Wie kann ich meinen Urlaub stornieren?
Zwar kann man eine Pauschal-Reise kostenlos stornieren, wenn es durch Naturkatastrophen – wie eben Waldbrände – zu erheblichen Reisemängeln kommt. Ob allerdings solch eine „erhebliche Beeinträchtigung“ vorliegt, hängt immer von der objektiven Lage vor Ort und nicht vom persönlichen Empfinden der Reisenden ab, so die Verbraucherzentrale. Dazu wird jedenfalls nicht ausreichen, wenn man nur in der Ferne eine Rauchsäule sieht. Allgemeine Angst oder Unsicherheit sind jedenfalls kein ausreichender Grund für eine kostenfreie Stornierung. Wer also in betroffene Urlaubsregionen fliegen will, sollte sich vor Reiseantritt bei seinem Veranstalter danach erkundigen, wie die aktuelle Lage vor Ort ist.
Mein Urlaub beginnt erst in ein paar Wochen, kann ich jetzt schon stornieren?
Ob die Reise zum Antritt erheblich beeinträchtigt sein wird, lässt sich im Voraus natürlich nicht sagen. Ein Reiserücktritt sollte immer möglich sein, es besteht aber kein Recht auf eine kostenlose Stornierung. Allerdings könnte sich der Veranstalter kulant zeigen.
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Was, wenn ich bereits im Waldbrand-Gebiet Urlaub mache?
Beim Deutschen Reiseverband betont man, dass kein Reiseveranstalter seine Kunden irgendwo unterbringen oder hinfahren würde, wo es gefährlich wäre. Die Agentur-Mitarbeiter vor Ort hätten viel Erfahrung. Die Sicherheit der Gäste habe stets oberste Priorität.
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Deckt eine Reiserücktrittversicherung eine Stornierung aufgrund von Waldbrand ab?
Laut Verbraucherzentrale springt eine Reiserücktritt- oder Abbruchversicherung ein, wenn der Urlaub frühzeitig beendet werden muss aufgrund von schwerer Krankheit. Sollten Naturkatastrophen die Reise nicht ermöglichen, ist dies leider oftmals kein Grund für die Versicherung, dem Reisenden die Kosten zu erstatten. Gerade bei Individualreisen rät die Verbraucherzentrale den Blick ins Kleingedruckte.