Im Moment gilt eine weltweite Reisewarnung. Die Bundesregierung will die bis zum 14. Juni verlängern. Für Reisen, die nicht nötig sind, rät die Bundesregierung außerdem, sie abzusagen. Das gilt auch für kleinere Familienausflüge oder Reisen innerhalb Deutschlands. Aber Urlaub zu Hause zu machen ist ja auch nicht unbedingt schlecht.
Ziel der Beschränkungen ist, das Infektionsrisiko insbesondere für Risikogruppen zu verringern und die Zahl der Infektionen einzudämmen. Wie lange das so bleibt, ist schwer abzusehen, auch wenn die Lockerungen für Deutschland allmählich anlaufen.
Ich glaube nicht, dass die Deutschen in diesem Sommer schon wieder Urlaubsreisen machen können.
Der Experte beantwortet die Fragen der SWR3 Hörer
Der SWR3 Reiserechts-Experte Kay Rodegra hat in der SWR3 Nachmittagsshow die Fragen rund um die Urlaubsplanung der SWR3 Hörer beantwortet:

Reisewarnung wegen Corona Fragen an SWR3 Reiserechts-Experte Kay Rodegra
- Dauer
SWR3 Reiserechts-Experte Kay Rodegra beantwortet Ihre Fragen.
Situation 1
Ich möchte eine Reise planen, worauf soll ich bezüglich des Virus achten?
Wer eine Reise planen will, sollte sich grundsätzlich ein bisschen mehr Zeit nehmen, als das vielleicht sonst der Fall ist. So ganz spontan ist in Zeiten von Corona schwierig und das wird sich vermutlich auch nicht so schnell ändern. Es ist ratsam, sich rechtzeitig die Tipps des Auswärtigen Amts durchzulesen, die unter Situation 2 – Die Reise steht an, was mache ich mit Corona? aufgeführt sind. Diese können als Checkliste dienen, um organisiert durch die Planung zu kommen und nichts zu vergessen.
Wer seinen Urlaub für den Sommer planen möchte oder für Ende des Jahres, hängt jetzt ein bisschen in der Luft. Experten können nicht zuverlässig prognostizieren, wie sich die Ausbreitung des Coronavirus entwickeln wird und vor welchen Herausforderungen wir in ein paar Monaten stehen werden oder auch nicht.
Es ist daher wichtig, bei der Buchung bereits zu thematisieren, welche Möglichkeiten es gibt, um die Reise umzubuchen oder zu stornieren, welche Kulanzen angeboten werden können und welche Fristen jeweils gelten. Wenn man es später nicht braucht: fein. Sollte man darauf angewiesen sein, ist es gut, früh damit gerechnet zu haben.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat angesichts der Corona-Pandemie geraten, noch keinen Sommerurlaub zu buchen. Somit komme man nicht in die Situation, am Ende auf einem Reisegutschein sitzen zu bleiben.
Wir werden über viele Monate, wahrscheinlich bis ins nächste Jahr, lernen müssen, mit dem Virus zu leben.
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Situation 2
Ich will meinen Urlaub absagen, wie storniere ich am besten?
Flüge
„Wenn Airlines die Flüge von sich aus streichen, erhalten Betroffene ihr Geld zurück. Wer allerdings aus Angst vor Ansteckung seinen Flug stornieren möchte, der muss die Kosten selbst tragen“, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Wenn Airlines das Geld in Zeiten von Corona dennoch auch in diesem Fall zurückerstatten, geschieht das aus Kulanz.
Die weltweite Reisewarnung des auswärtigen Amtes macht es wesentlich einfacher, Reisen zu stornieren. Nun-Nicht-Reisende haben einen Anspruch auf die Kostenrückerstattung – das Geld einer Reiserücktrittversicherung gibt es bei einer Reisewarnung aber nicht zurück.
Pauschalreisen
„Mit der offiziellen Reisewarnung des auswärtigen Amtes ist jetzt ganz klar, dass man von einer Pauschalreise zurücktreten kann“, sagt SWR3-Reiseexpertin Tamara Land. Auch das Geld für die bereits gebuchte Reise bekommt man so definitiv zurück. Das gilt allerdings nur für Reisen, die in diesen Tagen stattfinden sollten, eine Reise für den Sommer ist jetzt noch nicht stornierbar. Hier rät die Expertin, immer aktuell zu schauen, ob die weltweite Reisewarnung noch gilt.
Selbstgebuchte Reisen
„Bei Flügen ist die Rechtslage nicht ganz klar. Allerdings haben Kunden, die jetzt einen Flug stornieren möchten, sehr gute Karten“, schätzt Tamara Land. Hier gebe es die Möglichkeit „aus wichtigem Grund“ vom Vertrag zurück zu treten. Eine weltweite Reisewarnung ist da durchaus als wichtiger Grund zu sehen.
Bahn & Hotel
SWR3-Reiserecht-Experte Kay Rodegra erklärt, dass die Rückerstattung bei Anreisen und Hotels nicht unbedingt stornofrei abläuft, denn Züge fahren ja trotzdem und Zimmer bleiben frei, auch wenn man als Reisender nicht davon Gebrauch macht. Die Bahn bietet allerdings an, dass Kunden, die ihre Reise nicht mehr antreten möchten, ihren Fahrschein kostenfrei erstattet bekommen.
Das gilt mittlerweile auch für Bahnfahrten, bei denen der Grund der Zugfahrt wegen des Coronavirus ausfällt. Bei Hotels im Ausland könnte es schwieriger werden, schätzt Reiseexpertin Tamara Land. Hier gilt ausländisches Recht, es könnte schwieriger sein, die Stornierung durchzusetzen. Im Zweifel müsse man sich im jeweiligen Land vor Gericht mit dem Hotelier streiten und da könne es passieren, dass „Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche ist“, so Land. Dann bleibt man auf dem angezahlten Geld sitzen.
Tipp von den Experten
Die Experten empfehlen, gezielt beim Reiseveranstalter oder den Anbietern der Verkehrsmittel nachzufragen, da einige Anbieter aufgrund des Coronavirus besondere Umbuchungs- und Kündigungsangebote machen, um den Kunden entgegen zu kommen.
Situation 3
Mein Arbeitgeber will über den Urlaub informiert werden, was mache ich?
Urlaubsauskunft
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich Urlaub mache? Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer zu keiner Auskunft verpflichtet, so der Deutsche Gewerkschaftsbund. Das ändert sich allerdings, wenn man sich in Gebieten aufgehalten hat oder aufhalten will, für die das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung herausgegeben hat. Ebenfalls relevant ist es für den Arbeitgeber, wenn ich in einem Gebiet war, in dem eine Quarantäne gilt.
Urlaubsverbot
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber keine Reisen verbieten, das ist Privatsache. Auch nicht in Risikogebiete. Es wäre nur möglich, eine Urlaubssperre zu verhängen – und für diesen Schritt braucht der Arbeitgeber triftige Gründe.
Die Arbeiterkammern weisen allerdings darauf hin, dass man dann auf eigenes Risiko unterwegs ist. Abgesehen von den möglichen gesundheitlichen Folgen einer Reise in ein deklariertes Risikogebiet, „ist auf mögliche Verzögerungen im Zusammenhang mit Flugverspätungen/Annullierungen oder auch Quarantänemaßnahmen im Ausland hinzuweisen. Erreichen ArbeitnehmerInnen auf Grund derartiger Behinderungen ihren Arbeitsplatz in Folge erst verspätet, besteht für die Dauer einer solchen selbstverschuldeten Dienstverhinderung grundsätzlich kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.“
Urlaub nehmen in der Krise?
Wer schon Urlaub genommen hat, würde das womöglich gerne rückgängig machen. Doch einen Anspruch darauf gibt es nicht. Michael-Matthias Nordhardt aus der SWR3-Rechtsredaktion erklärt:
„Genehmigt ist genehmigt – dieser Grundsatz gilt auch jetzt, wo es für Viele gar nicht so attraktiv ist, Urlaub zu haben. Hat der Arbeitnehmer Urlaub beantragt und genehmigt bekommen, dann kann er das nicht einseitig wieder ändern. Um etwa später, zu einem angenehmeren Zeitpunkt verreisen zu können. Genauso wenig könnte der Arbeitgeber den Urlaub einfach einseitig wieder streichen. Das geht auch dann nicht, wenn er gerade jetzt besonders auf seine Angestellten angewiesen wäre.
Dass es keinen Anspruch darauf gibt, genehmigten Urlaub wieder 'zurückzugeben', bedeutet aber nicht, dass er unbedingt wie geplant stattfinden muss: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Urlaub nicht jetzt, sondern zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden soll. Solche einvernehmlichen Lösungen sind jederzeit möglich.
Hat der Angestellte bislang nur seine Urlaubswünsche oder einen Urlaubsantrag eingereicht, muss er den Urlaub nicht nehmen. Bis zur Genehmigung durch den Chef kann er seinen Urlaubswunsch oder Urlaubsantrag einseitig wieder zurückziehen.“
Wenn viele Urlaub wollen, wer bekommt ihn dann?
Wenn nach der Krise viele Arbeitnehmer viele Urlaubstage übrig haben und gleichzeitig in den Urlaub wollen, dann regelt das das Bundesurlaubsgesetz, wer in einem bestimmten Zeitraum Urlaub bekommt und wer nicht. „Kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht alle Urlaubswünsche erfüllen, muss er abwägen, wessen Wunsch unter sozialen Gesichtspunkten vorzugswürdig ist. Dazu gehören zum Beispiel Urlaubsmöglichkeiten des Partners oder der Partnerin und der Kinder. Aber auch Fragen wie: 'Wer hatte zuletzt zu besonders beliebten Zeiten Urlaub?' oder 'Wer war in diesem Jahr schon im Urlaub und wer nicht?' können eine Rolle spielen“, so Nordhardt.
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Situation 4
Ich habe eine Reise im Sommer geplant, was mache ich?
Was im Sommer sein wird, kann jetzt natürlich noch niemand vorhersagen. Erste Prognosen lassen allerdings nicht darauf hoffen, dass ein entspannter Reisesommer auf uns zukommt: Nach Überzeugung von Ärztepräsident Klaus Reinhardt wird das Reisen noch mit massiven Einschränkungen verbunden sein: „Ich glaube nicht, dass die Deutschen in diesem Sommer schon wieder Urlaubsreisen machen können“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Selbst bei schrittweiser Rückkehr in den Alltag werde die Pandemie das Land noch bis zum Sommer beschäftigen.
Wer trotzdem schon eine Reise geplant hat, sollte sich beim Reiseanbieter informieren, welche Möglichkeiten es gibt, falls der Urlaub so nicht stattfinden kann – und dann abwarten, bis das Antrittsdatum näher rückt. Das Auswärtige Amt hat Tipps für Urlauber zur Verfügung gestellt, die man vor Reiseantritt noch einmal prüfen sollte, um sicher unterwegs zu sein:
- Aktuelle Fallzahlen checken für das Reiseziel. Hier findest du Karten zur weltweiten Verbreitung des Coronavirus.
- Über die aktuellen Einreisebestimmungen, möglichen Quarantänebestimmungen und Einreisesperren des Ziellandes informieren, wie beispielsweise hier für Südtirol.
- Informationen auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des RKI sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) beachten.
- Persönliche Beratung in einem Reisebüro ist für die Buchung einer Reise empfehlenswert.
- Lass dich auch noch einmal ärztlich durchchecken, bevor es losgeht, insbesondere bei Vorerkrankungen oder bereits fortgeschrittenen Lebensalter.
- Informiere dich auch vor Rückkehr aus einem Risikogebiet noch einmal ausführlich beim RKI.
- Beachte außerdem die Infos zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
- Es gilt außerdem, die tagesaktuellen und ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums der Bundesregierung zum Coronavirus in Deutschland im Blick zu haben, wenn man zurückkommt.
- Es ist unbedingt ratsam, engen Kontakt mit dem Reiseveranstalter und Fluggesellschaft bezüglich möglicher Änderungen im Reiseplan zu halten.