Es gibt Themen, die kommen immer wieder: Dazu gehört leider auch der Hinweis, dass Autofahrer eine Rettungsgasse bilden sollen, wenn sie in einen Stau fahren. Sofort. Nicht erst, wenn Stillstand herrscht und niemand mehr einen Zentimeter Richtung Seitenrand kommt. Warum, ist klar: Damit die Rettungsfahrzeuge schnell zum Unfallort kommen. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen deutlich wird: Das haben offenbar immer noch nicht alle kapiert.
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Höhere Bußgelder
Und jetzt ernsthaft: Laut Straßenverkehrsordnung muss eine Rettungsgasse schon gebildet werden, wenn der Verkehr stockt und nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht vorbei will. Wer sich daran nicht hält, muss richtig zahlen: Die Bußgelder wurden deutlich erhöht.
Rechte-Hand-Regel
Für eine Rettungsgasse fahren die Autos auf der linken Spur an den linken Rand und die Autos auf der rechten Spur an den rechten. Bei mehreren Spuren fährt auch weiterhin nur die linke Spur nach links, alle anderen nach rechts. Das Prinzip ist ganz einfach mit der rechten Hand zu merken: Die Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger ist die Rettungsgasse. Der Daumen ist die linke Spur und alle anderen Finger die weiteren Spuren.
Die Regelung bei vierspurigen Autobahnen hat in der Vergangenheit für Verwirrung gesorgt. Aber seit 2017 gilt die eindeutige Regel: Autos auf der linken Spur fahren nach links, alle anderen nach rechts.
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Auto nicht schräg stellen!
Ein häufiger Fehler: Das Schrägstellen des Autos. Der Fahrer hat das Gefühl, aus dem Weg gefahren zu sein und bemerkt nicht, dass das Heck noch weit auf die Fahrbahn ragt – da kommt kein Rettungswagen vorbei!
Gasse nicht wieder schließen
Nur weil der Rettungswagen und ein Notarztwagen schon vorbeigefahren sind, sollte auf keinen Fall die Gasse wieder geschlossen werden. Denn oft müssen noch weitere Einsatzwagen oder der Abschleppdienst vorbei. Was natürlich sowieso und überhaupt gar nicht geht: Dem Einsatzwagen in der Rettungsgasse hinterher fahren. Sollte selbstverständlich sein, sieht man aber auch immer wieder...
Was tun vor einer roten Ampel?
Wer an einer roten Ampel steht, darf diese überfahren, um einem Rettungswagen mit Blaulicht Platz zu machen. Dabei gilt: Blinker setzen! Dadurch wissen die Rettungskräfte, dass sie zumindest wahrgenommen wurden. Oft reichen ein paar Meter um nach rechts oder links auszuweichen – manchmal muss man aber auch wirklich in die Kreuzung einfahren. Dann langsam fahren und den Verkehr im Blick behalten.
Geblitzt? Keine Strafe!
Wer an einer Ampel geblitzt wird, weil er zum Beispiel einem Krankenwagen mit Blaulicht Platz gemacht hat, wird nicht bestraft. Blitzer an Ampeln blitzen immer zweimal. Auf dem zweiten Bild erkennt man, ob der Fahrer kurz hinter der Ampel gehalten hat und der Rettungswagen drauf ist. Musste man in die Kreuzung fahren und auf dem Blitzerbild ist weder das eigene Auto, noch der Rettungswagen zu sehen, lässt sich der Einsatz später in den Protokollen überprüfen.
Was tun bei Blaulicht im Tunnel?
Wie auch auf der Autobahn gilt vor allem im zweispurigen Tunnel: Rettungsgasse bilden und die Nothaltebuchten nutzen! Sollte es eine einspurige Tunnelröhre sein, in der man nicht nach rechts Platz machen kann, dann sollte man zügig aus dem Tunnel herausfahren, bis man eine Möglichkeit hat, den Einsatzwagen vorbeizulassen. In diesem Fall darf man sogar schneller als erlaubt fahren, aber keinesfalls rasen oder unverhältnismäßig fahren.
Radio an!
Bevor man in einen Tunnel fährt, sollte man sein Radio auf die Frequenz stellen, die am Tunneleingang angegeben ist. In einem Notfall können sich nämlich die Einsatzkräfte – ähnlich wie in einem Autokino – auf diese Frequenz schalten und wichtige Infos und Anweisungen direkt übers Autoradio an die Fahrer im Tunnel übermitteln.
Wenn die normalen Hinweise und Appelle nicht helfen, vielleicht sollten wir mal singen? Die SWR3-Moderatoren Marcus Barsch und Volker Janitz haben den Versuch gewagt.
Nicht frech, sondern richtig: Das Reißverschlussprinzip
Auf den rechten Spuren steht schon alles, links fahren Autos vorbei um sich dann vorne an der Baustelle „reinzudrängeln“. Moment, reindrängeln? Nein! Das ist absolut richtig so! Laut Straßenverkehrsordnung soll die Spur, die später – zum Beispiel wegen einer Baustelle – wegfällt, solange wie möglich genutzt werden. Heißt: ganz vor fahren, erst 200 Meter vor dem Hindernis einfädeln und eben auch einfädeln lassen. Würde es jeder so machen, wären viele Staus kürzer oder würden gar nicht erst entstehen!
Warnbaken-Spaß mit Wirby und Zeus Warnbaken haben Zuwachs – unser berüchtigtes Moderatoren-Duo hat mal wieder was ausgebrütet 😄
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