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Autor/in
Alena Lagmöller
Onlinefassung
Dominik Herzog
Dominik Herzog

Du kennst das bestimmt: Schnell eine Nachricht abschicken, kurz Instagram checken oder noch fix ein paar Tiktok-Clips gönnen. Aber darfst du das überhaupt während der Arbeitszeit?

Ist das Handy am Arbeitsplatz erlaubt?

Prinzipiell gilt, dass du auf der Arbeit auch arbeiten musst. Manche Arbeitgeber dulden aber auch die private Handynutzung – zumindest, wenn sie sich in Grenzen hält. Beispiel: Kurz eine SMS oder Whatsapp schreiben. Es gibt aber kein Gesetz, nach dem dein Chef dir Zeit am Handy erlauben muss.

Frank Bräutigam aus der ARD-Rechtsredaktion weiß, was erlaubt ist und was nicht:

Handynutzung am Arbeitsplatz

Handy am Arbeitsplatz: Darf es der Chef verbieten?

Dein Arbeitgeber darf dir die private Handynutzung untersagen. Dem Arbeitgeber steht es aber auch offen, sehr strenge Regelungen für Privathandys auf der Arbeit zu treffen – und die Nutzung komplett zu verbieten. Das geht immer, nicht nur in Branchen, in denen Unaufmerksamkeit besonders gefährlich ist. Und mal ehrlich: Nach einigen witzigen Reels kann man den Fokus für einen kurzen Moment durchaus verlieren. 😅

Wenn er so eine Weisung trifft, muss er dabei aber auch die Belange seiner Arbeitnehmer im Blick haben. So kann es beispielsweise für Eltern wichtig sein, dass sie für den Kindergarten oder die Schule ihrer Kinder in Notfällen erreichbar sind.

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Kann ich gekündigt werden, wenn ich das Handy am Arbeitsplatz benutze?

Kurz und knapp: Ja, das kannst du! Wenn du zu oft mit dem Smartphone in der Hand erwischt wirst, droht dir eine Abmahnung und im schlimmsten Fall auch eine Kündigung, wenn du dein Verhalten nicht änderst.

Die Gerichte haben auch schon über fristlose Kündigungen wegen privater Handy- und Internetnutzung entschieden. Allerdings ging es da um Extremfälle, in denen nicht mehr gearbeitet oder stundenlang privat telefoniert wurde.

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Darf ich das Handy auf der Arbeit aufladen?

Hast du schon mal was vom sogenannten „Stromklau“ gehört? Den gibt es – nämlich dann, wenn du dein Handy ungefragt bei deinem Arbeitgeber auflädst. Streng genommen entziehst (oder: klaust) du deinem Arbeitgeber damit „elektrische Energie“ – also Strom – und das kostet deinen Chef oder deine Firma letztlich Geld. 💸 Und ganz entscheidend: Du machst dich damit strafbar!

Darum gilt: Du solltet vorher deinen Chef um Erlaubnis fragen. Und bei den vielen tollen Chefinnen und Chefs in SWR3Land scheint die Chance auf ein „ja“ auch recht hoch zu sein!

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