensjahr. Das liegt daran, dass Kinder unter 10 Jahren in der Regel nicht in der Lage sind, die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs richtig einzuschätzen und ihr Verhalten daran anzupassen. Darum müssen kleinere Kinder nicht selbst einstehen, wenn´sie einen Schaden verursachen.

Sebastian Lehmann Elternzeit (323) Enkel zu Besuch

Sebastian Lehmann - Elternzeit Sebastian Lehmann Elternzeit (323) Enkel zu Besuch

Dauer

Sebastian möchte mal wieder seine Eltern besuchen - selbstverständlich mit Kind. Was soll da schon schief gehen...

Ab wann müssen ältere Kinder haften?

Ab dem siebten Geburtstag – im Straßenverkehr ab dem 10. Geburtstag – kommt es für die Haftung auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes an. Dann wird geprüft: Konnte das Kind sein Verhalten und die möglichen Folgen schon selbst einschätzen? Bei Siebenjährigen werden die Gerichte oft nicht so streng sein.

Bei Elfjährigen oder 13-Jährigen werden sie vielleicht schon mehr erwarten. Es gibt aber keine allgemeingültigen Standards. Allerdings: Besteht die Einsichtsfähigkeit beim Kind nicht, kommt wieder die Frage nach der Aufsicht der Eltern ins Spiel.

Haften Kinder überhaupt selbst?

Wenn beispielsweise eine Scheune durch „Zündelei“ eines Kindes abbrennt, wird das sehr, sehr teuer. Und normalerweise haben Kinder nur etwas Taschengeld zur Verfügung. Deshalb sind Kinder aber nicht direkt „aus dem Schneider“, im Gegenteil: So ein Schaden kann Kinder noch sehr lange verfolgen. Im Zweifel müssen sie den Schaden abstottern, wenn sie mal selbst Geld verdienen.

Manchmal springt aber auch die Haftpflichtversicherung ein oder die Eltern begleichen die Schuld des Kindes aus eigener Tasche. So oder so: Eine Haftpflichtversicherung für Kinder und Erwachsene ist auf jeden Fall empfehlenswert.

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