Corona, Grippe oder Erkältung: Macht das noch einen Unterschied?
Während der Pandemie gab es Quarantäne- und Absonderungsregeln. Diese Regeln gibt es heute nicht mehr. Im Februar 2023 hat das Bundeskabinett das Ende der sogenannten Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen.
Das bedeutet: Corona gilt jetzt arbeitsrechtlich als Krankheit wie jede andere, also kein Unterschied zu einer Grippe oder einer fetten Erkältung.
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Mit Corona arbeiten gehen? Aktuelle Regeln bei Krankheit
Trotzdem gibt es da noch Unsicherheiten und auch einiges zu beachten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona am Arbeitsplatz nach aktuellem Recht.
Mit unserer Expertin Milena Wassermann aus der SWR3 Rechtsredaktion haben wir die wichtigsten Punkte für euch erarbeitet – und natürlich interessieren uns auch eure Erfahrungen, macht mit bei unserer Umfrage!
- Darf ich überhaupt in den Betrieb kommen?
- Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich arbeite?
- Kann ich Arbeit im Homeoffice fordern?
- Kann ich daheim bleiben bei infizierten Kontakten?
- Positiv getestet, kann aber arbeiten. Wer entscheidet?
- Kann der Arbeitgeber mich fernhalten?
- Wie werden Nicht-Infizierte geschützt?
- Umfrage: Wie ist es bei euch? Geht ihr krank zur Arbeit?
1. Anwesenheit zum Arbeiten im Betrieb trotz Corona?
Während der Pandemie musste sich jeder Arbeitnehmer bei einer Infektion mit Corona isolieren oder in Quarantäne begeben. Die besonderen Regeln, die es während der Corona-Zeit gab, gelten aber jetzt nicht mehr.
Es ist jetzt wie bei anderen Erkrankungen auch: Fühle ich mich krank, sollte ich mich krankmelden und zu Hause auskurieren. Bin ich hingegen infiziert, aber habe keine Symptome, darf ich auch ins Büro. Ich kann dann ja normal arbeiten.
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2. Kann der Arbeitgeber mich in den Betrieb holen?
Es ist nicht nur so, dass ich im Betrieb arbeiten darf – tatsächlich kann der Arbeitgeber sogar konkret von mir verlangen, in den Betrieb zu kommen. Habe ich keine Symptome und kann arbeiten, dann muss ich das auch. Es gibt hier keine Sonderregelungen mehr für Corona oder positive Corona-Tests.
Egal ob Grippe, Erkältung, Coronavirus oder andere Erkrankungen: Entweder ich bin krank und lasse mich von einem Arzt krankschreiben oder ich muss arbeiten gehen.
Wenn ich eine Krankschreibung habe, kann der Chef mich aber natürlich nicht einfach zur Arbeit holen. Auch dann nicht, wenn die Personaldecke wegen der Krankheitswelle dünn sein mag. Das ist nicht meine Verantwortung als Arbeitnehmer. Dann habe ich trotzdem ein Recht darauf, mich auszukurieren.
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3. Kann ich als Arbeitnehmer Arbeit im Homeoffice verlangen?
In vielen Fällen lässt sich ja mit dem Chef oder der Chefin vermutlich reden. Bevor ich mich auf die Rechtslage berufe, ist es ganz grundsätzlich ein guter Tipp, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. Viele Dinge lassen sich damit sicher konstruktiv lösen.
Aber wenn der nicht möchte, dass im Homeoffice gearbeitet wird, dann ist er nicht mehr verpflichtet, das anzubieten. Als Arbeitnehmer kann ich demnach nicht einfach verlangen, dass ich von zu Hause aus arbeite.
Etwas anderes gilt dann, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass das geht. Wenn die Option hier also ausdrücklich erwähnt ist, kann ich mich darauf auch berufen.
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4. Zu Hause bleiben, weil jemand im Haushalt Corona hat?
Für Arbeitnehmer besteht eine Arbeitspflicht. Diese Pflicht, meine Arbeit zu erledigen, ist eine der wichtigsten Pflichten, die ich als Arbeitnehmer habe. Daher kann ich auch nicht einfach zu Hause bleiben, nur weil in meinem Haushalt jemand Corona hat. Selbst wenn der Gedanke dahinter vielleicht gut gemeint ist, um kein Ansteckungsrisiko für die Mitmenschen darzustellen.
Corona ist hier aber keine Ausnahme im Vergleich zu anderen Erkrankungen. Ich kann ja sonst auch nicht einfach der Arbeit fernbleiben, weil jemand in meinem Haushalt die Grippe hat. Und die ist auch nicht ungefährlich.
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5. Kann ich mit Corona nach aktuellen Regeln trotzdem arbeiten?
Es gibt kein Gesetz, das mir verbietet, zur Arbeit zu geben. Selbst wenn ich eine Krankmeldung habe, kann ich mich entscheiden, trotzdem zu erscheinen. Aber Vorsicht: Ich muss dem Arbeitgeber auf jeden Fall Bescheid geben.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kann ich das nicht einfach selbst entscheiden und im Alleingang umsetzen. Wenn er Bescheid weiß, kann der Chef zum Beispiel Vorkehrungen treffen, um andere Kollegen zu schützen. Und er kann auch widersprechen.
Denn wenn ich mit Corona krankgeschrieben bin, dann gilt wie bei jeder Krankheit: Der Arzt gibt nur eine Prognose ab, wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern wird. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nichts Definitives.
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Gilt dennoch der Versicherungsschutz?
Es ist auch ein Mythos, dass man nicht versichert ist, wenn man früher wieder anfängt zu arbeiten. Es gilt sowohl der Schutz der Krankenversicherung, als auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das einzige, was passieren kann: Dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin für noch nicht gesund genug hält. Dann kann er in seiner Fürsorgepflicht sagen: „Ich nehme deine Arbeitsleistung nicht an.” Damit muss man sich dann auseinander setzen. Aber wenn alle gemeinsam der Meinung sind, dass das so passt, kann ich auch wieder anfangen zu arbeiten.
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Wie lange sollte ich mich bei Krankheit auskurieren?
Bei allen Regeln gilt aber natürlich, dass es wichtig ist, sich auszukurieren. Wer krankgeschrieben ist, sollte kein schlechtes Gewissen haben, zu Hause zu bleiben und in Ruhe gesund zu werden. Und es geht ja auch nicht nur um mich, sondern auch um die Frage, ob ich die anderen in der Arbeit anstecken könnte.
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6. Kann der Arbeitgeber mich zwingen, dem Betrieb fernzubleiben?
Der Arbeitgeber kann mir verbieten, den Betrieb zu betreten. Das hängt mit den oben erwähnten Fürsorgepflichten für die anderen Mitarbeiter zusammen. Weiß der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit, die anderen zu schützen, dann kann er ein solches Betretungsverbot aussprechen.
Für die Zeit des Verbots muss er aber den Lohn weiterzahlen.
7. Gibt's eine Pflicht für den Arbeitgeber, Nicht-Infizierte zu schützen?
Es gibt eine Pflicht zum Schutz von nicht-infizierten Mitarbeitern, wenn auch kranke Kolleginnen oder Kollegen in den Betrieb kommen. Darauf kann ich mich berufen. Denn jeder Arbeitgeber trägt die Verantwortung für seine Mitarbeiter. Das heißt, er muss auch ihre Gesundheit schützen.
Lässt er also Corona-infizierte Kolleginnen oder Kollegen vor Ort arbeiten, muss er darum Maßnahmen ergreifen, um das Risiko möglichst gering zu halten. Er kann beispielsweise den Infizierten dazu anhalten, eine Maske zu tragen oder aus einem Einzelbüro zu arbeiten.
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Juristische Theorie und die Arbeitsrealität sind also nicht immer identisch, seine Rechte zu kennen vielleicht gerade deshalb umso wichtiger.
Wenn ihr euch noch weiter schlaumachen wollt in Sachen Arbeitsrecht, könnt ihr hier mal reinschauen:
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