- Krankenkassenbeiträge: Renter und Rentnerinnen müssen mehr zahlen
- Mehr Geld für Beschäftigte in der Leiharbeit
- Neues Versicherungskennzeichen ab dem 1. März: Farbe für 2025 ist grün!
- Neuer Direktzug quer durch Deutschland
- Mitpreisbremse in NRW wird ausgeweitet
- Umstellung auf die Sommerzeit
Krankenkassenbeiträge: Renter und Rentnerinnen müssen mehr zahlen
Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus.
Mehr Geld für Beschäftigte in der Leiharbeit
Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter verdienen ab 1. März mehr Geld: Der Mindestlohn pro Stunde steigt dann nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums um gut 50 Cent von 14,00 Euro auf 14,53 Euro. Der Lohn gilt auch für Beschäftigte, die für ausländische Firmen arbeiten.
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Neues Versicherungskennzeichen ab dem 1. März: Farbe für 2025 ist grün!
Wer mit einem Mofa, Moped oder sonstigen Kleinkrafträdern unterwegs ist, braucht ab dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen, denn das neue Versicherungsjahr beginnt. Die neue Farbe ist grün und ersetzt die aktuellen blauen Kennzeichen. Auch für Kleinstkrafträder wie E-Roller und Segways gilt diese Regelung. Wer noch mit dem alten, blauen unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz und riskiert eine Strafe, warnt der ADAC.
Info: Der Farbwechsel wird jedes Jahr vollzogen, damit Polizei und Ordnungsamt einfacher erkennen können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
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Neuer Direktzug quer durch Deutschland
Die Deutsche Bahn richtet im März einen zusätzlichen Direktzug zwischen Rostock über etwa Berlin, Leipzig und Frankfurt nach Stuttgart beziehungsweise München ein. So startet am 8. März ein ICE in München – rund zehn Stunden später soll er in Rostock ankommen.
Mietpreisbremse in NRW wird ausgeweitet
Die sogenannte Mietpreisbremse soll in Nordrhein-Westfalen ab März auf 57 statt bisher 18 Kommunen ausgeweitet werden. Laut Landesregierung gilt der Wohnungsmarkt in diesen Gebieten als angespannt. Die Mieten dürfen in den betroffenen Kommunen nur alle drei Jahre um maximal 15 Prozent erhöht werden.
Regulär sind 20 Prozent vorgesehen. Bei neuen Verträgen darf die Miete nur zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Auch die sogenannte Kündigungssperrfrist wird auf acht statt bisher drei Jahre verlängert. Nach Verkauf einer Mietwohnung ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst nach dieser Frist möglich. Ausgeweitet werden die Regeln unter anderem auf Aachen, Dortmund, Düsseldorf und Münster.
Umstellung auf die Sommerzeit
Auch die Zeitumstellung ist wieder im März und zwar am letzten Sonntag: Am 30. März wird die Uhr in der Nacht von 02:00 Uhr auf 03:00 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt. Hier haben wir Eselsbrücken für euch, damit ihr euch merken könnt, in welche Richtung ihr die Uhr stellen müsst.
Am 30. März die Uhr vor oder zurück stellen? Zeitumstellung: Diese 6 Eselsbrücken aus anderen Ländern helfen dir!
Am letzten Sonntag im März werden die Uhren auf Sommerzeit umgestellt. Viele wissen nicht, in welche Richtung. Deswegen hier 6 Merksätze und Eselsbrücken aus anderen Ländern.