- Elterngeld und Partnermonate
- Kiffen: Cannabis wird teilweise legal
- Gaspreise könnten steigen
- Qualifizierungsgeld für Weiterbildungen
- Amazon verkürzt Rückgabefristen
- Mobilitätszuschuss für Azubis
- Airbnb verbietet Kameras im Inneren von Unterkünften
- Mindestlohn von Malern und Lackierern steigt
- Gebühr für Tagestouristen in Venedig
Einkommensgrenze beim Elterngeld und Partnermonate
Für Paare, die ab dem 1. April Kinder bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze beim Elterngeld.
- Anspruch auf die Leistung haben dann nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 200.000 Euro. Vorher waren es 300.000 Euro.
- Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Die Grenzen für Alleinerziehende sollen an die für Paare angepasst werden.
- Das dazugehörige Gesetz befindet sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aber noch im parlamentarischen Verfahren.
Eine Änderung ist auch bei den Partnermonaten in der Elternzeit vorgesehen:
- Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen.
- Künftig muss aber mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Monate möglich.
Kiffen: Cannabis wird teilweise legal
Cannabis wird ab dem 1. April teilweise erlaubt sein. Der Bundesrat hat das Gesetz trotz heftiger Kritik durchgewunken.
- Ab 18 Jahren darf man bis zu maximal 25 Gramm Gras für den eigenen Konsum besitzen.
- In der eigenen Wohnung sind bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt und bis zu 50 Gramm für den eigenen Konsum.
- Kiffen in der Öffentlichkeit soll verboten sein, wenn unter anderem Schulen oder Sportplätze in Sichtweite sind.
- Ab Juli sollen „Cannabis-Clubs" erlaubt werden, wo Gras angebaut und begrenzt gekauft werden kann.
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Gaspreise könnten steigen
Ab April könnten die Gaspreise für Verbraucherinnen und Verbraucher steigen. Denn: Die Mehrwertsteuersenkung auf Gasimporte läuft aus. Die hatte die Regierung im Oktober 2022 erlassen, um die gestiegenen Preise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine abzumildern.
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Qualifizierungsgeld für Weiterbildungen
Am 1. April führt die Bundesagentur für Arbeit (BA) das sogenannte Qualifizierungsgeld ein. Das soll Beschäftigten helfen, die wegen des klimafreundlichen Umbaus der Wirtschaft ihren Job verlieren könnten. Die BA bezahlt in diesen Fällen bis zu 67 Prozent des Nettolohns während der Weiterbildung. Arbeitgeber sollen für die Kosten der Maßnahme aufkommen und können den Lohn der Beschäftigten aufstocken.
Onlineshopping: Amazon verkürzt Rückgabefristen
Ab dem 25. April sind Rückgaben bei Amazon bei vielen Produkten nur noch bis zu 14 Tage nach der Lieferung möglich. Bisher waren es 30 Tage. Die verkürzte Rückgabefrist gilt laut Unternehmen für Kameras, Elektronik, Bürobedarf, Computer, Videospiele, Musik und Video bzw. DVD. Keine Änderungen gibt es wohl bei Amazon-Produkten und erneuerten Geräten. Zwischen 25. März und 25. April läuft eine Übergangsphase, in der noch eine 30-tägige Rückgabe beantragt werden kann.
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Mobilitätszuschuss für Azubis
Ist die Lehrstelle weit von zu Hause entfernt, können Auszubildende ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Den gibt es für Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr für zwei Heimfahrten im Monat.
Airbnb verbietet Kameras im Inneren von Unterkünften
Der Ferienwohnungsvermittler Airbnb will Sicherheitskameras aus dem Inneren von auf der Plattform angebotenen Unterkünften verbannen. Die neue Regelung gilt laut Unternehmen weltweit ab dem 30. April und soll dem Schutz der Privatsphäre dienen. Außenkameras bleiben erlaubt, zur Sicherheit und um sicherzustellen, dass keine Unbefugten die Wohnungen betreten. Aber auch hier werden die Regeln verschärft: Vermieter müssen genau offenlegen, wo solche Außenkameras angebracht sind. Die Kameras dürfen außerdem nicht auf Bereiche wie Außenduschen oder Saunas gerichtet sein.
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Mindestlohn von Malern und Lackierern steigt
Maler und Lackierer bekommen ab April mehr Geld. Der Branchenmindestlohn steigt dann von derzeit 14,50 Euro auf 15 Euro. Ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter bekommen statt 12,50 Euro dann 13 Euro.
Urlaub: Gebühr für Tagestouristen in Venedig
Venedig führt zwischen dem 25. April und dem 5. Mai erstmals eine Gebühr für Tagesbesucherinnen und -besucher ein. Wer in diesem Zeitraum zwischen 8:30 Uhr und 16 Uhr ins historische Zentrum möchte, muss fünf Euro bezahlen. Die Gebühr ist zunächst für bestimmte Daten und Zeiträume mit starkem Besucheraufkommen vorgesehen. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Stadt weiter kostenlos besuchen.
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